Abriss Villa Salomon stoppen
Der geplante Abriss der historischen Villa Salomon im Salomon-Heine-Weg 60, der aktuell auch von der Hamburger Presse aufgegriffen wurde, muss verhindert werden! Es gilt, das historische Gebäude aus der Gründerzeit (um 1920) zu erhalten.
Die wunderschöne Stadtvilla soll Bürogebäuden weichen, anstatt zur kulturellen Nutzung für interessierte Bürger: innen zur Verfügung zu stehen. Um Leerstand zur vermeiden, wurde die Villa zum Pop-up-Veranstaltungsort für Kunst- und Kultur. Die außergewöhnlichen Räume der Villa wurden als Atelier und Ausstellungsraum genutzt und hat zahlreiche Kulturinteressierte angelockt. Auch gegenwärtig findet ein kulturelles Projekt in der Villa statt und lockt zahlreiche Interessierte an.
Die Villa aus der Gründerzeit steht unverständlicherweise nicht unter Denkmalschutz und wir fragen uns - warum nicht?
Die „Kulturstadt“ Hamburg braucht nicht noch mehr Bürogebäude, sondern „öffentlichen Raum“ sowie kulturelle und soziale Vielfalt für Alle - einen Ort für Entspannung und kulturellen Teilhabe in diesen unruhigen Zeiten. Der Erhalt der Villa Salomon steht im öffentlichen Interesse und ein Abriss muss vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Antwort der Verwaltung:
Ob ein Abrissauftrag für das Gebäude seitens des Eigentümers vergeben worden ist, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Ein Antrag zur Genehmigung des Abbruchs liegt zurzeit nicht vor.
Antwort der Verwaltung:
Nein, da es bisher keine Antragslage gibt.
Antwort der Verwaltung:
Das kann nur von der Kulturbehörde beantwortet werden.
- ein Abriss hinsichtlich Denkmalschutzes möglich ist,
- welche Kosten für einen Abriss entstehen und
- aus welchen Mitteln ein Abriss erfolgen könnte.
Antwort der Verwaltung:
Das kann nur von der Kulturbehörde beantwortet werden.
Antwort der Verwaltung:
Eine kulturelle Nutzung des Bestandsgebäudes ist nicht ausgeschlossen, kann jedoch nicht vom Bezirksamt gefordert werden.
Das Gebäude liegt in einer gewerblich ausgewiesenen Fläche, es besteht kein städtebauliches Erhaltungsgebot.
Michael Werner-Boelz 27.01.2023
Bezirksamtsleitung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.