21-2791

3G-Modell auch für Gremiensitzungen ermöglichen Interfraktioneller Antrag

interfraktioneller Antrag

Letzte Beratung: 21.10.2021 Bezirksversammlung Ö 6.2

Sachverhalt

 

Für die Teilnahme an bezirklichen Sitzungen gelten seit Ausbruch der Corona-Pandemie gesonderte Regeln. Die Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied einer Bezirksversammlung, was die Teilnahme an Sitzungen einschließt, war und ist jederzeit erlaubt. Aus Gründen der Vorsorge verzichteten die  Gremien in Hamburg-Nord aber während der Hochphasen der Pandemie auf Sitzungen bzw. hielten diese digital ab. Für eine kurze Zeit fanden Gremiensitzungen in Präsenz, aber nur medienöffentlich statt, bevor schließlich der Zugang für alle Interessierten dann nach Anmeldung und mit 3G-Nachweis gestattet wurde.

Mit Drs. 21-2753 [1] informiert das Bezirksamt die Bezirksversammlung, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, das 3G-Modell für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse anzuwenden. Dafür fehle die Rechtsgrundlage. Damit gelten für die Öffentlichkeit bezüglich einer Teilnahme an bezirklichen Sitzungen weniger strenge Regeln als für öffentliche Veranstaltungen anderer Art oder beispielsweise Restaurantbesuche.

Es ist nicht erkennbar, warum der Schutz der Teilnehmenden vor einer möglichen Infektion bei bezirklichen Sitzungen anders ausfallen sollte als bei anderen öffentlichen Treffen oder Veranstaltungen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die zuständigen Behörden werden gebeten, baldmöglichst eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass für Gäste von bezirklichen Gremiensitzungen die gleichen Regeln gelten, wie für den Besuch von anderen öffentlichen Veranstaltungen gemäß §9 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.
    Dies betrifft insbesondere die Vorgabe, dass nur geimpften, genesenen oder getesteten Gästen ein Zugang ermöglicht wird (3G-Modell).
  2. Die Regelungen bezüglich der Wahrnehmung von Aufgaben u.a. in bezirklichen Gremien und für die Medien gemäß in § 4 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 7 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sollen davon unberührt bleiben.

 

Für die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz

Für die SPD-Fraktion: Angelika Bester

Für die CDU-Fraktion: Dr. Andreas Schott

Für die Fraktion DIE LINKE: Angelika Traversin

 


[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011092

 

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