100-jähriges Bestehen der Fritz-Schumacher-Siedlung - eine Zusatzbenennung für die U-Bahnstation Langenhorn Nord
Stellungnahme der Behörde für Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Ö 5.7
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 26.08.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Hamburger Hochbahn unter Einbeziehung der zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die U-Bahnstation "Langenhorn Nord" unter jedem Namensschild eine Zusatztafel mit der Aufschrift "Fritz-Schumacher-Siedlung" erhält.
2. Dies soll unter der Maßgabe geschehen, dass die Anbringung der Tafel spätestens bis Ende März 2020 abgeschlossen ist.
3. Zusätzlich soll der Hinweis auf die Siedlung für Fahrgäste im Fahrgastfernsehen (mit Bild) und bei der Ansage der Haltestelle vermittelt werden.
Begründung:
Die Gemeinschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung Langenhorn e.V. nahe der U-Bahnhaltestelle Langenhorn Nord feiert im Jahr 2020 ihr 100-jähriges Bestehen. Zum Jubiläum sind in einem größeren Rahmen diverse Vorhaben und Veranstaltungen ab April 2020 in Planung.
Die stadtteilprägende Siedlung wurde auf Grund der Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg vom damaligen Oberbaudirektor Fritz Schumacher geplant und in den nächsten beiden Jahren
realisiert. Sie ist ein Symbol für die von der damaligen Arbeiterbewegung unterstützte Garten-stadtbewegung mit dem Ziel, auch für Arbeiter und Angestellte gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen.
Mit dem Bau der Fritz-Schumacher-Siedlung erfolgte gleichzeitig der Weiterbau der Hochbahn-strecke (heute U 1) von Ohlsdorf nach Ochsenzoll, um die hamburgischen Gebiete im Norden zu erschließen. Der Bau der Hochbahnstrecke und der Fritz-Schumacher-Siedlung stehen somit in einem engen städtebaulichen Zusammenhang.
Zur Feierlichkeit des 100-jährigen Bestehens der Siedlung ist es daher von Bedeutung, die Wichtigkeit der Siedlung für den Stadtteil in besonderem Maße deutlich zu machen. Eine Mög-lichkeit besteht dabei in der dauerhaften Zusatzbenennung der nahe gelegenen U-Bahnstation Langenhorn Nord.
Da es für eine Zusatzbenennung lediglich weniger Tafeln an den Haltestellenschildern vor Ort bedarf, würde eine Zusatzbenennung nur unwesentliche Kosten erfordern.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt heirzu wie folgt Stellung:
Zu 1. bis 3.:
Zusätze zu Haltestellennamen sind nach der Sinnhaftigkeit und dem Kosten-/Nutzenverhältnis zu hinterfragen. Die Haltestellenbezeichnung der Haltestelle „Langenhorn Nord“ ist langjährig etabliert und von den Fahrgästen anerkannt und verstanden. Ein Namenszusatz des Bahnhofs Langenhorn Nord ist für die ÖPNV-Fahrgäste nicht erforderlich, zumal bisher keinerlei Beschwerden bekannt sind, dass der Bahnhof bzw. Ziele in dessen Umfeld nicht auffindbar gewesen wären.
Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Umbenennung/ein Zusatz mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Um eine durchgängig einheitliche Fahrgastinformation zu gewährleisten, kann nicht nur ein Haltestellenamen/Zusatz in einem Medium geändert werden. Neben der Anpassung der Beschilderung der Haltestelle selbst müssten in allen Schnellbahnplänen, in den Linienbändern aller Fahrzeuge und Vitrinen, in den Linientafeln auf allen Bahnsteigen der betroffenen Linie, Haltestellenansagen und -anzeigen in allen Zügen, sowie in der jeweils vorhanden Hard- und Software, Änderungen vorgenommen werden. Dieser Aufwand stünde nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der gewünschten Ehrung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sina Imhof
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