Herr Muja begrüßt den Ausschuss zur digitalen und nicht-öffentlichen Sitzung und erläutert den Ablauf der heutigen Sitzung. Herr Muja fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab. Die Fachsprecherinnen und Fachsprecher übernehmen die Verkündung des jeweiligen Votums.
Frau Parszyk führt in die Thematik ein und teilt mit, dass die Maßnahmen dazu geeignet sein müssen, den Artenrückgang zu reduzieren. Die Projekte sind laut Förderkriterien zu 75% förderfähig, eine Eigenbeteiligung ist zwingend erforderlich, wobei die investiven Maßnahmen maximal 50% betragen dürfen. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, wobei die Projektskizze die erste Stufe darstelle. Nach deren Genehmigung folgen der eigentliche Förderantrag und das Entscheidungsverfahren. Der Bund habe bereits 2018 im Rahmen des Projekts „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ 15 Mio. € für das Projekt „Biologische Vielfalt“ für die Jahre 2019-2023 zur Verfügung gestellt. Eine zeitliche Verschiebung ist unkritisch zu sehen. Im Verfahren wird ein Finanzierungsanteil der Stadt i.H.v. 50% gefordert, und zwar gekoppelt an eine Haushaltsunterlage. Für die Erstellung der Projektskizze wurde das Büro rabe landschaften beauftragt. Die Einreichung beim Fördermittelgeber ist für dieses Jahr vorgesehen. Aufgrund des Doppelförderungsverbots war eine Abstimmung mit dem Naturschutzgroßprojekt „Natürlich HH!“ erforderlich. Dadurch ist sichergestellt, dass sich keine Maßnahmen in beiden Projekten wiederfinden. Bei dem in Rede stehenden Projekt liege der Schwerpunkt auf Bildungsmaßnahmen und Waldthemen.
Herr Maaß zeigt die Projektskizze anhand einer Präsentation auf. Er führt aus, dass mit dieser die Stadt als Lebensraum für Mensch und Natur erlebbar gemacht werde. Hierbei stellt ein wichtiger Ansatz die Umweltbildung dar. Es wird vorgeschlagen, bereits bestehende Initiativen bzw. Projekte zu vernetzen und isolierte Naturbestandteile zu verbinden. Er informiert über den Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ und geht auf das Format der „Landschaftslabore“ sowie den Förderumfang und die verschiedenen möglichen Akteure ein. Diese sollen sich austauschen, um urbane Landschaftslabore zu bilden, die die drei Schwerpunkte „urbane Wasserlandschaften“, „urbane Waldparklandschaften“ und „urbane Nahrungslandschaften“ bespielen. Das Ziel bestehe zudem darin, dass sich einzelne Ideen im Hamburger Osten vernetzen. Herr Maaß erläutert hierzu die nachfolgenden Projektideen. Als Maßnahmenbeispiel für das Landschaftslabor „urbane Wasserlandschaften“ geht er auf das Vorhaben am Driftreddergraben in Öjendorf ein. Hinsichtlich „urbane Waldparklandschaften“ sind der Waldpark Glinder Au und als „urbane Nahrungslandschaften“ Kleingartenkolonien zu erwähnen.
Frau Parszyk greift das Maßnahmenbeispiel „Umweltzentrum“ auf, das übergeordnet und als zentraler Punkt agieren kann. Sie stellt jedoch heraus, dass diese Baumaßnahme an sich im Rahmen des Modellvorhabens Biologische Vielfalt nur bedingt förderfähig ist (Ausstellungselemente, Personal). Dazu ist es nötig, dass die Stadt Hamburg das Umweltzentrum über den Förderzeitraum hinaus betreibe. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß Landschaftsschutzgebietsverordnung stehe noch aus. Für den Fall, dass die Maßnahme doch nicht förderfähig sein sollte, könnte sich die Stadt Hamburg für eine Co-Finanzierung entscheiden. Die Baukosten für das Umweltzentrum werden auf ca. 3,6 Mio. € geschätzt.
Auf Nachfragen von Frau Jakob, Herrn Dassow, Herrn Viole, Frau Zickendraht und Herrn Schubert teilen Herr Maaß, Frau Parszyk, Frau Jonseck-Ohrt und Frau Henze folgendes mit:
- Hinsichtlich Einbeziehung von Kleingartenvereinen gab es bereits Gespräche mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH). Eine Idee könnte sein, die Parzellen gemeinschaftlich zu nutzen. Dadurch kann mehr Flexibilität geschaffen werden, was die Nutzung anbelangt. Wobei oberstes Ziel der Förderung das ökologische Gärtnern ist.
- Die Beteiligung der Schulen müsse noch im anstehenden Verfahren geklärt werden, die Ansprechpartner/Innen stehen bislang noch nicht fest.
- Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentrales Element und wird nach der Zusage für eine Projektförderung erfolgen. Eine reine Informationsveranstaltung vor der Antragsstellung ist nicht vorgesehen. Bevor einzelne Maßnahmen ausgestaltet werden, müsse eruiert werden, welche Maßnahmen überhaupt in das Projekt einbezogen werden können. Aus diesem Grunde ist eine feste Zuordnung eines Akteurs zu einem Projekt in dieser frühen Phase nicht sinnvoll. Eine Bürgerbeteiligung (z.B. Schulen, Kitas) sollte erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Projektskizze bewilligt ist und Mittel fließen.
- Die Aufwertung des Straßenbegleitgrüns kann ebenfalls Teil der Strategie sein, um die Biodiversität zu erhöhen.
- Ein Flussschwimmbad entspreche womöglich jedoch nicht den Förderkriterien, gleichwohl könne das geprüft werden.
- Die Fläche der Brandweinmonopolverwaltung kann in die Überlegungen zum Umweltzentrum einbezogen werden, wenn eine gute Ansprache der Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt ist. Der Vorschlag, dass Umweltzentrum im Öjendorfer Park zu etablieren, hat mit der hohen Besucherfrequenz zu tun und stellt ein Novum dar. Dadurch wäre am ehesten eine Förderung möglich.
- Eine zeitliche Verschiebung der Projekte gestalte sich unkritisch. Der Anteil bis zur Projektskizze an sich ist nicht förderfähig und wird von der Stadt Hamburg finanziert.
- Der Förderschwerpunkt Stadtnatur beziehe die Menschen mit ein, so dass aufgewertete Biotope keine Konkurrenz zum Sport oder Erholung darstellen. Es handelt sich dabei im Ganzen auch um einen Abwägungsprozess, so dass ein grundsätzliches Nebeneinander möglich ist. Viele Nutzungen in Einklang zu bringen, stelle jedoch auch eine Herausforderung dar. Die Menschen, die im Öjendorfer Park schon aktiv sind, sollen mitgenommen werden.
- Ein wichtiger Aspekt ist die Etablierung einer Besucherlenkung, so dass eine Entspannung der Natur möglich ist und es trotzdem geschützte Bereiche für die Natur gibt.
- Private Flächen wie grüne Abstandsflächen von Nachkriegsbauten können in die Überlegungen nicht mit einbezogen werden, da hier keine Förderfähigkeit bestehe. Zudem würde hierdurch ein zeitlicher Verzug entstehen. Die Stadt Hamburg kann für private Flächen keine Fördergelder abrufen.
- Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Natürlich HH!“ über eine Ideenwerkstatt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beteiligen. Die meisten Ideen für das Biodiversitätsprojekt stammen aus diesen Ideenwerkstätten. Es wurden Projekte aufgenommen, die dort nicht umgesetzt werden konnten.
- Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist in dieses Vorhaben nicht einbezogen, da die vorgesehenen Flächen eine planerische Ausweisung besitzen. An den Projekten „Mitte machen“, „Natürlich HH!“ und Alster-Bille-Elbe Grünzug ist das Fachamt jedoch beteiligt.
- Das Projekt „Biologische Vielfalt“ soll auch zum Nachahmen anregen und Menschen für die Themen gewinnen. Das kann sich beispielsweise auch auf Zeilenbauten oder Kleingärten übertragen.
- Es ist Bundeszusage, dass das Teilprojekt „Biologische Vielfalt“ im Rahmen von „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ gefördert wird. In diesem Fall bestehe nicht die Möglichkeit, andere Bezirke einzubeziehen. Diese müssen einen eigenständigen Projektantrag stellen, der außerhalb von „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ stattfindet.
- Aktuell befinde man sich in der Phase der Priorisierung. Nach Einreichung der Projektskizze kann die Antragstellung erfolgen.
Frau Henze hält fest, dass die vorgetragenen Ideen aufgegriffen und geprüft werden, inwiefern diese in die Projektskizze einbezogen werden können.
Sie führt zudem aus, dass das Projekt im Rahmen des „Green New Deal“ u.a. aufgrund der zur Verfügung gestellten Frist nicht mehr stattfinden wird.
Frau Jakob stellt heraus, dass im weiteren Verfahren auch die Beiräte frühzeitig einbezogen werden sollten, um den Informationsfluss sicherzustellen und die Projektskizze damit auf ein breiteres Fundament, was die öffentliche Beteiligung anbelangt, gestellt wird.
Der Ausschuss dankt rabe landschaften für den Vortrag.
Es liegen keine Anträge vor.
Frau Henze teilt auf Nachfrage von Frau Jakob hinsichtlich einer Umsetzung mit, dass aktuell bereits in Ausschreibungen der Verzicht auf Einweggeschirr für eigene Veranstaltungen festgehalten werde. Das Netzwerk Green Events Hamburg hat einen entsprechenden Leitfaden entwickelt. Die Veranstaltung „Frühlingserwachen" im Wilhelmsburger Inselpark stelle ein Pilotprojekt dar.
Der Betrieb eines Geschirrmobils durch das Bezirksamt selber wäre vermutlich nicht zielführend. Es gibt beispielsweise Veranstaltungen, die sich zeitlich überlappen und die Übergabe ggf. an Wochenenden erfolgen muss. Zuvor ist jedoch eine Reinigung/Wartung sicherzustellen. Daher wäre ein Geschirrmobil im Sommer eher nicht ausreichend. Zudem würde dieses in den Wintermonaten nicht genutzt werden. Aus diesen Gründen ist es sinnvoller, einen Verzicht auf Einweggeschirr in einer Ausschreibung zu fixieren oder ggf. auf einen Dienstleister zurückzugreifen, der mehrere Mobile zur Verfügung stellen kann.
Die Evaluation könne nach der Sommerpause dem Ausschuss vorgestellt werden.
Frau Jakob hält den Betrieb eines Geschirrmobils durch das Bezirksamt für nicht zielführend. Den Verzicht auf Einweggeschirr über Auflagen zu regeln, wäre besser. Die Kosten sollen nicht vom Bezirk übernommen werden, sondern vom Veranstalter selber.
Herr Lange hält fest, dass nach der Sommerpause ein aktueller Sachstand mitgeteilt werden soll.
Frau Henze teilt auf Nachfrage von Herrn Dassow mit, dass die im Vortrag gemachten Vorschläge aufgenommen werden. Weitere Vorschläge können gerne im Laufe des Februars übermittelt werden. Ggf. ist bereits eine Priorisierung möglich. Nach Prüfung der Vorschläge wird eine Rückmeldung dahingehend erfolgen, welche Ideen letztendlich aufgenommen wurden und mit den Förderkriterien übereinstimmen.
Es ist Ziel, mit allem Machbaren an den Fördermittelgeber herangetreten, wobei die eine oder auch andere Idee gestrichen werden könnte, weil es von dort anders gesehen wird.
Im Anschluss an die Projektskizze erfolgt das eigentliche Antragsverfahren.
Herr Muja schlägt vor, weitere Vorschläge ggf. über Anträge oder Anschreiben an die Verwaltung zu richten.
Frau Henze informiert über die gelungene Neuorganisation beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes und die Vollauslastung des Teams.