Frau Bailly begrüßt den Ausschuss zu seiner digitalen und öffentlichen Sitzung. Sie weist darauf hin, dass die Sitzung aufgezeichnet werde und fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.
Die Fraktionen einigen sich einstimmig darauf, das Abstimmungsverhalten durch die Fraktionssprecher/innen bekannt geben zu lassen.
In der vor der Tagesordnung durchgeführten Fragestunde kommt folgender Punkte zur Sprache:
· Bebauungsplan-Entwurf Hamm 3 „Wohnen am Rückerskanal / Quartierszentrum am Aschberg“
Die Fragestellerin erklärt, dass die Grüne-Fraktion bereits im Vorfeld zur Sitzung schriftlich geantwortet habe.
Herr Sträter teilt mit, dass eine schriftliche Rückmeldung zu den von der Bürgerin schriftlich gestellten Fragen erfolgen werde.
Herr Götz teilt mit, dass es seitens der Fraktion DIE LINKE ebenso eine schriftliche Rückmeldung geben werde.
Herr Mennerich teilt mit, dass es seitens der Fraktion AFD ebenso eine schriftliche Rückmeldung geben werde.
Herr Mathe weist darauf hin, dass mit der Stellungnahme vom 26.01.2021 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung bereits ausführlich auf die Fragen der Bürgerin geantwortet wurde.
Ergänzend vorgetragene Fragen der Bürgerin werden im zuständigen Regionalausschuss aufgegriffen.
Herr Mathe berichtet anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) zum aktuellen Projektstand „Neue Gartenstadt Öjendorf“.
Herr Mathe stellt einleitend die Lage des Betrachtungsraums vor. Dieser befindet sich nördlich der Glinder Straße, südlich des Öjendorfer Parks und Öjendorfer Friedhofs, grenzt im Westen an den Jenfelder Bach und im Osten an den Koolbargredder an. Die Bestandsbebauung südlich der Glinder Straße und westlich des Plangebiets sei im Schwerpunkt in den 1960er und 1970er Jahren entstanden und setze sich aus unterschiedlichen Gebäudetypologien zusammen. Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen werden geprägt durch ökologische Bestandsstrukturen (insbesondere Knicks). Insgesamt sei der Betrachtungsraum ca. 51 ha groß, wovon ca. 20 ha auf die Landschaftsachse Horner Geest entfallen.
Herr Mathe führt aus, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Bezirkspolitik sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Projekt „Neue Gartenstadt Öjendorf“ befassen. Die Fläche sei 2014 im bezirklichen Entwicklungskonzept Hamburger Osten erstmalig als perspektivisches Neubaupotenzial dokumentiert und folgend im Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ als Fokusraum aufgenommen worden. Im September 2016 richtete der Bezirk mit Unterstützung fachlicher und lokaler Expertise das interdisziplinäre Bezirkliche Fachsymposium zum Leitbild der „Neuen Gartenstadt Öjendorf“ aus. Im Oktober 2016 beschloss die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau, dass die Flächenentwicklung in einem kooperativen Planungsprozess gemeinsam mit verschiedenen Wohnungsunternehmen (Konsortium damals: SAGA, Wohnungsbaugenossenschaft, private Unternehmen) erfolgen soll. In den nachfolgenden Jahren fanden unter der Zusammenarbeit verschiedener Akteure die Grundlagenermittlung, die Klärung der zentralen Rahmenbedingungen, die Formulierung eines Leitbildes und die Definition relevanter Fachziele statt und es wurde ein organisatorischer Rahmen ausgebildet. Im Jahr 2017 wurde ein Workshop bei der SAGA mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, den Fachbehörden und dem Konsortium ausgerichtet. Der wichtige Standort für die Projektierung und Realisierung eines neuen qualitätsvollen Wohnquartiers im Hamburger Osten wurde im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2016 und 2018 als Potenzialfläche aufgenommen. Im Jahr 2017 wurde die Absichtserklärung / Letter of Intent (LOI) zwischen der FHH und dem Konsortium vereinbart. Begleitet wurde der Prozess durch diverse Befassungen im Stadtplanungsausschuss und in den lokalen Gremien (z.B. Beirat und Forum Billstedt/Horn).
Im Jahr 2020 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemeinsam mit dem Baudezernenten, dem Leiter des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung und den Konsortialpartnern ein Workshopverfahren zur Ideensammlung und fachlichen Rahmensetzung für die „Neue Gartenstadt Öjendorf“ mit drei externen Planungsbüros durchgeführt. Im Dezember 2020 habe es dazu im Bezirksamt Hamburg-Mitte einen Austausch mit allen Fraktionen der Bezirksversammlung gegeben.
Im 1. Halbjahr 2021 erfolge nun die Überarbeitung und weitere Prüfung der Realisierbarkeit des städtebaulichen Konzeptentwurfs unter Einbindung eines Landschaftsplanungsbüros sowie eines Verkehrs- und Entwässerungsplaners. Im Februar 2021 habe es dazu eine erste Kurzinformation im Forum Billstedt/Horn und eine konkrete Befassung im Stadtplanungsausschuss (Drs. 22.1740) gegeben, deren Hinweise in den laufenden Prozess einfließen.
Herr Mathe erläutert zusammenfassend die Grundsätze der in Rede stehenden Quartiersplanung. Die „Neue Gartenstadt Öjendorf“ als Gartenstadt des 21. Jahrhunderts habe das Thema Grün als zentrales Element aufgegriffen. Das künftige Quartier soll familienfreundlich und generationsübergreifend entwickelt werden. Dabei sollen die historischen Ideen der Gartenstadt auf aktuelle Anforderungen und Bedarfe geprüft und für den spezifischen Standort Öjendorf entwickelt werden. Ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept soll die heutigen bzw. künftigen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Ziel sei es, ein Quartier mit innovativen Ansätzen zu entwickeln und durch gezielte und regelmäßige Öffentlichkeitsbeteiligung die erforderliche Akzeptanz zu schaffen. Mit dem erforderlichen neuen Planrecht durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sollen abschließend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Gesamtplanung verbindlich geschaffen werden.
Der sogenannte „BEL-Entwurf“ bilde in Bezug auf die städtebauliche Figur, Dichte, Wohntypologien und den behutsamen Umgang mit dem freiraumplanerischen Gerüst der bestehenden Knicks eine gute planerische Basis für den weiteren Prozess. Dieser Entwurf wurde zum Abschluss des Workshopverfahrens 2020 von dem Auswahlgremium von insgesamt drei teilnehmenden Büros für die Weiterbearbeitung ausgewählt. Die zentralen Fragestellungen in dem Workshop waren:
- Was kann ein starkes Bild von einer „Neuen Gartenstadt“ sein?
- Welche Symbiose gehen Stadt- und Landschaft ein?
- Wem soll die Gartenstadt Öjendorf gehören (Zielgruppen und Wohnungsangebote)?
- Die Mischung macht´s: Welche Nutzungen prägen die Gartenstadt Öjendorf?
- Kurze Wege, gute Vernetzung: Wie gestaltet sich die Mobilität in der neuen Gartenstadt?
Herr Mathe stellt kurz die drei Entwürfe der Büros BOVENBOUW, MONADNOCK und BEL vor. Er erläutert den spezifischen Entwurfsansatz der Arbeiten und deren Stärken und Schwächen. Im Weiteren geht er dann auf den Städtebau, den grün- und freiraumplanerischen Entwurf und die Erschließungsplanung des Büros BEL ein.
Herr Mathe hält fest, dass der „BEL-Entwurf“ eine gute Basis für die anstehende Vertiefung bilde. Dabei seien im laufenden Planungsprozess weiter unterschiedliche Fachfragen und Klärungen zu spezifischen Themen zwischen den Fachbehörden, dem Konsortium, der Bezirkspolitik, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und weiteren Fachämtern abzustimmen und zu vertiefen.
Abschließend geht Herr Mathe auf die Zeitschiene ein und teilt mit, dass nach der Befassung im Stadtplanungsausschuss und der weiteren Überarbeitung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwurfs eine öffentliche Information mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten vorgesehen sei. Derzeit werde der städtebauliche und freiraumplanerische Konzeptentwurf weiter überarbeitet und konkretisiert. Ab dem 4. Quartal 2021 seien hochbauliche Qualifizierungsverfahren für die einzelnen Baufelder unter Einbindung lokaler Stakeholder geplant. Ab 2022 werde die Funktionsplanung als Basis für den einzuleitenden Bebauungsplan-Entwurf erstellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte seien dann Änderungen des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms durch die zuständigen Fachbehörden BSW und BUKEA im Parallelverfahren erforderlich. Er begrüßt Frau Ahrens (FRANK Entwicklung Stadt und Land), die das Konsortium und den weiteren geplanten Prozess nun konkreter vorstellen werde.
Frau Ahrens (FRANK Entwicklung Stad und Land) stellt anhand einer Präsentation anschließend das Konsortium bestehend aus den drei Partnern (FRANK, Hamburg Team und SAGA) vor. Das Konsortium sei für die spätere Realisierung des Projekts zuständig. Die drei Unternehmen hätten mit der FHH einen LOI und untereinander eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel sei es, dass die Konsortialpartner jeweils ein Drittel der künftigen Bruttogeschossfläche realisieren. Nach der Entscheidung für den „BEL-Entwurf“ sei die Projektentwicklung vom Konsortium übernommen worden. Seitdem werden die Planerteams vom Konsortium beauftragt. Mit der BSW und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde vereinbart, in einer 1. Phase ein Qualifizierungsverfahren zur Überarbeitung des „BEL-Entwurfs“ vorzunehmen. Im Fokus stehe die Prüfung der Realisierbarkeit dieses Entwurfs. Sie verweist auf die Ausführungen von Herrn Mathe. In der anschließenden 2. Phase soll ein städtebaulich-hochbauliches Qualifizierungsverfahren erfolgen, wobei dann auch der Städtebau durch die städtebaulich-hochbauliche Qualifizierung gegebenenfalls noch angepasst werden könne („Gegenstromprinzip“). In der 3. Phase seien die Ausarbeitung des Gesamtplans und in der 4. Phase die Funktions- und Bebauungsplanung projektiert.
Frau Ahrens führt weiterhin aus, dass die 1. Phase noch nicht abgeschlossen sei. Hier sei zunächst eine Auswahl der Planerteams bestehend aus unterschiedlichen Fachplanern erfolgt. Diese Büros überprüfen seit Februar 2021 den „BEL-Entwurf“ und präsentieren die Zwischenstände in Rahmen von Workshops, in denen unter Einbindung der BSW, der BUKEA und des Bezirksamts die Überarbeitungsbedarfe abgestimmt werden. Nach den bereits erfolgten zwei Workshops werde aktuell eine weitere Überarbeitung vorgenommen. Ziel sei es, zum 3. Quartal 2021 den Städtebau und die Prüfung der Realisierbarkeit zu finalisieren. Im Rahmen der Workshops seien bereits politische Vertreter der Regierungsparteien vertreten gewesen. Nach Abschluss der 1. Phase sei eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung, voraussichtlich im Stadtteilbeirat Billstedt/Horn, geplant.
Im weiteren Verlauf erläutert Frau Ahrens die Grundzüge der Realisierbarkeitsüberprüfung. Im Schwerpunkt Typologie / Baukörper werden u.a. Form, Maßstäblichkeit, Geschossigkeiten, Abstände und die Vermarktbarkeit geprüft. Unter dem Schwerpunkt Nutzung werden Art und Umfang sowie die Verortung der unterschiedlichen Nutzungen geprüft. Ein wesentliches Thema sei die Einbindung der Freiraumbelange. Ein großer Teil des Planungsraums werde der Landschaftsachse zugeschlagen. Des Weiteren sei die Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Freiräumen vorzunehmen. Aktuell werden insbesondere die naturschutzrechtlichen Belange untersucht (Knicks, Biotope, Säume, Abstände). Parallel erfolge auch die Konkretisierung der Planung für die Wohnfolgeeinrichtungen (Spielflächen, Fahrradabstellplätze, Müllstandorte). Im Rahmen der Vertiefung werden zudem die Themen Mobilität, Entwässerung, Lärm und Betriebs- und Unterhaltungsmodelle geprüft.
Frau Ahrens präsentiert anknüpfend an die Erläuterungen von Herrn Mathe den überarbeiteten „BEL-Entwurf“ mit dem Arbeitsstand April 2021. Die Grundzüge der Planung wurden im Zuge der Überarbeitung weiterhin beibehalten. Noch immer sei beispielsweise in Abstimmung mit der Schulbehörde die Planung einer Schule im Zentrum des Plangebiets im Gespräch. Es sei die Ansiedlung eines Vollsortimenters im Zentrum des Plangebiets vorgesehen. Als weiteres Teil des Zentrums sei der sog. „Öjenhof“ geplant. Dieser solle insbesondere für den Betrieb und die Unterhaltung der Grünflächen/ Landschaft zuständig sein. Gleichzeitig sei dieser auch ein Ort für Gemeinschaft und Bildung (Kombination mit möglicher Schule/Kitas). Hier könne darüber hinaus die lokal erzeugte landwirtschaftliche Produktion durch einen kleinen Hofladen an die Bewohnerinnen und Bewohner herangetragen werden.
Im aktuellen Mengengerüst sei etwa 78% der Bebauung für das Wohnen (193.370 m² BGF), etwa 10 % für Gewerbe / Bildung / Sonstiges (23.420 m²) und etwa 12 % für das Parken (29.450 m²) vorgesehen. Das Wohnen gliedere sich aktuell in 73% für den Geschosswohnungsbau und 27 % für Reihenhausbebauung. Der Anteil der Reihenhäuser liege unter der ursprünglichen Zielquote des Konsortiums, weshalb aktuell eine Steigerung des Anteils geprüft werde. Zum Thema Parken werde derzeit von einem Stellplatzschlüssel von 0,6 pro Wohneinheit ausgegangen. Dieser Schlüssel werde aktuell auch mit Blick auf die nicht optimale ÖPNV Anbindung intensiv diskutiert.
Frau Ahrens stellt das städtebaulich-hochbauliche Qualifizierungsverfahrens für die 12 Baufelder vor. Die Vertreter der Regierungsfraktionen sollen in der Jury vertreten sein. Die Öffentlichkeit soll - wie von Herrn Mathe ausgeführt - in den etablierten lokalen Gremien informiert werden. Zudem sollen lokale Stakeholder bzw. Multiplikatoren mit in das Entscheidungsgremium aufgenommen werden. Ziel sei es, im 3. Quartal 2022 das Qualifizierungsverfahren abzuschließen. Es sollen dann ein Gestaltungsleitfaden für den Hochbau und die Landschaftsplanung erarbeitet werden.
Herr Mennerich bedankt sich für beide Präsentationen. Bezüglich der angesprochenen Durchmischung merkt er an, dass im Stadtteil Billstedt die Durchmischung im Bestand schon seit Jahrzehnten nicht mehr vorhanden sei. Mit Blick auf die geplante Blockbebauung stelle er sich die Frage, inwieweit die Neuplanung der bisherigen demographischen Struktur in Billstedt ein Gegengewicht bieten könne. Er fragt nach der Zielvorgabe für den Anteil an Reihenhausbebauung und die Form der geplanten Durchmischung. Er begrüße den Schulneubau und die geplanten fünf Kindertagesstätten. Über Angebote für Senioren habe er mit Blick auf den genannten Mehrgenerationen-Stadtteil nicht viel gehört. Insofern möchte er wissen, was hierzu konkret geplant sei.
Herr Willenbrock bedankt sich bei beiden Referenten für die Vorstellungen und möchte gerne die Haltung von Frau Ahrens zur Forderung der Koalition bezüglich mehr Einfamilienhausbebauung hören. DIE GRÜNE Fraktion halte die Einfamilienhausbebauung mit Blick auf die große Nachfrage nach Wohnraum und die steigenden Mieten in Hamburg nicht für sinnvoll.
Frau Jakob bedankt sich für die beiden Präsentationen und möchte wissen, warum nur die Regierungsfraktionen im Wettbewerbsgremium vertreten seien. Für den Ausschluss der Oppositionsfraktionen aus Wettbewerbsverfahren sei ihr keine Grundlage bekannt. Mit dem Ausschluss aus den Wettbewerbsverfahren stehe ihre Fraktion vor dem Problem, auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger keine inhaltlichen Antworten geben zu können. Des Weiteren sei mit einer Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV der Stellplatzschlüssel von 0,6 deutlich zu reduzieren.
Herr Sträter bedankt sich für die sehr kompakten Vorstellungen bei Herrn Mathe und Frau Ahrens. Der Blick auf die intensive Arbeit der letzten Jahre sei wichtig. Er begrüße die Konkretisierung im weiteren Prozess. Es sei wichtig und zielführend, zeitnah die Öffentlichkeit über den Projektstand zu informieren. Die geplante Befassung des Beirats Billstedt/Horn sei ein guter Ansatz. Die Ausführungen von Frau Jakob zur Zusammensetzung des Wettbewerbsgremiums sei eine Wiederholung. Die Hintergründe seien bereits hinlänglich bekannt.
Frau Jakob stellt klar, dass es nicht darum gehe, einen stimmberechtigten Sitz in der Jury zu erhalten. Es gehe ausschließlich um die Teilnahme an Sitzungen.
Herr Ramlow führt aus, dass der projektierte Stellplatzschlüssel von 0,6 zu niedrig sei. Es sei mindestens ein Stellplatzschlüssel von 1,0 erforderlich. Im Antrag der SPD, CDU und FDP (Drs. 22-1721) wurde bereits der Antrag für mindestens 0,7 gestellt. Bei an einem Anteil von einem Drittel Reihenhausbebauung werde jedes Reihenhaus mindestens zwei Parkplätze beanspruchen. Des Weiteren erwähnt er den Bedarf an einer neuen Feuerwache an der Glinder Straße. Die nächste Feuerwache sei zwar am Reinskamp, diese verfüge jedoch nicht über ausreichende Kapazitäten. Abschließend stellt er fest, dass die Quote an Einfamilienhausbebauungen (Reihen-/ Einzel- und Doppelhäuser) zu niedrig sei. Darüber müsse gesprochen werden, da der hohe Anteil an Geschosswohnungsbau für den Stadtteil Billstedt nicht zu begrüßen sei.
Herr Behrschmidt bedankt sich für die Vorstellungen und führt aus, dass das Thema nachhaltige Mobilität sehr wichtig sei. Daher begrüße er anlehnend an die Ausführungen von Frau Jakob den Ansatz, im Quartier selbst einen geringeren Stellplatzschlüssel anzusetzen. Er plädiert dafür, die geplanten oberirdischen Parkgaragen eher an der Glinder Straße vorzusehen und damit die Flächen innerhalb der Wohnungsbaugebiete von Stellplätzen zu verschonen. Künftig wäre für ihn das Thema der Grundrisszuschnitte sehr wichtig.
Herr Johannsen bedankt sich für die kompakten Beiträge von Herrn Mathe und Frau Ahrens. Es sei deutlich geworden, dass es noch viel Gesprächsbedarf gebe. Er plädiere für die Planung von Einfamilienhäusern mit separaten Gärten, da die Nachfrage bei Familien vorhanden sei. Im Rahmen der geplanten Durchmischung seien auch die Vorbelastungen des Stadtteils Billstedt zu berücksichtigen.
Auf die Fragen der Ausschussmitglieder gehen Herr Mathe und Frau Ahrens folgendermaßen ein:
Herr Mathe hält fest, dass ein lebendiges, vielfältiges und starkes Quartier das gemeinsame Ziel aller Projektbeteiligten sei. Bereits durch die Planung für verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Wohnformen solle eine nachbarschaftliche Vielfalt angelegt sein und eben kein sozial gefährdetes Viertel entstehen (anders als bei Quartiersplanungen insbesondere der 1960er und 1970er Jahre, wie seinerzeit u. a. im Stadtteil Billstedt). Ziel der neuen Gartenstadt sei es, eine besondere Adressierung und ein starkes Image für diesen Standort zu erreichen. Sowohl im Antrag der Regierungsfraktionen im Stadtplanungsausschuss im Februar 2021 als auch im Rahmen des Workshopverfahrens wurde die Durchmischung als wichtiges Ziel genannt. Das von Frau Ahrens vorgestellte Mengengerüst sei ein Zwischenstand. Bereits im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2018 sei gemeinsam mit der Politik festgehalten worden, dass bei den Wohnformen und Gebäudetypologien mehr Durchmischung entstehen muss. Im eigentumsorientierten Bereich sei eine Nachsteuerung mit entsprechender Erhöhung im verdichteten Einfamilienhaussegment und auch im Geschosswohnungsbau zu prüfen.
Bezüglich der Beteiligung weist Herr Mathe darauf hin, dass die lokalen Strukturen bewusst einbezogen werden sollen. Verfahrensbegleitend werde die Beteiligung um weitere Formate ergänzt.
Zur Mobilität führt Herr Mathe aus, dass je nach Baufeld auch autoarme Teilbereiche vorgesehen werden sollen. Mit Blick auf die begrenzte Fläche müssen im weiteren Planungsprozess tragfähige Lösungen für die unterschiedlichen Zielgruppen entwickelt werden. In der Tat sei die Anbindung des peripher gelegenen Standortes eine große Herausforderung und müsse im Zuge des Mobilitätskonzeptes weiter untersucht werden. Dies betreffe ebenso den mehrfach angesprochenen Stellplatzschlüssel.
Frau Ahrens betont, dass sich der städtebauliche Entwurf aktuell in der Überarbeitung befinde. Hier gehe es zunächst um die räumliche Aufteilung zwischen Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern. Beim Geschosswohnungsbau seien bereits Überlegungen zu besonderen Wohnformen, wie z.B. seniorengerechtes oder betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften angestellt worden, die noch zu konkretisieren sind. Künftige Aufteilungen zwischen frei finanzierten bzw. öffentlich geförderten Mietwohnungen und Eigentumswohnungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ergänzt, dass sich nicht nur das Einfamilienhaus als Möglichkeit der Eigentumsbildung anbiete, sondern auch der Geschosswohnungsbau. Es seien Einfamilienhäuser in kompakter Form als Reihenhäuser geplant. Diese sollen preislich für den Erwerber oder Mieter erschwinglich sein, weshalb der Flächenverbrauch auch aus ökonomischer Sicht eine erhebliche Rolle spiele. Das Thema der Feuerwache nehme sie zur Kenntnis und werde dies im weiteren Prozess mit dem Bezirksamt und beteiligten Fachstellen vertiefen.
Abschließend bedankt sich Frau Bailly bei Frau Ahrens und Herrn Mathe.
Herr Mathe berichtet anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) zusammen fassend über das Werkstattverfahren „Stadtraum Horner Geest - Zukunftsbild 2030“ inklusive dem im April 2021 beschlossenen Ergebnis und zur nächsten Arbeitsphase.
Herr Mathe rekapituliert zu Beginn nochmals die Dimension des Betrachtungsraums und des engeren „Bearbeitungsraumes“ in Bezug auf die Komplexität und Herausforderungen in der Aufgabenstellung. Der Betrachtungsraum „Stadtraum Horner Geest“ geht dabei über das Wohnquartier Horner Geest hinaus und umfasst auch Teilbereiche des Stadtteils Billstedt. Der engere Bearbeitungsraum orientiert sich an den potenziell erkannten Entwicklungsbereichen für neues Wohnen. Im Westen beinhaltet er einen südlichen Teilbereich an der Horner Rennbahn („Bei den Tennisplätzen“), das Nahversorgungszentrum an der Rennbahnstraße und die Horner Freiheit. Östlich des engeren Bearbeitungsraumes befindet sich die Märchensiedlung am Schiffbeker Weg. Mit dem Werkstattverfahren wurde in eineinhalb Jahren eine auch für die Stadtplanung nicht alltägliche Aufgabe erfolgreich bearbeitet, mitten in bestehenden, sehr unterschiedlichen Quartieren eine große Anzahl neuer Wohnungen sensibel zu planen und dabei neue wie auch die heutigen Nachbarschaften in ihrer weiteren Entwicklung zu unterstützen.
Herr Mathe nimmt Bezug auf die Senats- und Bürgerschaftsdrucksache aus dem Sommer 2018 als Anstoß für die Entwicklung des Stadtraums Horner Geest. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zunächst intensive Vorbereitungsarbeiten zu diesem heterogenen Raum geleistet und dabei die relevanten Fachplanungen integriert. Dazu gehörten u. a. eine großräumliche Freiraumanalyse, das Vorab-Flächenscreening und eine Verschränkung mit dem Bezirksprojekt „Mitte machen - soziales Horn“ ebenso wie die Erweiterungsplanung der U4 sowie weitere Programme und Vorhaben. Die Kernaussagen und Ziele der Aufgabenstellung wurden mit Start des Werkstattverfahrens in einer Broschüre veröffentlicht. Auf dieser Basis wurde im November 2019 das Werkstattverfahren mit Rundfahrt der Teams und öffentlicher Auftaktveranstaltung erfolgreich gestartet. Von Beginn an erfolgte eine transparente und digitale Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung über die eingerichtete Homepage, in der dauerhaft alle Unterlagen eingestellt und zugänglich gemacht wurden (www.hamburg.de/mitte/stadtraum-horner-geest-2030 <http://www.hamburg.de/mitte/stadtraum-horner-geest-2030>). Im Verfahren gab es zeitlich definierte digitale Dialogphasen (Beteiligungstool) und konkrete weitere Beteiligungsformate. Das finale Beurteilungsgremium tagte dann im April 2021. Der intensive Planungsprozess ist damit gleichwohl noch nicht beendet und wird in der zweiten Jahreshälte 2021 mit der anstehenden Rahmenplanung fortgeführt. Ein auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens zugeschnittenes Mobilitätskonzept muss nun erarbeitet werden. Einzelne Vorhaben und Flächenentwicklungen sollen nach Möglichkeit auf Basis des heutigen Planungsrechts realisiert werden. Für die Umsetzung anderer Vorhaben und Standortentwicklungen wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in enger Abstimmung mit der Bezirkspolitik neues Planungsrecht schaffen. Mit der Einbindung als Schwerpunktquartier in das RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn gibt es im weiteren Entwicklungsprozess potenzielle Fördermöglichkeiten.
Herr Mathe geht nochmals kurz auf die umfangreichen Beteiligungsbausteine im Rahmen des Werkstattverfahrens ein. Die Beteiligung war trotz der Pandemie-bedingten Hürden insgesamt sehr erfolgreich. Mit den kreativen Beteiligungsformaten konnte eine gute Einbindung der Öffentlichkeit sichergestellt werden. In der ersten Phase wurde das „Briefing der Planungsteams“ mit öffentlichem Auftakt (28.11.2019) und nachfolgendem Online-Dialog mit Hinweisen für die Planungsteams gestartet. In der zweiten Phase erfolgte die Bewertung erster Ideenskizzen - nach öffentlicher Ausstellung der Ideenskizzen und dem parallelen Online-Dialog im März und Mai 2020 - in der ersten Sitzung des Beurteilungsgremiums (19.06.2020). Aufgrund der Ideenvielfalt und interessanten Planungsansätze aller Teams wurde dann einvernehmlich seitens des Gremiums entschieden, dass alle teilnehmenden Teams an den Entwürfen weiterarbeiten. Die dritte Phase war der Ausarbeitung der Entwürfe und der Zwischenpräsentation gewidmet, beginnend mit der Sitzung des Beurteilungsgremiums (12.08.2020), einem weiteren Online-Dialog, dem öffentlichen Werkstattgespräch in Hybridform (Live auf Youtube mit Slido-Chat am 16.11.2020) und der nachfolgenden Sitzung des Beurteilungsgremiums. In der vierten Phase fand das Werkstattverfahren seinen Abschluss. Eine öffentliche Bauzaun-Ausstellung der Entwürfe, ein Online-Dialog mit digitalen Sprechstunden, fünf digitale Führungen mit 40 Teilnehmerinnen, ein digitaler Austausch mit Jugendeinrichtungen / Jugendlichen und die Abschlusspräsentation der Teams (06.04.2021 mit rund 100 Zuschauerinnen und 88 Beiträgen) bildeten dabei die umfangreiche begleitende Beteiligung.
Im gesamten Prozess erfolgte kontinuierlich eine direkte Ansprache von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Gremien vor Ort (Beiräte und Stadtteilkonferenz) und im bezirklichen Stadtplanungsausschuss durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Herr Mathe informiert, dass insgesamt seien fünf externe Büros (ADEPT, Team Baukontor Architekten et al., BEL/ Coido/ Copenhagenize/ Karres en Brands, LRW-Architekten + RMP Stephan Lenzen und Vandkunsten Architects) die komplex Aufgabe über den Gesamtraum sehr engagiert bearbeitet und die vielen gegebenen Hinweise in ihren Entwürfen aufgegriffen haben. Die Büros wurden durch ein Verkehrsplanungsbüro unterstützt. Für alle fünf Büros muss festgehalten werden, dass diese zwar sehr unterschiedlich an die Aufgabenstellung und die Zielzahl von rund 3.100 neuen Wohneinheiten (Neubau und/ oder Aufstockung bzw. Erweiterungen) herangegangen sind, sich dennoch alle Teams seriös mit der bestehenden Grünkulisse und den spezifischen Strukturen in diesem großen Stadtraum kreativ und ideenreich auseinander gesetzt haben.
Nachfolgend geht Herr Mathe kurz auf die einzelnen Entwürfe der jeweiligen Teams ein.
Das Team ADEPT (Kopenhagen) habe mit dem Entwurf insgesamt 3.300 Wohneinheiten vorgeschlagen, wovon ca. 300 Wohneinheiten durch Aufstockung und Erweiterungen erreicht werden könnten. Insgesamt generiere der Entwurf eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 337.366 m². Die städtebaulich-freiraumplanerische Leitidee des Entwurfs verfolgt die spezifische Stärkung der Besonderheiten und Qualitäten der unterschiedlichen Nachbarschaften durch kleinteiligere Ergänzungen und neue Wohnformen. Die Quartiere sollen über einen grünen Ring verbunden werden, der zum Aufenthalt und zu Aktivitäten im Außenraum einlädt. Die Manshardtstraße wird als neues urbanes Rückgrat der Horner Geest mit Läden, Büros, Nachbarschaftstreffs und neuen Wohnformen entwickelt. Südöstlich der Horner Rennbahn soll ein Mix aus kleinteiliger Wohnbebauung mit dörflichem Charakter entstehen.
Das Team Baukontor Architekten et al. hat die Bestandssituation in der Horner Geest als Stadtraum von heterogenen Hausgruppen im Grünen interpretiert und sich zur Aufgabe gemacht, diesen prägenden Charakter zu erhalten und zu schärfen. Die grünen Freiräume ebenso wie die „Baugevierte“ sollen gestärkt werden. Die Veränderung werde daher punktuell auf die hoch erschlossenen Bereiche um die U-Bahn-Station konzentriert. Hier werden die Baustrukturen durch deutlich dichtere Baublöcke in einem sehr urbanen Maßstab ersetzt. Im überwiegenden Teil des Stadtraums bleiben die Bestandsquartiere unverändert. Die beiden Zentren mit Stadtplätzen werden durch die neue „Manshardtallee“ miteinander verbunden. Der Entwurf kommt insgesamt auf 3.917 Wohneinheiten und eine Gesamt BGF von 450.482 m² und erreicht damit die höchste Nachverdichtung.
Das Team BEL/ Coido/ Copenhagenize/ Karres en Brands möchte mit seinem Entwurf die Identitäten der Siedlungsbereiche ausgehend vom Bestand stärken und diese zu 19 charaktervollen Nachbarschaften mit jeweils eigener Quartiersidentität entwickeln. Die Manshardtstraße selbst wird als urbanes Rückgrat des Stadtteils mit Orten für Einkäufen, Verweilen, kulturelle Aspekte ausgebildet. Im Zentrum Horner Geest entsteht ein neuer Stadtplatz an der Manshardtstraße. Ein neuer Grüner Ring („Grüner Loop“) verbindet die Freiräume, die Quartiere und Bildungseinrichtungen. Im Zentrum an der Manshardstraße wird eine relativ großmaßstäbliche Markthalle mit ebenerdiger Nahversorgung, Kultur und Sozialeinrichtungen projektiert. In den oberen Geschossen der Markthalle sind Wohnnutzungen vorgesehen. Östlich der Horner Rennbahn sollen über die gesamte Fläche gemischte Wohn- und Sportnutzungen entstehen. Der Entwurf schlägt insgesamt 3.102 neue Wohneinheiten vor, wovon ca. 387 Wohneinheiten durch Aufstockung und Erweiterungen erreicht werden könnten. Insgesamt weist der Entwurf eine BGF von 400.046 m² auf.
Das Team LRW-Architekten + RMP Stephan Lenzen schlägt vor, im Stadtraum fokussiert auf die beiden Zentren, den Südostteil der Horner Rennbahn und parallel zur Manshardtstraße durch eine städtebaulich-hochbauliche Verdichtung einen stärkeren städtischen Charakter zu erreichen. Auch drei neue Baukörper entlang des Horner Moors nahe der neuen U-Bahn Station „Stoltenstraße“ sollen hier den Straßenraum beleben. Der neue Grüne Ring verbindet im Entwurf die Freiräume und Quartiere und bietet viele Angebote für Schule, Sport und Freizeit. Die Quartiersidentitäten sollen durch kleinteilige Interventionen mit dem Fokus auf Anbauten an die Bestandsgebäude gestärkt werden. Der Entwurf schlägt insgesamt 3.155 neue Wohneinheiten vor, wovon ca. 14 Wohneinheiten durch Aufstockung erreicht werden könnten. Insgesamt erreicht der Entwurf eine BGF von 382.826 m².
Das TEAM Vandkunsten Architects verfolgt für den gesamten Stadtraums eine sehr behutsame städtebaulich-hochbauliche Weiterentwicklung. Der neue Grüne Loop verbindet als blau-grünes Netzwerk Freiräume und Quartiere. In den Freiräumen der Quartiere werden grüne Treffpunkte und Gemeinschaftsgärten entwickelt. Die Manshardtstraße soll als Stadtteilstraße mit begleitender urbaner Bebauung (insbesondere im östlichen Bereich) gestärkt werden und erhält im Nordteil des Zentrums Horner Geest einen großzügigen neuen Stadtplatz. Die vorgeschlagene Neubebauung entwickelt eine wohltuende Maßstäblichkeit und schafft mit der architektonischen Anmutung wichtige Anknüpfungspunkte für die angestrebte Adressbildung und neue Identität für diesen Ort. An der Horner Rennbahn werden bis zu vier Baublöcke mit unterschiedlichen Gebäudetypologien und Wohnformen vorgeschlagen. Die Quartiere werden behutsam durch Wohnungsneubau ergänzt. Auch für das Zentrum an der Rennbahnstraße wird eine städtebauliche Neuordnung vorgeschlagen. Der Straßenraum wird hier ebenso durch neue Raumkanten gefasst, aber nicht vollständig geschlossen. Dadurch werden Sicht- und Wegebeziehungen von Norden nach Süden unterstützt. Der Entwurf geht insgesamt sehr behutsam und sensibel mit dem wertvollen Baumbestand und Grün- bzw. Freiraumstrukturen um. Das Konzept sieht insgesamt 3.500 neue Wohneinheiten mit einer BGF von 406.516 m² vor.
Im Fazit stellt Herr Mathe abschließend fest, dass der Entwurf von Vandkunsten Architects das einstimmige Votum der Jury erhalten habe. Auch seitens der Bürgerinnen und Bürger hat es eine breite Zustimmung gegeben. Gerade dieser Entwurf zeige eindrücklich, wie in einem größeren Umgriff und dennoch behutsam Potenziale mit maßstäblichen Eingriffen in den Bestand mobilisiert werden können. Er stelle eine solide Grundlage dar, auf dessen Basis die zentralen Ziele, qualitätsvolles und vielfältiges Wohnen zu ermöglichen, Grün- und Freiräume neu zu gestalten, dabei wichtige soziale Infrastrukturprojekte zu integrieren und ebenso den Herausforderungen des Verkehrs zu begegnen, nun in einer konkreteren Maßstabsebene herausgearbeitet werden können. Dabei soll dieser Plan im weiteren Verfahren mit den Vorzügen aus den anderen Entwürfen überprüft und ergänzt resp. kombiniert werden.
Herr Mathe führt abschließend aus, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Federführung gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auf dieser Basis in den Jahren 2021 und 2022 die Rahmenplanung und gemeinsam mit dem Fachamt Manegement des Öffentlichen Raumes und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende das Mobilitätskonzept steuern werde. Gemeinsam mit der Bezirkspolitik werde das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in den Folgejahren (ab 2023 und später bis 2030+) die Erforderlichkeit neuer Bebauungspläne erörtern und dort, wo es das geltende Planungsrecht ermöglicht, auch schon projektbezogene Planungen mit den Bestandshaltern und Eigentümern für eine zeitnahe Umsetzung abstimmen.
Frau Bailly bedankt sich herzlich bei Herrn Mathe für die ausführliche und kompakte Vorstellung der fünf Arbeiten. Sie finde es sehr angenehm, dass das komplexe Verfahren mit den interessanten Arbeiten in der heutigen Sitzung als ein Schwerpunkt ausführlich erörtert werden könne.
Herr Sträter bedankt sich bei Herrn Mathe für die Zusammenfassung des relativ langfristigen Werkstattverfahrens. Es sei, nicht nur aufgrund der Pandemie, ein langfristiges Verfahren gewesen, was aber den Ergebnissen zu Gute gekommen sei. Es sei aufgrund der Komplexität erforderlich gewesen, sich mit den Büros intensiv auszutauschen und wichtige Hinweise zur vertiefenden Weiterentwicklung zu geben. Es habe ein Kaleidoskop von Ideen gegeben und er fände es gut, wenn einzelne Ideen der anderen Büros in die Rahmenplanung aufgenommen werden. Seine Fraktion sei trotz der erschwerten Bedingungen durch die Pandemie mit dem geleisteten Beteiligungsprozess hoch zufrieden und bedankt sich dafür ausdrücklich beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den weiteren Beteiligten. In der Nachbetrachtung sei das Thema Verkehr und Mobilität sehr wichtig. Bereits im Vorfeld sei ein zusätzliches Mobilitätskonzept angeregt worden und es wäre erfreulich, wenn dies entsprechend angegangen werde. Wichtig sei, dass die neu entstehenden Zentren rund um die U-Bahn-Stationen mit den Quartieren der Horner Geest gut verknüpft werden. Insbesondere die Verbindung der Fußgänger- und Radfahrerverkehre sei wichtig, um die Pkw-freundliche Struktur der 1960er Jahre ein stückweit zu durchbrechen. Der Umgang mit dem ruhenden Verkehr und der Planung aufbauend auf dem Status Quo werde begrüßt.
Herr Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die sehr kompakte Vorstellung der Arbeiten. Die Entwicklung erfolge im Gegensatz zum Projekt Neue Gartenstadt Öjendorf, wo aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen neu beplant werden, mitten in einer bestehenden Stadtraumstruktur. Die Entwicklung biete große Stadtentwicklungschancen für die Zukunft. Mit dem Werkstattverfahren wurde die Basis geschaffen, die den Stadtplanungsausschuss auch in den nächsten Legislaturperioden beschäftigen werde. Das Thema Mobilität lasse sich flexibel und dynamisch weiterentwickeln. Viele Akteure haben sich schon im Vorwege mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt. Die Herausforderung bestehe nun darin, die Nachverdichtung in dem Stadtraum Horner Geest lebenswert und mit einer entsprechenden Mobilität zu gestalten.
Frau Jakob bedankt sich bei Herrn Mathe für die kurze und exzellente Vorstellung und wünscht sich eine Überlagerung des Rahmenplans mit den interessanten Teilprojekten der anderen Entwürfe. Es stelle sich die Frage, wie eine verträgliche Randbebauung der Horner Rennbahn sichergestellt werden könne. Sie wünscht sich eine umfangreiche Dachbegrünung. Abschließend seien der Baustellenlärm und die sinnvolle Phasierung der Baumaßnahmen zu erwähnen und die Frage, wie das Thema bereits jetzt in der Planung Berücksichtigung finde.
Herr Dworzynski fragt nach dem Stand des Mobilitätskonzepts. Er gehe davon aus, dass das Fachamt MR das Thema im Mobilitätsausschuss thematisieren werde.
Herr Mathe führt aus, dass sein Fachamt zum Mobilitätskonzept aktuell mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) ein Leistungsbild vorabstimme. Dieses Konzept wie auch weitere Beteiligungsbausteine sollen durch RISE-Fördermittel mitfinanziert werden. Eine Vorverständigung mit der BSW über eine Co-Finanzierung der Rahmenplanung habe es bereits gegeben. Eine weitere Co-Finanzierung werde mit der BVM abgestimmt. Das Fachamt MR werde dazu sicherlich im Mobilitätsausschuss berichten. Es werde ein Konzept angestrebt, welches das künftige Mobilitätsverhalten belastbar prognostiziert und gleichzeitig mit den Bestandsstrukturen behutsam umgeht. Der Siegerentwurf bilde eine gute Basis und werde wie bereits ausgeführt, einzelne spannende Ideen der anderen Arbeiten in den Rahmenplan aufnehmen. Das Thema der weiteren Beteiligung, insbesondere die Form der Beteiligung werde prioritär vorbereitet. Hier bestehe die Hoffnung, dass zeitnah auch wieder Präsenzveranstaltungen möglich sein werden. Ansonsten müssten die bewährten digitalen Beteiligungsformate herangezogen werden. Die Dachbegrünung sei ein wichtiger Aspekt, der bei allen Arbeiten bereits Berücksichtigung finde. Das Thema der strategischen „Phasierung“ der Baumaßnahmen werde selbstverständlich im weiteren Verfahren berücksichtigt und sei mit den Bauherren (insbesondere mit den „großen“ Wohnungsunternehmen und mit dem Eigentümer der Zentren) und mit unterschiedlichen Fachressorts abzustimmen. Ziel sei es, die ohnehin erheblichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch anstehende Baumaßnahmen möglichst gering zu halten. Der Rennsport und weitere „Komplementärnutzungen“ auf der Horner Rennbahn werden Lärmemissionen erzeugen. Eine verträgliche Wohnnutzung östlich der Horner Rennbahn müsse frühzeitig planerisch bewältigt und durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden. Diese Thematik werde in der Rahmenplanung und in der späteren Abwägung des Bebauungsplanverfahrens ausführlich geprüft.
Abschließend bedankt Frau Bailly bei Herrn Mathe und schließt den Tagesordnungspunkt.
Herr Mathe gibt einen kurzen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen und zum Lagebild in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte (Präsentation als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar).
Ende Februar 2021 befanden sich im Bezirksamt Hamburg-Mitte in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen inklusive UPW ca. 5.319 Geflüchtete (Stand Ende Januar 2021: ca. 5.345). Neu zu erwähnen sei die Entwicklung in der zentralen Erstaufnahme (ZEA) in Rahlstedt, die neu ankommende Geflüchtete beherberge (Stand 15.04.2021: 157 Geflüchtete; Stand 13.03.2021: 94 Geflüchtete).
Herr Mathe informiert ferner, dass es aufgrund der aktuellen Corona-Lage in einer Wohnunterkunft im Bezirksamt Hamburg-Mitte seit Anfang April 2021 insgesamt 42 Bewohnerinnen und Bewohner positiv auf Covid-19 getestet worden seien. Um eine Ausbreitung zu vermeiden habe das zuständige Gesundheitsamt für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet.
Herr Mathe geht anschließend näher auf die UPW-Standorte Haferblöcken und Eiffestraße sowie die Standorte mit Perspektive Wohnen ein.
Diese sind den in der Anlage beigefügten Folien zu entnehmen.
Herr Rebensdorf erläutert den Antrag.
Auf Nachfrage von Frau Jakob geht Herr Sträter kurz auf den im Antrag genannten Begriff Baugenossenschaften ein.
Herr Mathe berichtet dem Ausschuss, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach der Sommerpause mehrere öffentliche Plandiskussionen (ÖPD) für unterschiedliche Bebauungsplanverfahren durchführen müsse. Er schlägt vor, auf Basis der Zustimmung des Stadtplanungsausschuss zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion des Bebauungsplanverfahrens Wilhelmsburg 102 vom 29.03.2021, diese ÖPD bereits vor der Sommerpause durchzuführen, soweit dies bis dahin möglich sei. Aufgrund mehrerer Fachveranstaltungen und Fachausschüsse vor den Schulsommerferien würde sich Montag, der 21.06.2021 als einzig realisierbarer Termin anbieten. Sollte seitens des Stadtplanungsausschusses eine grundsätzliche Bereitschaft bestehen, könnte sein Fachamt die Veranstaltung konkretisieren. Ansonsten würde sich vor den Schulsommerferien kein gemeinsamer Termin finden. Aufgrund der erforderlichen Vorbereitungen bittet er um eine zeitnahe verbindliche Rückmeldung seitens der Fraktionssprecher an sein Fachamt.
Auf Nachfrage von Frau Bailly bestätigen alle Fraktionssprecher, bis zum 03.05.2021 eine Rückmeldung an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu geben.
Herrn Willenbrock fragt nach dem Sachstand zum Qualifizierungsverfahren Amsinckstraße 45. Hierfür habe es vor knapp einem Jahr ein Workshopverfahren gegeben.
Herr Mathe führt aus, dass das Workshopverfahren mit dem Siegerentwurf der DFZ Architekten aus Hamburg und Max Dudler aus Berlin abgeschlossen wurde. Gemeinsam mit dem Oberbaudirektor und den Regierungsfraktionen wurden im Nachgang Überarbeitungshinweise an die Büros gegeben. Ziel sei es, das Vorhaben auf Basis des bestehenden Planungsrechts zu realisieren und den Standort durch Rück- und Neubau im Kontext der neuen Gebietskulisse unter Würdigung der Objektsituation am Sonninkanal und der weiteren aktuellen Projekte im, städtebaulichen Umfeld zu entwickeln. Die gezeigten Entwürfe des Bauherren mit den Entwürfen der Architekten seien bislang nicht genehmigungsfähig. An zwei Hochpunkten müsse die Geschossigkeit weiter reduziert werden und die überbaubaren Grundstücksflächen weitestgehend eingehalten werden. Dazu werde es demnächst einen weiteren Termin mit dem Oberbaudirektor, Herrn Hafke und seiner Person geben. Den entsprechenden Austausch mit der Bezirkspolitik werde es selbstverständlich auch geben.