Frau Oestreich eröffnet die Sitzung und weist darauf hin, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet wird.
In der durchgeführten öffentlichen Fragestunde kamen folgende Themen zur Sprache:
Verbotswidriges Parken im Hein-Saß-Weg
Fahrradwege in Finkenwerder
Unfallschwerpunkt mit Fahrradfahrern beim REWE-Markt
Schilder an den Fähranlegern
Fußgängerüberweg Neßdeich / Ecke Nordmeerstraße
Der Ausschuss stimmt der Niederschrift vom 20.05.2025 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zu.
Vertreter von Airbus tragen zum Thema „Bericht Airbus zum Testbetrieb AVES Vogelvergrämungsanlage" anhand einer Präsentation vor.
Folgende Punkte kamen waren Bestandteil der Präsentation:
Der Testbetrieb habe vom 14.10. bis 29.11.2024 stattgefunden. Die Betriebszeit sei Montag bis Freitag zwischen 6 und 22 Uhr gewesen. Die Anlage bestehe aus sechs Einheiten.
Man habe Auflagen von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWI) und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) für den Testbetrieb erhalten.
Alle Systeme seien jeweils drei Minuten vor einer Flugbewegung ein- oder ausgeschaltet worden.
Eine Vergrämung habe nur stattgefunden, wenn die Anlage Vögel an der Start- und Landebahn detektiert habe und dieses so kurz wie möglich.
Die nach Südwesten schallenden Systeme 1, 2 und 3 seien für die Vergrämung grundsätzlich auf 70 Prozent heruntergefahren worden. Für die Wahrnehmungsprüfung an einzelnen Orten seien die Systeme probeweise auf 100 Prozent aufgedreht worden.
Die Anlage habe automatisch die Lautstärke des Vergrämungstons geregelt, in Abhängigkeit von der Entfernung zum zu vergrämenden Vogelschwarm.
Alle wichtigen Daten während des Probebetriebes seien dokumentiert worden. Es habe keine technischen oder organisatorischen Zwischenfälle gegeben.
Es habe ein paralleles Vogel-Monitoring gegeben. Dafür seien an fünf Erfassungstagen die Reaktionen von Vögeln, sowohl im Bereich des Flugplatzes als auch im Mühlenberger Loch, beobachtet worden.
Es seien bioakustische Prädatorenrufe getestet worden, inwieweit die Vögel auf diesen reagieren. 75 Prozent der dokumentierten Vögel hätten so reagiert, dass sie die Start- und Landebahn nicht gekreuzt haben. Bei 25 Prozent sei die Reaktion ziemlich gering gewesen.
Der Prädatorenruf sei wirkungsvoll. Man dürfe diesen Ton jedoch nicht allzu häufig nacheinander abfeuern, da sich die Vögel an diesen Ton gewöhnen könnten und die Wirkung sich reduzieren würde
Die Anlagen seien soweit es gehe von der Mittellinie entfernt aufgestellt worden, um die Entfernung zur Nachbarschaft zu erhöhen.
Während des Betriebes seien zwei Dauermessstellen betrieben worden. Eine in Finkenwerder und eine in Neuenfelde. Ergänzend dazu habe es Einzelmessungen an verschiedenen Orten mit Beteiligung der BUKEA und der BWI gegeben.
Wesentliche Faktoren für die Schallausbreitung seien die Windrichtung und Windgeschwindigkeit. Dies bedeute auch, dass die Maximalpegel sehr weit streuen.
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen sei die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) als einschlägiges Regelwerk angewendet worden.
Für die westliche Wohnbebauung in Finkenwerder habe sich, bezogen auf die Gesamtdauer des Probebetriebs, ein Tages-Beurteilungspegel von 36 dB(A) ergeben, was den maximal zulässigen Pegel um 14 dB unterschreite.
In Neuenfelde seien es 40 dB(A) gewesen, was den maximal zulässigen Pegel um 20 dB unterschreite.
Im nördlichen Elbufer habe die Unterschreitung bei 19 dB gelegen.
Wenn man sich auf die TA Lärm beziehe, bedeute dies, dass die Lärmimmission als irrelevant einzustufen sei. Das heiße nicht, dass der Ton nicht wahrnehmbar wäre.
Die beiden Endberichte lägen den Behörden (BWI und BUKEA) vor. Es finde derzeit eine interne Prüfung statt. Das Ergebnis warte man ab und sobald dieses vorliege, werde man gemeinsam mit den zuständigen Behörden das weitere Vorgehen abstimmen.
Auf Wortmeldungen von Herrn Balbuzki, Frau Maciolek, Herrn Wille, Herrn Jordan, Herrn Schäfer, Frau Karrasch-Willm, Frau Brost und teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern antworten die Referenten und Herr Heinrich wie folgt:
Die 75 Prozent bezögen sich auf den künstlich erzeugten Prädatorenruf. Der synthetische Ton sei insgesamt wirksamer. Dies sei in dem öffentlichen Bericht nachzulesen.
Im Ergebnis spiegeln sich alle Töne wider.
Der Schallgutachter habe sich bezüglich der Wahrnehmung des Tons nicht geäußert, sondern nur auf den Schallpegel. Ob der Ton eine spezifische Auswirkung auf den Menschen habe, könne nicht gesagt werden.
Die Entscheidung einer Betriebsfortsetzung der Anlage liege bei der Behörde. Die Aufgabe von Airbus sei, die Prüfung, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die biologische Flugsicherheit zu gewährleisten. Da sich diese Anlage am Markt befinde, sei sie hierfür geprüft worden.
Der synthetische Ton sei mit Biologen entwickelt worden. Eine Habituation solle nicht auftreten und sei auch bislang nicht festgestellt worden.
Bei dem Vogel erzeuge der Ton eine Schwingung im Kopf, die der Vogel als unangenehm empfinde. Hierfür müssten mindestens 85 dB(A) beim Vogel ankommen.
Der mit der Entfernung eintretende Schallkraftabbau sei abhängig von Windrichtung und -stärke.
Die absolute Häufigkeit der Auslösung der Anlage könne dem Bericht entnommen werden.
Eine Untersuchung, ob der Ton bei Menschen einen negativen Einfluss habe, sei nicht bekannt.
Pyrotechnik werde präventiv verwendet, um Rastvögel aus dem Bereich der Start- und Landebahn nach außen zu vergrämen. Die Anlage werde dafür akut verwendet, um Überflugsituationen während eines Starts oder einer Landung zu vermeiden. Pyrotechnik werde nicht entfallen. Sie sei ein wichtiger Baustein der Vogelvergrämung.
Der hiesige Flughafen sei derzeit der erste, der diese Anlage in Betrieb habe. Das Interesse anderer Flughäfen an dieser Anlage sei sehr groß. Die Anlagen liefen derzeit in einigen Fußballstadien, bei einigen Industriebetrieben sowie in Onshore- und Offshore-Gebieten.
Ein Monitoring während des ersten Probebetriebs habe festgestellt, dass es keinerlei Änderungen im Verhalten der Vögel im NSG "Mühlenberger Loch" sowie in den NSG "Westerweiden" und "Alte Süderelbe" gebe.
Die Maximalpegel in Finkenwerder und Neuenfelde seien jeweils an einem Tag gemessen worden.
Die Kommunikation während des zweiten Probebetriebs mit den Anwohnern habe nicht gut funktioniert. Dies müsse beim dritten Probebetrieb verbessert werden.
Das Ziel des generierten Tons sei es immer, eine Überflugsituation durch Vögel während eines Starts oder einer Landung zu verhindern.
Der Prädatorenruf solle den Vogel verschrecken, während das synthetische Geräusch darauf abziele, für den Vogel unangenehm zu sein. Beides soll eine Fluchtreaktion auslösen.
Vögel reagierten auf das gleiche Schallspektrum wie Menschen. Den Ton könne man demnach für das menschliche Gehör nicht abschwächen.
Es gebe eine offizielle Beschwerdestelle von Airbus. Für den Testbetrieb habe es keine separate gegeben. Diese wäre nicht zielführend gewesen, da es eventuell zu verschiedenen Antworten auf gleiche Fragen gekommen wäre.
Die Anwohnerinnen und Anwohner seien im Vorgang nicht gut informiert worden. Es sollten zweimalig in mehreren Postzustellbezirken jeweils 8.346 Haushalte mit einem Informationsschreiben versorgt werden, einmal durch die Deutsche Post und einmal durch einen anderen Dienstleister. Die Zustellung sei jedoch leider in beiden Fällen sehr unvollständig erfolgt. Airbus bedauere dies sehr.
Die Anlage werde ständig weiterentwickelt.
Es gebe einen behördlichen Genehmigungsvorgang. Zu welchem Ergebnis dieser führe, könne noch nicht gesagt werden. Eventuell könne das Ergebnis im nächsten Regionalausschuss verkündet werden.
Der Ton könne in der nächsten Sitzung mitgebracht und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Ausschusses präsentiert werden.
Der Maximalpegel von 62 dB sei einmal an einem Tag erzeugt worden. Es handle sich dementsprechend um einen absoluten Maximalpegel.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation werde voraussichtlich in der nächsten Ausschusssitzung teilnehmen und Ergebnisse präsentieren.
Der Ton habe eine hohe Frequenz mit schnellem Anstieg.
Der Pegel an dem Fahrradweg stehe im öffentlich einsehbaren Bericht.
Die Anlage befinde sich derzeit nicht mehr im Betrieb.
Es sei schwer zu sagen, wie viele Vogelschläge die Anlage vermieden hätte. Im Jahr 2013 habe es einen Vogelschlag mit drei Gänsen gegeben. Diese hätte die Anlage wahrscheinlich verhindern können.
Eine geringere Lautstärke gehe mit einer geringeren Wirkung einher.
Der Schall werde direkt ausgerichtet. Der Lautsprecher kanalisiere den Schall. Das Gerät sei rundum eingehaust, sodass der Schall nur in eine Richtung gehe. Zudem sei ein Reflektor verbaut worden, der den Schall nach oben richte. Der Schall sei jedoch kein Laserstrahl.
Der Ausschuss bedankt sich bei den Referenten und nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Sondermittelanträge vor.
Herr Wille trägt den Antrag vor.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zu.
Frau Maciolek trägt den Antrag vor.
Herr Heinrich weist darauf hin, dass im vorliegenden Fall Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h der korrekte Begriff sei und empfiehlt dieses in dem Antrag zu ändern.
Dem wird gefolgt.
Der Ausschuss stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Verkehrsthemen vor.
Es liegen keine Baumfällungen auf öffentlichem Grund vor.
Ein Anwohner beschwert sich über den höhen LKW-Verkehr im Bereich Norderdeich / Neßdeich-
Frau Oestreich teilt mit, dass hier die Zuständigkeit bei der Polizei läge. Diese werde in einem der nächsten Ausschüsse teilnehmen und es können dann dort dieses Thema eingebracht werden.
Herr Rinck informiert sich zur geplanten Verwendung der alten Feuerwehrwache in Finkenwerder.
Frau Oestreich teilt mit, dass der Rettungswagen vor Ort bleibe. Die Räume sollen weiterhin bezirklich genutzt werden. Eine finale Entscheidung gebe es noch nicht. Eine Überlegung sei, dass die Polizei vom Butendeichsweg rüber zieht.