Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Wochenmärkte vom 23.09.2020

Ö 1

Begrüßung und öffentliche Fragestunde

Herr Blum begrüßt die Ausschussmitglieder und weist darauf hin, dass aufgrund von Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Ausschüssen auf die Verwendung der Tischmikrofone verzichtet wird. Er bittet alle, laut und deutlich zu sprechen.

 

Im Weiteren informiert er über das aktuelle Hygienekonzept des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.

 

Die Anzahl der Anwesenden entspricht den behördeninternen Regelungen.

 

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift vom 24.06.2020

Da die Niederschrift noch nicht vorliegt, wird die Beschlussfassung vertagt.

 

Ö 3

Wochenmarkt der Zukunft (Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Referentinnen der Hamburger Kreativ Gesellschaft anwesend.)

Frau Kornmacher stellt als Vertreterin der Hamburger Kreativgesellschaft den „Wochenmarkt der Zukunft“ in Hamburg-Mitte vor.

Zunächst beschreibt sie die Ziele der Kreativgesellschaft u.a. wie folgt:

- Die Hamburg Kreativ Gesellschaft ist eine städtische Einrichtung zur Förderung der Hamburger Kreativwirtschaft.

- Als direkte Anlauf- und Servicestelle steht sie allen kreativen Akteuren und Unternehmen in der Hansestadt offen

- Ihre Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für die Kreativwirtschaft in Hamburg zu verbessern und als Schnittstelle zu fungieren - zwischen den verschiedenen Bereichen der Kreativwirtschaft aber auch zu weiteren Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

- Ziel aller Aktivitäten ist die Entwicklung und Förderung einer wirtschaftlich nachhaltigen Basis für Hamburgs Kreative.

Im Weiteren stellt sie die Vorstellungen/Vorschläge der Kreativgesellschaft zu einem gemeinsamen Projekt  „Wochenmarkt der Zukunft“ in Hamburg-Mitte vor (Präsentation - siehe Anlage zur Sitzung).

 

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Jakob, Herr Kazanci, Frau Wehrkamp, Herr Busch, Herr Kunstmann, Herr Zoltkowski, Frau Kornmacher, Frau Klein sowie Frau Wöhlk. Dabei kommen unter anderem folgende Aspekte zur Sprache:

- Zu welchem Zeitpunkt sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden?

Phase 1 soll einen Zeitraum von 8-10 Wochen umfassen

für Phase 2 sind incl. der Testphase ca. 3 Monate veranschlagt

erste Ergebnisse sollen planmäßig im März/April 2021 vorliegen

- Herr Thal (Präsident des Landesverbandes des ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V.) soll bei weiteren Diskussionen eingeladen/beteiligt werden.

- Der Ausschuss soll über laufende Prozesse informiert werden.

- Mehrsprachige Befragungen (Händler/Kunden) werden als unverzichtbar angesehen (notwendige Erhöhung der personellen Kapazitäten beachten)

- Exakte Standortanalysen/Standortprüfungen werden als unerlässlich betrachtet - Märkte sind nicht nur Verkaufsstellen, sondern auch Zentren für Kommunikation und Begegnungen.

- Ebenso müssen ggf. notwendige Investitionen sowie deren Finanzierung betrachtet werden.

- Bei den aktuellen Kostenschätzungen handle es sich eher um eine Kalkulation, die berücksichtigt, dass über die Kreativgesellschaft EU-Fördergelder und Arbeitszeit der Kreativgesellschaft eingebracht werden. Als zusätzliche Finanzierung werden benötigt:

o für die Evaluation werden ca. 8.000 € und

o für die sonstigen Ausgaben ca. 17.000 € veranschlagt.

- Diese 25 TEUR müssen seitens des Bezirkes in das gemeinsame Vorhaben eingebracht werden. (Erweiterungen aus den o.a. Zusatzanforderungen noch nicht berücksichtigt, z.B. Übersetzung der Texte)

- Die Kalkulationen müssen berücksichtigen, dass evtl. stärkere Märkte, die schwächeren mit tragen können/müssen. Dazu ist es notwendig, alle Beteiligten ins Boot zu holen, um auch aus Ideen gemeinsame Pläne entwickeln zu können.

- Der Landesverband des ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V. muss in die Evaluation einbezogen werden. Dazu ist eine enge Kooperation unverzichtbar.

 

Abschließend betont Frau Jakob, dass die Teilnahme am Treff der Fachsprecher zu wünschen übrig ließ. Sie wünscht sich, auch aufgrund der hohen Wertigkeit des Themas, künftig mehr Interesse an diesen Zusammenkünften.

 

 

Ö 4

Vorlagen und Mitteilungen der Verwaltung

Ö 4.1 - 22-1270

Investitionsbedarfe Wochenmärkte

Als Leiter des

Als Leiter des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt stellt Herr Markus Jordan die Vorlage vor und erläutert einzelne Positionen.

 

Frau Jakob merkt an, dass sie den Wochenmarkt Billstedt in der Auflistung vermisse. Auch für diesen sei die Kostenaufteilung/Kostendeckung zu ermitteln.

Dazu erläutert Herr Markus Jordan, dass in der Liste die derzeit bekannten Investitionen aufgelistet seien. Änderungen sind laufend möglich. Nachfolgend erläutert er die Stellung des Billstedter Wochenmarktes im Sanierungsgebiet. Entsprechende Arbeiten gehen aktuell nicht zu Lasten des Fachbereiches.

 

Weitere Fragen von Frau Aust, Herrn Busch, Herrn Zoltkowski sowie Frau Klein beantwortet Herr Markus Jordan wie folgt:

- Die Kosten i.H.v. 300.000 € für die Erneuerung der Infrastruktur des Marktes auf dem Großneumarkt sind Kosten des Fachbereiches nach 2021. Bis dahin wird es genauere Abstimmungen zu den Baumaßnahmen und Kostenstabilisierungen zwischen dem Bezirk und den Behörden gaben.

- Eine mögliche Finanzierung der 55.000 € für Stromkästen über Fördermittel sei nicht absehbar.

- Es ergeht der Hinweis, dass Investitionskosten in der Kostendeckung (im Rahmen gesetzlicher Abschreibungsfristen) zu berücksichtigen sind.

- Herr Markus Jordan weist darauf hin, dass die die Aktivierungsgrenze für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände ab 01.01.2019 auf 800 EUR netto gesenkt wurde (durch Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörde). Dadurch vermehrt sich die Anwendung von Abschreibungen im Bereich der Wochenmarktkalkulationen deutlich. 

- Die Märkte sind nicht auf allen Arealen alleiniger Nutzer, meist befinden sich die Plätze außerhalb der Marktzeiten in öffentlicher Nutzung. In solchen Fällen liegt z.B. die Unterhaltung des Platzes beim Bezirk Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Die Stromversorgung wird allein für die Marktnutzung benötigt.

- Zu Fragen, inwiefern andere Nutzer  an den Gesamtkosten „beteiligt“ werden könnten, nimmt Herr Markus Jordan wie folgt Bezug: Fremdnutzer zahlen eine Gebühr. Diese sei Kostendeckend.

- Da das Verlegen der Stromleitungen auf dem Großneumarkt auch im Interesse des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes seien, könne eine Beteiligung des Fachamtes an den entsprechenden Kosten geprüft werden.

 

Ö 4.2 - 22-1271

Exemplarische Kostenstruktur eines Wochenmarktes

Ö 5

Anträge der Politik

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 6

Verschiedenes

Herr Markus Jordan informiert darüber, dass am Kostendeckungsprinzip der Gebühren auch weiterhin festgehalten wird. Hierauf hat die Behörde für Wirtschaft und Innovation auch in der diesjährigen Gebührenevaluation hingewiesen.

 

Herr Busch bittet um Informationen zur aktuellen Lage auf den Märkten. Herr Markus Jordan teilt mit, dass sich in der Zeit der Corona-Pandemie auch neue Chancen durch neue Nutzer eröffnet hätten. Teilweise können derzeit Schausteller in den Marktbetrieb einbezogen werden und diesen bereichern.

Non-Food-Händler verzeichneten teilweise niedrigere Einnahmen. Bei einzelnen Lebensmittel-händlern haben sich die Umsätze teilweise erhöht.

 

Herr Kazanci betont, dass die Wochenmärkte langfristig attraktiv gestaltet werden müssen.

 

Herr Zoltkowski und Herr Markus Jordan informieren abschließend kurz zu den Bauarbeiten am Billstedter Markt, die möglichst in zwei Etappen erfolgen sollen. Dazu merkt Frau Schwalke an, dass laut Auskunft des Sanierungsbeirates die Zwei-Schritt-Lösung begrüßt werde und einer Verlegung des Marktes vorgezogen werden sollte. Frau Jakob regt an, dass der Ausschuss diese Sicht des Sanierungsbeirates unterstützen sollte.