Der stellvertretende Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Es findet keine öffentliche Fragestunde statt.
Die Niederschrift liegt noch nicht vor.
Herr Willenbrock begrüßt alle Anwesenden und erläutert zunächst das Vorgehen. Er bittet darum, Zwischenrufe zu unterlassen und keine Video- und Tonaufzeichnungen vorzunehmen. Für die Anmeldung von Fragen und Kommentaren liegen Karten für die Kategorien „Umwelt", „Verkehr", „Wohnungsbau" und „soziale Infrastruktur" aus. Personen, die sich eingetragen haben, werden nacheinander aufgerufen.
Die öffentliche Anhörung beginnt mit einer Einführung in das Plangebiet und zum Bebauungsplan-Prozess durch Herrn Mathe, Amtsleiter Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Herrn Hinz von der IBA Hamburg zum Funktionsplan-Entwurf. Die dazugehörigen Präsentationen sind als Anlagen beigefügt.
Herr Mathe ordnet das Plangebiet im Kontext des angestrebten Stadtumbaus als den wichtigsten nördlichen Abschluss in der sog. Nord-Süd-Achse in Wilhelmsburg mit der Entwicklung von insgesamt vier neuen Quartieren ein. Der Fokus liegt auf neuem Wohnen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau mit einem Anteil von ca. 55 % an der Gesamtwohnanzahl. Ziel sei es, mit gemischten Wohnformen für unterschiedliche Haushalte perspektivisch vielfältige und starke Quartiere zu entwickeln. In der gesamten Nord-Süd-Achse muss eine neue Wohnfolgeinfrastruktur für insgesamt ca. 5.000 neue Wohnungen unter Berücksichtigung der angrenzenden Bestandsquartiere geschaffen werden. Vorgesehen seien Sportanlagen, Schulen, Kindertagesstätten, Nahversorgung, Grün-, Park- und Kleingartenanlagen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung konnte mit dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 91 „Wilhelmsburger Rathausviertel" und dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 100 „Nördliches Elbinselquartier" bereits zwei von insgesamt vier komplexen Bebauungsplanverfahren in der Nord-Süd-Achse erfolgreich zur Vorweggenehmigungsreife bringen.
Nachdem der Fokus zunächst auf diese zwei wichtigen Bebauungsplan-Verfahren gelegt worden sei, konnte nach zwischenzeitlichem Stop der Bebauungsplan-Prozess Wilhelmsburg 102 ab Mitte September 2025 mit der Prüfung der Hinweise aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Vorbereitung des FHH-internen Arbeitskreises I seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wieder aufgenommen werden.
Herr Mathe geht kurz auf den zurückliegenden komplexen Planungs- und Beteiligungsprozess ein, der bereits Anfang der 2000er Jahre mit dem Weißbuch und der Zukunftskonferenz begonnen habe. Seinerzeit sei die Vision einer Stadtentwicklung für die Elbinseln für lebendige, vielfältige Quartiere mit starken Nachbarschaften entstanden. Die Planung wurde im Rahmenkonzept des Senats „Hamburgs Sprung über die Elbe - Zukunftsbild 2013 +" dann aufgenommen. Im Jahr 2018 sei als Ergebnis aus einem Wettbewerbsverfahren ein Funktionsplan-Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet und im Jahr 2019 der B-Plan-Prozess eingeleitet worden. In diesem Kontext wurden unterschiedliche Fachgutachten erarbeitet. Im Rahmen der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) zum Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel" im Jahr 2021 und auch in weiteren informellen Beteiligungsformaten seien Hinweise und Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen, die in die planungsrechtliche Abwägung eingebracht werden. Herr Mathe hält fest, dass es sich bei der vorgestellten Planung nach wie vor um einen in Abstimmung und lfd. Überprüfung befindlichen Entwurfsstand handelt.
Herr Mathe beschreibt anschließend die heute überwiegend aus einem Ruderalwald in enger Nachbarschaft zum Bestandsgewerbe im östlichen Teilbereich des Plangebiets bestehende Bestandssituation. Im weiteren östlichen Verlauf gehe das Gewerbegebiet in das außerhalb des Plangebiets befindliche Industriegebiet Stenzelring über. Herr Mathe erläutert kurz das heute geltende Planungsrecht für das Plangebiet. Auf insgesamt fünf Baufeldern seien als Kernnutzung ca. 1.100 Wohnungen sowie wohnverträgliches Gewerbe geplant. Die geplante Blockrandbebauung mit bis zu sieben Geschossen an der Harburger Chaussee und an der Georg-Wilhelm-Straße (5-7 Geschosse) sorge dafür, die Lärm- und Schalleinträge zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse zu reduzieren und die begrünten Blockinnenbereiche als Außenräume für die Bewohnerinnen und Bewohner entwickeln zu können. Weiterhin sei eine neue Sportanlage, kleinteilige Nahversorgung, Kitas, eine Parkanlage parallel zum Ernst-August-Kanal zur anteiligen Sicherung des Baumbestandes und ein Quartiersplatz geplant. Eine projektierte Quartiersgarage bzw. ein Mobility-Hub sollen für ausreichend private Stellplätze sowie öffentliche Parkstände sorgen.
Herr Hinz führt zur Historie des Funktionsplans und des Projekts „Sprung über die Elbe" aus. Es habe seit Beginn der Planungen im Jahr 2017 die Aufgabe bestanden, wertvollen Baumbestand zu erhalten. Er betont die Wichtigkeit des gemischten Wohnraums. Neben geförderten Wohnungen solle auch Wohnraum für den Bereich Jugendhilfe, Menschen mit Behinderung, Senior:innen und Baugemeinschaften vorgehalten werden. Neben den bereits genannten Nutzungen sei es auch ein Anliegen, neues Handwerk im Gewerbegebiet anzusiedeln, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
Frau Dr. von Berg versichert, dass die Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Ausgleichsmaßnahmen intensiv begleite. Die Funktion des „Wilden Waldes" werde durch Maßnahmen aufgefangen. Artenschutz sei der BUKEA sehr wichtig und darauf werde geachtet. Ein Waldausgleich werde im Bereich Harburg, Bad Segeberg und Pinneberg im Verhältnis 1:2 geschaffen.
Frau Charlier verweist auf die wachsende Stadt Hamburg und die Dringlichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es sei unabdingbar, pro Jahr 10.000 Wohneinheiten neu zu errichten. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verstehe die Intention, den „Wilden Wald" zu erhalten, spreche sich aber nach Abwägung für die Schaffung von insbesondere bezahlbarem Wohnraum aus.
Herr Yilmaz spricht sich für die Erweiterung bzw. Erneuerung von Sportflächen aus. Dies trägt zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und zu einem ausgeglichenen sozialen Umfeld bei.
Herr Schawaller trägt anhand einer Präsentation vor. Wälder würden für den Erhalt der Artenvielfalt, CO2-Bindung und Kühle sorgen, seien Wasserspeicher und gerade in städtischer Umgebung besonders wichtig. Die Rodung des 9ha großen „Wilden Waldes" sei aus seiner Sicht nicht mit dem Klimaplan der Stadt Hamburg vereinbar.
Es sei fraglich, wie der vorhandene Tierbestand neuen Lebensraum finden könne, da in der Umgebung keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden seien. Hieraus ergibt sich aus Sicht des NABU, dass der Bebauungsplan nicht nur gegen das Hamburgische Landeswaldgesetz, sondern auch gegen Artenschutzrecht (§ 44 BNatSchG) verstoßen würde.
Frau Dr. Bertram spricht sich ebenfalls für den Erhalt des „Wilden Waldes" aus und betont die Wichtigkeit des Artenschutzes, Lärmschutzes, der kühlenden Wirkung und der Staubbindung. Sie zeigt auf, dass es keine benachbarten Ausweichflächen gebe. Der Verlust von Biodiversität werde durch das geplante Vorgehen weiter voranschreiten, da Arten verdrängt würden, aber ein Ausweichen nicht möglich sei. Durch das geplante Vorhaben würden weiter ursprünglich häufige Arten immer seltener. Dass sich ein Wald ohne Zutun 60 Jahre lang ausgebildet habe, sei ein Schatz, den es zu bewahren gelte. Die genetische Diversität innerhalb der Arten, die sich hier angesiedelt haben, sei ein wichtiger Beitrag zur Resilienz von Arten und Ökosystemen. Der Wald sei viel mehr als die Summe der Einzelbäume. Ein Park können keinen ausreichenden Ersatz für ein Waldökosystem leisten. Andere Bauprojekte im Bezirk Hamburg-Mitte, wie der geplante Ausbau der A1, werde zu weiteren Gehölzverlusten von rund 9ha führen.
Herr Prof. Güntner sieht bei allen vorgetragenen Argumenten ein hohes Konfliktpotential. Das aktuelle Sozialmonitoring weise ein hohes Armutsvorkommen und beengte Wohnverhältnisse in dem Gebiet auf, außerdem bestünde eine höhe Lärmbelastung durch umliegende Verkehre. Er fragt sich, wie die vorhandene Bevölkerung von den Planungen profitieren könnte. Ein Argument pro Wohnraum wäre, dass sie in ggf. größere, bezahlbare Wohnungen umziehen und soziale Angebote stärker nutzen könnten.
Der klimapolitische Wert eines Waldes sei in seiner Funktion unbestritten hoch. Fraglich sei, ob die künftigen Grünflächen diese Funktion ausfüllen können.
Schlussendlich hebt er die Frage hervor, ob alternative Flächen für den Wohnungsbau, beispielsweise die Umwidmung von Büroflächen ausreichend geprüft worden seien.
Im Anschluss wird die Fragestunde für den Hauptausschuss eröffnet. Die Referierenden beantworten die Fragen von Frau Rothberg, Herrn Stehmeier und Frau Veigel wie folgt:
Die Kampfmittelsondierung stehe noch bevor, finde jedoch nicht auf den Flächen mit zu erhaltenden Bäumen statt. Die Sondierung werde nur auf den Flächen, die bebaut werden sollen, durchgeführt.
Ausgleichsflächen seien im Stadtstaat Hamburg mit hohem Nutzungsdruck und Flächenkonkurrenz kaum vorhanden. Trotzdem habe man sich um Ausgleichsflächen in Hamburg-Nähe bemüht. So konnte beispielsweise in Hamburg-Mitte 1,5ha und in Bergedorf 2,5ha aufgeforstet und ca. 10% der Hamburger Fläche unter Naturschutz gestellt werden.
Durch das Angebot an Wohnungen, die zu einem großen Teil öffentlich gefördert würden, könne langfristig bezahlbare Mieten und eine Mietpreisstabilität erreicht werden. Im Spreehafenviertel würden mehrere Förderwege bedient.
Für eine bedarfsgerechte Orientierung sei mit dem bezirklichen Sozialraummanagement und den sozialen Trägern vor Ort ein Sozialraumkonzept entwickelt worden.
Der Funktionsplan strebe eine flächeneffiziente, dichte und kompakte Bebauung mit geschützten Innenräumen an, die eine hohe Aufenthaltsqualität schaffen sollen. Damit solle die Versiegelung unter Berücksichtigung von u.a. RISA, Fassaden- und Dachbegrünung so gering wie möglich gehalten werden.
Die Entwicklung der Bevölkerung und eine mögliche Gentrifizierung behalte die Stadt stets im Blick.
Die Möglichkeit, Büros in Wohnungen umzuwandeln, werde bereits praktiziert. Es müsse jedoch bedacht werden, dass es sich hierbei in der Regel um Privatbesitz handele, auf den die Stadt keinen Einfluss habe. Daher sei dies kein Lösungsansatz, um den großen Bedarf zu decken.
Im Anschluss wird die Fragestunde für die Öffentlichkeit eröffnet. Die Referierenden beantworten die Fragen wie folgt:
Herr Mathe stellt klar, dass es sich bei dem aktuellen Planstand nicht um eine abgeschlossene Planung, sondern um eine Entwurfsfassung handele. Im laufenden Bebauungsplan-Prozess werden die vorliegenden Stellungnahmen fachlich geprüft und bewertet. Zudem seien einzelne Fachgutachten fortzuschreiben. Im weiteren Prozess stehe nach Durchführung des Arbeitskreis I, die Öffentlichkeitsbeteiligung (ehemals öffentliche Auslegung) an.
Es gebe nicht viele Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe. Viele Tiere müssten sich daher einen neuen Lebensraum suchen. Es werde Verluste der Biodiversität geben, da es nicht ausreichend Lebensräume gebe.
Die Idee eines Wohnungstauschs sei von der SAGA insbesondere für ältere Menschen angeboten worden. Hier habe es aber kaum bis keine Nachfrage gegeben.
Neben der Umnutzung von Büros in Wohnungen sei auch der Dachgeschossausbau eine Möglichkeit, Wohnungen zu schaffen. Auch hierbei habe die Stadt Hamburg wenig Einfluss aufgrund des Privatbesitzes, stehe dem aber positiv gegenüber. Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen erfolge auch über Bebauungsplanverfahren. Hier werde aber verdeutlicht, dass die Nutzungen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften.
Herr Mathe führt aus, dass im Zuge von Konversionsplanungen und der Neuordnung von Gewerbestandorten gezielt auch neuer Wohnungsbau in den jeweiligen Planungsprozessen integriert wird.
Herr Mathe erläutert, dass sog. „Hafenflächen“ heute nicht für den Wohnungsbau zur Verfügung stünden und auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die FHH darstellten. Gleichwohl sei auf den Elbinseln bereits sehr viel für die Schaffung von flächeneffizienten und sozialgerechten Wohnformen mit einem reichen Angebot an Grün- und Erholungsflächen unternommen worden. Dabei werde auch großer Wert auf geringstmögliche Versiegelung, nachhaltiges Regenwassermanagement und nachhaltige Energieversorgung durch Geothermie gelegt.
10.000 Wohnungen pro Jahr seien die Zielzahl in Hamburg. Daneben würden immer auch Aufenthalts- und Ausgleichsflächen und weitere Nutzungen geschaffen. Das Angebot an Grün- und Erholungsflächen sei der Stadt sehr wichtig. Gleichwohl sei das Angebot an Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen als potentielle Arbeitgeber ebenfalls wichtig.
Auf Erbbaurechtsflächen werde eine Mietpreisbindung von bis zu 100 Jahren angestrebt.
Das Spreehafenviertel werde autoreduziert geplant und der Fokus auf den öffentlichen Nah- und den Rad- und Fußverkehr gelegt.
Die Nachhaltigkeitsstrategie passe laut Frau Bertram nicht mit der vorgelegten Planung zusammen.
Der Sportverein FC Türkiye ist sehr an größeren bzw. mehr Sportflächen interessiert, da der Zulauf an Kindern und Jugendlichen sehr hoch sei. Eine Bespielung des Platzes sei nur mit wenigen Zeitfenstern, beispielsweise in der Woche erst zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, möglich. An den Wochenenden werde bereits das Maximum ausgeschöpft.
Der Klütjenfelder Hauptdeich ist Teil der öffentlichen Hochwasserschutzlinie. Der Ernst-August-Kanal ist durch die Ernst-August-Schleuse vom Tide-/Sturmflutgeschehen getrennt und wird nicht durch eine öffentlichen Hochwasserschutzanlage an den Ufern eingefasst. Im Herbst 2023 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen dieser Beteiligung hat die BUKEA für die Hochwasserschutzbelange eine Stellungnahme abgegeben: Am Klütjenfelder Hauptdeich sind für die voraussichtlich erforderlichen Deicherhöhungsmaßnahmen bis zum Jahr 2100 binnenseits Flächenbedarfe zu berücksichtigen.
Frau Rothberg, Herr Sträter, Herr Stehmeier, Frau Veigel, Herr Frommann, Frau Jordan bedanken sich für die Vorträge und rege Teilnahme an der Diskussion.
Der Ausschuss bedankt sich und nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Es liegen keine Vorlagen vor.
Es liegen keine Anträge vor.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Sträter erläutert den Antrag.
Herr Stehmeier wünscht sich, dass eilbedürftige Anträge nur noch mit einer Begründung vorgelegt würden. Laut der Geschäftsordnung gehen Sondermittel-Bedarfe in die Regionalausschüsse bzw. den Cityausschuss ein. Dem Inhalt des Antrags stimme er jedoch zu.
Herr Frommann stimmt seinem Vorredner zu.
Frau Rothberg versichert, dass Anträge künftig früher eingereicht werden. Bei diesem Antrag gehe es um den Förderfonds und darüber kann der Regionalausschuss nicht entscheiden.
Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion und AfD-Fraktion - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zu.
Es liegen keine Wortbeiträge vor.