21-4566.2

Zuwegung zum Maritimen Einkaufszentrum

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 07.05.2019 Hauptausschuss Ö 3.2

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4566 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 25.10.2018 einstimmig bestätigt.

 

 

Die Zuwegung zum Maritimen Einkaufszentrum am Köhlfleet Hauptdeich wird von vielen Fußgängern (und auch Radfahrern) nach wie vor als äußerst unübersichtlich empfunden. Es ist vor allem für Fußgänger nicht ohne Weiteres erkennbar, auf welchem konkreten Weg sie zu den Supermärkten hinter der Hochwasserschutzanlage gelangen sollen. Die Zuwegung ist beiderseits weitgehend mit Schranken, Schutzgitter und Blumenkübeln abgegrenzt, dadurch müssen Fußgänger, die auf Höhe des Detlef-Wulf-Hauses ankommen, die Zuwegung sehr nahe an der Fahrbahn des Köhlfleet Hauptdeich queren. Hier fehlt es zudem an einer Querungshilfe. Es gibt zudem keine deutlich erkennbaren Hinweise darauf, dass Fußgänger gehalten sind, den Weg über die Hochwasserschutzanlage und die dort angebaute Rampe zu nutzen, wodurch viele Fußgänger die dafür nicht vorgesehene Fahrbahn hinter der Hochwasserschutzanlage bis zum Parkplatz nutzen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen:

 

  1. Die zuständigen Stellen werden um Prüfung des geschilderten Sachverhalts gebeten, ggf. im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der Fraktionen. Es wird dabei insbesondere um Prüfung gebeten, ob das in Rede stehende Schutzgitter entfernt und in diesem Bereich zudem eine Querungshilfe (wie Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Darüber hinaus wird um Prüfung gebeten, wie Fußgänger besser auf die für sie vorgesehene Zuwegung über die Hochwasserschutzanlage und die angebaute Rampe hingewiesen werden können.
  2. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung dieses Beschlusses gebeten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Polizeikommissariat und das Fachamt Management des öffentlichen Raumes haben die Situation vor Ort begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass Querungshilfen  oder ein Zebrastreifen nicht eingerichtet werden können. Das Schutzgitter muss stehen bleiben, damit die Fußnger den direkten Weg nehmen und nicht diagonal über die Straße laufen. Zur besseren Orientierung wurde die Aufstellung eines Verkehrszeichens veranlasst, welches auf den Gehweg hinweist.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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