Zusätzliche Mittel für neubewertete Stellen in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten im Rahmen des Projektes "Stellenbewertungen in der Stadtteilkultur" und Tarifausgleich (Tarifrunde 2023)
Letzte Beratung: 20.11.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.8
Das Projektteam „Stellenbewertungen in der Stadtteilkultur“unter Federführung des Bezirksamts Harburg hat in Zusammenarbeit mitden verantwortlichen Behörden (BKM, BWFG, FB), den sieben Bezirksämtern und in engerAbstimmung mit dem Dachverband Stadtkultur Hamburg e.V. eine systematische Neubewertung von 224Stellen durchgeführt, die aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur (BKM) oder denEinzelplänen der Bezirke finanziert werden.
Aus den institutionell geförderten Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäusern des Bezirks Hamburg-Mitte wurden 49 sozialversicherungspflichte Stellen hinsichtlich ihrer Eingruppierung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) überprüft. Davon wurden 24 Stellen in eine höhere Entgeltgruppe als bisher eingestuft. Die Ergebnisse gelten rückwirkend zum 01.01.2025.
Zudem haben die Bezirksämter die jährlichen Mehrbedarfe für die Finanzierung der Tarifrunde TV-L 2023 (Laufzeit: 01.10.2023–31.10.2025) ermittelt („Tarifausgleich“).
Für das Haushaltsjahr 2025 hat die Behörde für Kultur und Medien dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zusätzliche Mittel in Höhe von 338.680 Euro – über die abgestimmte Rahmenzuweisung Stadtteilkultur hinaus – zur Verfügung gestellt. Hieraus sollen sowohl die durch höhere Entgeltgruppen als auch durch den allgemeinen Tarifausgleich gestiegenen Personalkosten finanziert werden. Für das Haushaltsjahr 2026 ist die gleiche Summe geplant. Ab dem Doppelhaushalt 2027/28 sollen die zusätzlichen Mittel voraussichtlich in der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur verankert werden (siehe dazu Drs. 23-0994).
Von den insgesamt 338.680 Euro entfallen 305.466 Euro auf die Stadtteilkulturzentren und 33.214 Euro auf die Geschichtswerkstätten.
Die zusätzlichen Mittel wurden bereits an das Bezirksamt Hamburg-Mitte übertragen und werden derzeit mithilfe von Änderungsbescheiden an die Träger der Einrichtungen zugewendet.
Die zur Finanzierung der Mehrbedarfe der Bürgerhäuser notwendigen Mittel sind oben nicht aufgeführt, da die Bürgerhäuser nicht in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Kultur und Medien fallen. Die Übertragung jener Mittel wird derzeit zwischen der Behörde für Finanzen und Bezirke und dem Bezirksamt Harburg (Federführung Stadtteilkultur und Bürgerhäuser) abgestimmt.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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