Zukunft Parkplatz Feldeck
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den nachfolgend aufgeführten Beschluss des Cityausschusses vom 10.05.2022 Drs. Nr. 22-2720.1 einstimmig bestätigt.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 die Drucksache 22-2720 "Zukunft Parkplatz Feld-eck - Beiratsempfehlung Quartiersbeirat Karolinenviertel v. 22.02.2022" beraten und wurde durch einen Vertreter der Behörde für Wirtschaft und Innovation zum Sachverhalt informiert.
1. Im Ergebnis bittet der Cityausschuss um Prüfung, ob nach dem Auslaufen des aktuellen Vertrags des Parkplatzbetreibers für die Fläche vom Feldeck, das gesamte Gelände an dieser Stelle von einem Parkplatz rückgebaut und in eine Grünfläche umgewandelt wird.
2. Die zuständigen Stellen werden gebeten, die Zufahrt und Abrechnung für den Parkplatz durch ein Schrankensystem zu gewährleisten. Für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Sanierung soll geprüft werden, ob eine provisorische Schranke mit Kassenautomat eingesetzt werden könnte, um eine effizientere Auf- und Abfahrt zu gewährleisten.
3. Es soll eine Verkehrsuntersuchung für das Gebiet rund um das Heiligengeistfeld vorgenommen wer-den, um nach dessen Vorliegen und Klärung der Fragen Maßnahmen zu entwickeln.
Zur aktuellen Situation und anstehender Baumaßnahmen wird um Prüfung folgender Punkte gebeten:
4. Wie kann die Zufahrt zum Parkplatz verbessert werden? Es gibt an Wochenenden nicht nur aufgrund von Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld, sondern auch durch die Anfahrt zum Recyclinghof einen erheblichen Pkw-Zulauf in der Feldstraße.
5. Wann ist mit der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme zu rechnen?
6. Können auswärtige Besucherströme durch einen Shuttleservice oder das HVV-Dom-Kombiticket bes-ser abgewickelt werden?
7. Kann ein Parkleitsystem auch auf die Parkplätze der Messe verweisen?
8. Können Fahrradabstellplätze auf dem Parkplatz Feldeck integriert werden?
9. Können Anwohnende von einem vergünstigten Parkangebot profitieren?
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 20.06.2022 wie folgt Stellung:
„Zu 1.:
Über ein Vergabeverfahren ist seit dem 01.Januar 2022 die Firma „GOLDBECK Parking Service GmbH“ mit der Parkplatzbewirtschaftung auf dem Heiligengeistfeld betraut. Die Vertragsdauer ist zunächst auf fünf Jahre befristet und verlängert sich über den 31.Dezember 2026 hinaus um ein weiteres Jahr, bis zum 31.Dezember 2027, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien bis zum 30.Juni 2026 schriftlich gekündigt wird.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) plant die Verpachtung an einen Parkplatzbewirtschafter auch über das Jahr 2027 hinaus. Neben den erforderlichen Einnahmen, welche die BWI als Bewirtschafter und Mieter des Heiligengeistfeldes erzielt, sind mit der Parkplatzbewirtschaftung weitere Vorteile verbunden. So ist das Heiligengeistfeld als zentrale und dauerhafte Veranstaltungsfläche in der Betriebs- und Benutzungsordnung für das Heiligengeistfeld definiert. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Fläche. Durch die Parkplatzbewirtschaftung ist dennoch gewährleistet, dass die Verkehrssicherungspflicht vor Ort sichergestellt wird. Bei Schäden ist die betreibende Firma verpflichtet notwendige Sofortmaßnahmen zu ergreifen oder beispielsweise Schachtdeckel korrekt einzusetzen. Darüber hinaus müssen Mülleimer in ausreichender Anzahl aufgestellt, auf eigene Rechnung entleert und der Inhalt ordnungsgemäß entsorgt werden.
Benachbarte Einrichtungen, Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld oder die Hamburg Messe und Congress GmbH profitieren zudem seit Jahren von den zentrale Parkmöglichkeiten.
Vor dem Hintergrund zahlreicher unstetiger bzw. zeitlich variabler Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld ist ein wirtschaftlicher Betrieb für einen Parkplatzbetreiber nur mit Feldeck möglich, da diese Fläche, im Vergleich, als konstante Parkoption kalkuliert werden kann.
Darüber hinaus werden für die Sanierung der Parkplatzflächen und die Neubegrünung der als Feldeck bezeichneten Fläche im nordöstlichen Teil des Heiligengeistfeldes erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, die einen Rückbau nach wenigen Jahren wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen lassen.
Zu 2.:
Durch den mit dem Parkplatzbewirtschafter geschlossenen Nutzungsvertrag ist festgelegt, dass eine Schrankenanlage mit Parkscheinautomat aufzustellen und eigenständig zu betreiben ist. Diese Investition ist dem Unternehmen jedoch erst zuzumuten, wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden und eine Schrankenanlage dauerhaft installiert werden kann.
Zur Gewährleistung einer effizienteren Auf- und Abfahrt wird die zuständige Stelle die aktuellen Prozesse mit dem Parkplatzbewirtschafter beim Kassieren prüfen und diese ggf. optimieren.
Zu 3.:
Während des Hamburger DOMs und anderer großer Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld, kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen aufgrund von Parksuchverkehr. Dafür werden zeitnah die unter Ziffer 4 beschrieben Maßnahmen ergriffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
Zu 4.:
Die BWI hat die Anregungen aus der Sitzung des Cityausschusses am 10.05.2022 aufgenommen und prüft aktuell mehrere Maßnahmen, um das durch Parksuchverkehr erhöhte Verkehrsaufkommen zu den Domveranstaltungen - insbesondere mittwochs und an den Wochenenden - zu reduzieren.
Der Internetauftritt für den Hamburger DOM soll für den Bereich Anfahrt angepasst werden. Dabei soll vornehmlich auf P+R Möglichkeiten und die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, oder dem Fahrrad verwiesen werden. Darüber hinaus werden die bisher noch nicht erwähnten öffentlichen Parkräume der „Hamburg Messe + Congress GmbH“ aufgenommen. Es wird geprüft, inwieweit die Straßenverkehrsbehördliche Regelanordnung zur Einrichtung eines gebührenpflichtigen Parkplatzes in der Glacischaussee angepasst werden kann, um den Verkehr besser zu steuern. Darüber hinaus wird die Verkehrsleitzentrale eingebunden, um Rundfunkdurchsagen zu veranlassen, die auf das eingeschränkte Parkplatzangebot und um das Heiligengeistfeld herum verweisen und ebenfalls die Nutzung von P+R Angeboten und des öffentlichen Nahverkehrs empfehlen.
Zu 5.:
Die Fertigstellung der Oberflächen des Heiligengeistfeldes ist für Ende des Jahres 2023 vorgesehen.
Zu 6.:
Die „P+R-Betriebsgesellschaft mbH“ betreibt eine Vielzahl von P+R Anlagen, die auch von allen Besucherinnen und Besuchern des Hamburger DOMs genutzt werden können. Zukünftig soll stärker auf diese Angebote verwiesen werden.
Bis zum Jahr 2013 bestand eine Kooperation zwischen dem Hamburger DOM, vertreten durch die Schaustellerverbände, und dem HVV. Mit einer HVV-Tages- oder Familien-/Gruppenkarte konnte eine zweite Person bei Fahr- und Schaugeschäften zweimal kostenlos mitgenommen werden. Dieses Verfahren hat jedoch Stammkunden des HVV ausgegrenzt, da zur Kontrolle die Ecken der (physischen) Tickets abgeschnitten wurden. Darüber hinaus wurden und werden Fahrkarten vermehrt über mobile Endgeräte bezogen. Diese Tickets waren ebenfalls von der DOM/HVV-Kooperation ausgeschlossen.
Die BWI wird eine erneute Kooperation zwischen dem Hamburger DOM und dem HVV anregen. Vereinbarungen können jedoch ausschließlich die Schausteller selbst über ihre Verbände mit dem HVV treffen.
Zu 7.:
Über das Parkleitsystem der FHH werden verfügbare Stellplätze der Messe angezeigt.
Zu 8.:
Fahrradstellplätze sind Bestandteil der Parkplatzsanierung. Die Anzahl ist noch nicht final festgelegt. Weitere Fahrradstellplätze entstehen im Zuge der Neugestaltung des U-Bahnhofs Feldstraße.
Zu 9.:
Es gibt keine Vorgabe für den Parkplatzbewirtschafter, Anwohnenden vergünstigte Parkangebote zu machen. Vereinbarungen über Dauerparkplätze oder Vergünstigungen sind jeweils mit dem Parkplatzbewirtschafter zu treffen.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.