Zukunft des Elbuferwanderweges verantwortungsvoll gestalten Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.2
Der Elbuferwanderweg erstreckt sich rechtselbisch über rund 16 Kilometer – von der Hamburger Innenstadt bis zur Landesgrenze. Er umfasst unter anderem die Abschnitte Övelgönne, Hans-Leip-Ufer, Elbuferweg, Strandweg, Falkensteiner Ufer, Rissener Ufer und den Otto-Schokoll-Höhenweg. Der Weg liegt in weiten Teilen im Landschaftsschutzgebiet und durchquert sowohl urbane als auch naturnahe Abschnitte entlang des Hohen Elbufers, für das aktuell ein Verfahren zur Einstufung alsUNESCO-Weltkulturerbe läuft.
Das Gebiet ist geprägt von einer besonderen landschaftlichen Vielfalt und einem gewachsenen, naturnahen Erscheinungsbild, das sich unter dem Einfluss natürlicher Prozesse wie Strömungsveränderungen und Vegetationsdynamiken stetig wandelt. Gleichzeitig ist der Elbuferwanderweg ein bedeutender Ort für Naherholung, Naturerleben und stadträumliche Identität.
Vor diesem Hintergrund hat die Abteilung Management des öffentlichen Raums im Bezirksamt Altona dem Berliner Planungsbüro Topotek 1 den Auftrag zur Erarbeitung eines Gestaltungs- und Maßnahmenkonzepts zur sogenannten „Ertüchtigung“ des Elbuferwanderweges erteilt – ohne vorherige politische Befassung in der Bezirksversammlung Altona. Das Auftragsvolumen beträgt 70.000 Euro.
Das vorliegende Leitbild mit dem Titel „Nähe zur Ferne“ gliedert den gesamten Bereich in sogenannte „Charakterbereiche“ und schlägt gestalterische Elemente aus unterschiedlichen Ländern vor. Diese Herangehensweise hat bei zahlreichen Bürgervereinen und Anwohnenden Kritik ausgelöst. Aus Sicht vieler Beteiligter wird das besondere landschaftliche, kulturelle und ökologische Gefüge des Elbufers durch die vorgeschlagene Fragmentierung und stilistische Überformung nicht angemessen berücksichtigt. Auch bleiben wichtige Fragen des Hochwasser- und Flutschutzes, der Hangsicherung sowie der bisher ausgebliebenen Bürgerbeteiligung unbeantwortet. Angesichts der möglichen UNESCO-Anerkennung des Hohen Elbufers ist ein sensibler, ortsangepasster und partizipativer Planungsprozess unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.