22-0902

Zukunft des Elbuferwanderweges verantwortungsvoll gestalten Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Der Elbuferwanderweg erstreckt sich rechtselbisch über rund 16 Kilometer von der Hamburger Innenstadt bis zur Landesgrenze. Er umfasst unter anderem die Abschnitte Övelgönne, Hans-Leip-Ufer, Elbuferweg, Strandweg, Falkensteiner Ufer, Rissener Ufer und den Otto-Schokoll-Höhenweg. Der Weg liegt in weiten Teilen im Landschaftsschutzgebiet und durchquert sowohl urbane als auch naturnahe Abschnitte entlang des Hohen Elbufers, für das aktuell ein Verfahren zur Einstufung alsUNESCO-Weltkulturerbe läuft.

Das Gebiet ist geprägt von einer besonderen landschaftlichen Vielfalt und einem gewachsenen, naturnahen Erscheinungsbild, das sich unter dem Einfluss natürlicher Prozesse wie Strömungsveränderungen und Vegetationsdynamiken stetig wandelt. Gleichzeitig ist der Elbuferwanderweg ein bedeutender Ort für Naherholung, Naturerleben und stadträumliche Identität.

Vor diesem Hintergrund hat die Abteilung Management des öffentlichen Raums im Bezirksamt Altona dem Berliner Planungsbüro Topotek 1 den Auftrag zur Erarbeitung eines Gestaltungs- und Maßnahmenkonzepts zur sogenannten „Ertüchtigung“ des Elbuferwanderweges erteilt ohne vorherige politische Befassung in der Bezirksversammlung Altona. Das Auftragsvolumen beträgt 70.000 Euro.

Das vorliegende Leitbild mit dem Titel „he zur Ferne“ gliedert den gesamten Bereich in sogenannte „Charakterbereiche“ und schlägt gestalterische Elemente aus unterschiedlichen Ländern vor. Diese Herangehensweise hat bei zahlreichen Bürgervereinen und Anwohnenden Kritik ausgelöst. Aus Sicht vieler Beteiligter wird das besondere landschaftliche, kulturelle und ökologische Gefüge des Elbufers durch die vorgeschlagene Fragmentierung und stilistische Überformung nicht angemessen berücksichtigt. Auch bleiben wichtige Fragen des Hochwasser- und Flutschutzes, der Hangsicherung sowie der bisher ausgebliebenen Bürgerbeteiligung unbeantwortet. Angesichts der möglichen UNESCO-Anerkennung des Hohen Elbufers ist ein sensibler, ortsangepasster und partizipativer Planungsprozess unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. das vom Büro Topotek 1 vorgelegte Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept für den Elbuferwanderweg nicht weiterzuverfolgen;
  1. ein neues Verfahren zur Erarbeitung eines Gestaltungs- und Maßnahmenkonzepts in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport einzuleiten, wobei für die Erarbeitung des Gestaltungs- und Maßnahmenkonzepts
  1. der Elbuferwanderweg in geeignete Teilplanungsabschnitte aufzuteilen ist (beispielsweise in die Abschnitte Altona Altstadt / Strand Övelgönne / Strand & Park / Promenade [Teufelsbrück] / Elbstrand Blankenese / Falkensteiner Ufer),
  1. zu prüfen ist, in welcher Reihenfolge die Teilabschnitte nach Ziffer 2.a. zweckmäßigerweise beplant werden sollen,
  1. zu prüfen ist, welche Aspekte zwingend im Rahmen einer übergeordneten Leitplanung gemeinsam für alle Teilabschnitte zu planen sind und welche Aspekte für die jeweiligen Teilplanungsabschnitte individuell geplant werden können;
  1. ein Bürgerbeteiligungsformat unter Einbindung fachlicher Expertise zu starten;
  1. im Rahmen dieses neuen Prozesses sicherzustellen, dass die Anforderungen des Hochwasser- und Flutschutzes sowie notwendige Maßnahmen zur Sicherung gefährdeter Hänge entlang des Elbufers angemessen berücksichtigt werden;
  1. darauf hinzuwirken, dass das zukünftige Konzept den zusammenhängenden landschaftlichen und kulturellen Charakter des Hohen Elbufers wahrt und sich am möglichen Status als UNESCO-Weltkulturerbe orientiert.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 9.2
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Hamburger Innenstadt Otto-Schokoll-Höhenweg

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