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Zerstörung des Wandbildes in der Alstertwiete, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 29.06.2022

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.5

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 die nachstehende Beiratsempfehlung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives abgegeben.

 

Der Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die Beiratsempfehlung zur Kenntnis genommen und folgenden Beschluss gefasst:

Die Behörde für Kultur und Medien wird gebeten, sich ggf. in Abstimmung mit der Hochschule für Bildende Künste und dem Kunsthistorischen Seminar der Universität Hamburg der Frage anzunehmen, ob eine Erfassung bzw. Archivierung von Wandbildern sinnvoll ist.

 

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 27.10.2022 bestätigt.

 

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst: 

 

St. Georg ist ein Stadtteil mit vielen Sehenswürdigkeiten. Wenn wir auch nicht mit einem Banksy aufwarten können (oder vielleicht doch?), so gibt es doch eine ganze Reihe ansehnlicher, interessanter und zum Teil sehr großer Wandgemälde. Gab es, muss es wohl heißen, denn in den vergangenen Jahren sind mehrere Wandgemälde teil- oder gänzlich zerstört worden. Der schmerzlichste Verlust war 2015 die Zerstörung des Wandbildes an der Rückseite eines Stiftstraßen-Gebäudes der SAGA. Das Wandbild stand viele Jahre beispielhaft für Wohnformen unterschiedlicher Herkunftsregionen und damit für die vielschichtige Zusammensetzung unseres multikulturellen Stadtteils.

 

Erst vor wenigen Monaten ist das antifaschistische Wandbild für Helmuth Hübener im gleichnamigen Gang zum Teil übersprayt worden. Außerdem ist das Gedenkbild durch geplante Baumaßnahmen an der Heinrich-Wolgast-Schule gefährdet. Und jüngst wurde ohne Ankündigung das große Wandgemälde - es zeigte St. Georg als Drachentöter - an einer Fassade in der Alstertwiete offenbar zertrümmert. Dieser kulturelle Verlust, auch wenn sich die Wandgemälde überwiegend an Privatgebäuden befanden, sollte nicht unwidersprochen bleiben. Es handelt sich um Kunst im öffentlichen Raum, die Hingucker und Wegmarken und vereinzelt sogar eine identitätsstiftende Bedeutung haben.

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg möge daher beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich nach den Motiven für die Zerstörung des Wandbildes in der Alstertwiete zu erkundigen.
  2. Die Kulturbehörde wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem bzw. den Bezirksämtern eine Art Kataster über die Wandbilder in den Stadtteilen anzulegen. Darin sind neben Fotos von dem Objekt auch die Daten der KünstlerInnen und sonstige Entstehungsbedingungen zu dokumentieren.
  3. Diese für jedes Wandgemälde anzulegende "Akte" wird auch nach einer etwaigen Zerstörung des Wandgemäldes nicht vernichtet, sondern wandert ins (Staats-) Archiv.
  4. Die Kulturbehörde bzw. die Bürgerschaft werden aufgefordert, zu überprüfen, wie die unangekündigte, unbegründete Vernichtung von Wandbildern untersagt, erschwert oder zumindest an ein bestimmtes, zeitlich gestrecktes Abwicklungsverfahren gebunden werden kann.
  5. Das Bezirksamt wird gebeten, den Schutz bestehender Wandbilder mit einer transparenten Schutzschicht (so genanntem Graffiti-Schutz) zu veranlassen.
  6. Das Bezirksamt wird gebeten, bei Schulbau-Hamburg darauf hinzuwirken, dass bei den geplanten Baumaßnahmen an der Heinrich-Wolgast-Schule das dortige Gedenkbild für den von den Nazis ermordeten Jugendlichen Helmuth Hübener gesichert und beim Neubau an derselben Stelle wieder angebracht wird. Dies muss eine zwingende Auflage für eine Baugenehmigung werden.

 

ABSTIMMUNG

Ja: 6 Nein: 0 Enthaltung: 1

 

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 07.12.2022 wie folgt Stellung:

 

Eine Erfassung bzw. Archivierung kommt aus Sicht der BKM nur bei Wandbildern in Betracht, die im Rahmen des Programms Kunst im öffentlichen Raum der BKM entstanden sind und von dort auf Empfehlung der Kunstkommission gefördert oder finanziert wurden.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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