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Wochenmarkt; Empfehlung der Stadtteilkonferenz Neustadt

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 26.01.2022 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus Ö 3.2

Sachverhalt

 

Die Stadtteilkonferenz Neustadt hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 folgende Empfehlung verabschiedet:

 

 

Der Wochenmarkt auf dem Großneumarkt ist für die Bewohner*innen der Neustadt und umliegenden Stadteilen und zahlreiche Menschen die vor Ort Arbeiten ein zentraler Nahversorgungsstandort und erfüllt darüber hinaus noch eine wichtige gesellschaftliche und soziale Rolle im Stadtteil.

 

Leider arbeiten viele Wochenmärkte in Hamburg Mitte seit einiger Zeit nicht Kosten deckend und haben durch die Coronapandemie weitere Einbußen erlitten. Dazu kommen aus Sicht der Marktbeschicker und Bewohner*innen weitere Missstände bezüglich des Erscheinungsbildes, Nutzbarkeit und Sauberkeit des Platzes die kurzfristig und pragmatisch behoben werden könnten und somit die Attraktivität des Wochenmarktes deutlich verbessern würden.

 

Der Cityausschuss wird vor diesem Hintergrund darum gebeten sich gegenüber der Verwaltung umgehend für folgende Punkte einzusetzen:

1. Eine bessere Instandhaltung und Verbesserung der öffentlichen WC-Anlagen im Eiscafé am Großneumarkt.

2. Eine Reinigung der Marktfläche vor und nach den Markttagen Sorge zu tragen.

3. Im Winter der Schneeräumpflicht auf dem Platz vor Beginn des Marktes nachzukommen.

4. Die Verteilerkästen am Platz für andere Veranstaltungen (z.B. Flohmärkte, Musikveranstaltungen, Stadtfeste) als den Wochenmarkt zur Verfügung zu stellen, z.B. durch eine bezahlbare Veranstaltungspauschale wie in anderen Hamburger Bezirken üblich.

5. Nach weiteren Parkmöglichkeiten für Kunden aus anderen Stadtteilen in der Umgebung um den Großneumarkt zu suchen (z.B. am Samstag auf dem Behördenparkplatz zwischen Wexstraße und Alter Steinweg).

 

Abstimmungsergebnis:

Wer?                      Dafür  Dagegen Enthaltung

Alle Anwesenden   24        -                            1

Der Antrag ist angenommen.

 

Da der Cityausschuss erst am 09.11.2021 wieder tagt, wurde die Empfehlung dem Hauptausschuss vorgelegt.

In seiner Sitzung am 05.10.2021 hat der Hauptausschuss – bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE – die Vorlage einstimmig zur Abgabe einer Stellungnahme in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus abgegeben.

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNEN-Fraktion - folgende Stellungnahme abgegeben:

 

"Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus unterstützt den Antrag der Stadtteilkonferenz Neustadt und bittet die Verwaltung zu den einzelnen Petitumspunkten eine Stellungnahme abzugeben."

 

Der Hauptausschuss hat den Beschluss des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus in seiner Sitzung am 30.11.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss zu Ziffer 1 wie folgt Stellung:

 

Seit 2017 wurden auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache 21/5143 (Künftige Wahrnehmung der Aufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten) verstärkt Baumaßnahmen zur Schaffung einer ansprechenden und anforderungsgerechten Toiletteninfrastruktur (u.a. Barrierefreiheit und Gendergerechtigkeit) umgesetzt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen soll damit ein leistungsfähiges und attraktives Angebot an öffentlichen Toiletten als grundlegende Bestandteile einer modernen städtischen Infrastruktur geschaffen werden.

 

In Abstimmung zwischen SRH und BUKEA wurden in 2021 die Planungen zur Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage auf dem Großneumarkt abgeschlossen und mit der Umsetzung bereits im November 2021 begonnen.

 

Im Zusammenhang mit den für den weiteren Betrieb unabdingbar zu erneuernden Grundleitungen und weiteren Abwasserrohren werden auch weitere Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und voraussichtlich im 1. Quartal 2022 abgeschlossen. Die öffentliche Toilettenanlage wird damit genderneutral umgebaut und künftig von allen Geschlechtern nutzbar sein. Das separate behindertengerechte WC wird mit einer kraftbetätigten Tür ausgestattet, so dass es künftig den Vorgaben der DIN-Norm entspricht und barrierefrei erreichbar ist. Während der gesamten Bauphase steht eine temporäre Toilette auf dem Großneumarkt zur Verfügung.

 

Das Anliegen der Bezirksversammlung wird mit der laufenden Sanierungsmaßnahme der Toilettenanlage vollständig umgesetzt.

 

Aufgrund des sinkenden Steuertrends und der damit einhergehenden Eckwerteabsenkung ab 2022 wird es nach heutiger Einschätzung nicht möglich sein, in den nächsten Jahren Budget für eine weitergehende Grundsanierung dieses denkmalgeschützten Gebäudes oder für weitere Toilettensanierungen zu generieren.

 

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt nimmt zum o.g. Beschluss zu den Ziffern 2,3 und 4 wie folgt Stellung:

 

Zu 2.:

Die Reinigung der Marktfläche findet durch die Fa. HEG regelmäßig nach den Markttagen statt. Dazu gibt es eine zentrale Ausschreibung, die für alle Wochenmärkte des Bezirkes Hamburg-Mitte gilt. Darüber hinaus sind die Marktbeschicker gem. Abschnitt IV, Ziffer 4 der Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte i.V.m. § 7 der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte verpflichtet, Abfälle, Unrat und Verpackungsmaterial mit Ausnahme von Transportverpackungen, selber zu entsorgen.

 

Zu 3.:

Die Schneeräumung findet grundsätzlich bei Schneefall vor Marktbeginn statt, ausgeführt durch die HEG. Ansonsten siehe Antwort TOP 2.

 

Zu 4.:

Dies ist absehbar nicht vorgesehen, da die Elektroinfrastruktur diese Belastungen nicht standhalten kann. Weiterhin bedeutet Fremdverbrauch eine höhere Strompauschale und Verwaltungsaufwand, was für alle Marktbeschicker aufgeschlagen werden müsste.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes nimmt zum o.g. Beschluss zu Ziffer 5 wie folgt Stellung:

 

Der angesprochene –private- Parkplatz steht bereits außerhalb der Kernarbeitszeit der Behörden für die private Nutzung zur Verfügung.

Leider ist der verfügbare öffentliche Raum nur begrenzt und unterliegt stets vielfältigen Nutzungsansprüchen. Grundsätzlich ist der sog. ruhende Verkehr in der Priorisierung der Verkehrsflächen an letzter Stelle zu setzen, Sicherheit sowie der fließende Verkehr haben Vorrang.

 

Die Stadt versucht, den Individualverkehr in der Innenstadt zu reduzieren, vor allem wegen der Ökologie aber auch wegen der Lebensqualität im Stadtteil. Im Bereich des Großneumarktes sind die Straßen sehr eng und keine weiteren Flächen vorhanden, die man, auch nicht zeitweise, als Parkflächen nutzen könnte.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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