Wilhelmsburg sauber halten
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 dem Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-3378 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss am 15.12.2022 bestätigt.
Seit dem Umbau der alten Reichstrasse ist diese durch Fußgänger und Radfahrer stark frequentiert. Fahrzeuge können die Strecke bis zum Haulander Weg hin und zurück befahren. In diesem Bereich kommt es leider häufig vor, dass größere Mullsäcke, Styropor, alte sowie kaputte Reifen und sehr viel Abfall weggeworfen wird. Dadurch wird die Natur und das Stadtbild rücksichtslos verunstaltet und längerfristige Schäden für Tiere und Habitat werden in Kauf genommen. Ursache hierfür sind neben dem rücksichtslosen menschlichen Verhalten zu wenig Säuberungen und fehlende Mülleimer.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt am 16.01.2023 unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu den ersten beiden Punkten des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Bei den Fahrbahnen der beiden Wege Kükenbracksweg in dem Streckenabschnitt Buskehre Kornweide bis zum Gewässer und dem auf der anderen Seite der alten Wilhelmsburger Reichstraße befindlichen Weg Hauland handelt es sich um gewidmete öffentliche Wege, die über keine gesonderten Gehwege verfügen. Westlich an den Kükenbracksweg grenzen in Privatbesitz befindliche Felder an, östlich des Weges Hauland schließt eine Schrebergartenkolonie und der Wilhelmsburger Inselpark an.
Die Fahrbahnreinigung ist der SRH per Gesetz (§ 28 Hamburgischen Wegegesetz (HWG)) übertragen worden. Insoweit ist die SRH für die Fahrbahnen verkehrssicherungspflichtig und für die Reinigung zuständig. Im Wegereinigungsverzeichnis Teil B (Anlage zur Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit [Wegereinigungsverordnung]) sind die Frequenzen für die Reinigungen der einzelnen Fahrbahnen festgelegt. Beide Wege sind nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt. Insoweit werden diese Wege gemäß § 2 Abs. 1 Wegereinigungsverordnung alle zwei Wochen einmal mit maschineller Unterstützung durch die SRH gereinigt.
Bei der Entscheidung über eine Anpassung von Reinigungsfrequenzen des öffentlichen Reinigungsdienstes werden typische Kriterien herangezogen, die die Notwendigkeit einer Reinigung durch die SRH beeinflussen. Dies sind z.B. der Ausbauzustand der Wege, das Verkehrsaufkommen, die Art der Bebauung, die Nutzung angrenzender Grundstücke sowie sonstige Faktoren (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen in der Nachbarschaft, Einzelhandel und Gastronomiebetriebe), die mit vermehrten Passanten- und Verkehrsströmen einhergehen und auch den Verschmutzungsgrad des Weges beeinflussen.
Eine besondere Verschmutzungssituation ist auf den betreffenden Wegen nicht erkennbar und es handelt sich auch nicht um besonders frequentierte Wege. Insofern wird die derzeitige Reinigungsfrequenz für ausreichend erachtet. Dies zeigt sich auch darin, dass der SRH nur wenige Beschwerden für diese Wege vorliegen.
Da beide in Rede stehenden Wege über keine gesonderten Gehwege verfügen, ist auch nicht vorgesehen Papierkörbe aufzustellen und zu bewirtschaften. Im Rahmen der vierzehntägigen Fahrbahnreinigung durch die SRH wird von den Mitarbeitenden der SRH der auf den Wegen liegende Müll entfernt. Die zusätzliche Stellung von Papierkörben würde an der Sauberkeitssituation nichts ändern, da es sich bei den problematisierten Verschmutzungen i.d.R. um große, sperrige Müllablagerungen handelt und diese auch nur selten auf dem Weg zu finden sind, sondern meist auf den an die Wege angrenzenden Feldern liegen. Die Felder gehören privaten Anlieger:innen, so dass die SRH dort keine Reinigung aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags vornehmen kann. Für die Reinigung von privaten Flächen sind die Anlieger:innen zuständig. Insoweit ist es der SRH nicht möglich, den Verunreinigungen dort entgegen zu wirken. Es besteht daher kein Anlass, Papierkörbe aufzustellen.
Gerne können solche Reinigungsanfragen auch jederzeit formlos über die SRH-App oder über die Hotline der SRH „Saubere Stadt“ (040 / 2576-1111) gemeldet werden.
Der Beschlussempfehlung kann damit aus Sicht der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nicht entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.