Wiederherstellung eines barrierefreien Fußweges in der Washingtonallee 22 bis 38
Letzte Beratung: 14.04.2026 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.2
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 den nachfolgend aufgeführten Antrag einstimmig beschlossen.
In der Washingtonallee 22 bis 38 wurde das Wohngebäude um 2 Stockwerke aufgestockt und teilweise Geschäfte im Erdgeschoss in Eigentumswohnungen umgewandelt. Der bisher ca. 2 Meter breite Fußweg ist nicht mehr vorhanden, weil vor den neu geschaffenen Eigentumswohnungen Zäune über die gesamte Breite aufgestellt wurden. Es verbleibt ein ca. 1 Meter breiter Grünstreifen und ca. 1Meter rot gepflasterte Radweg, der durch einen Fahrradstreifen auf die Fahrbahn ersetzt wurde. Sowohl der alte Radweg als auch der Grünstreifen ist durch starke Baumwurzeln nicht gefahrlos begehbar. Die Washingtonallee ist eine alte Wohnstraße, in der viele Menschen leben. Hier verkehren täglich Passanten mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen, denen ein barrierefreier Zugang zu ihren Wohnungen und den noch bestehenden Geschäften verwehrt wird.
Foto: Olcay Aydik
Der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde möge beschließen
1. Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob die Aufstellung der Zäune rechtmäßig ist
2. Bei unberechtigter Aufstellung der Zäune dafür zu sorgen, dass sie wieder entfernt werden
3. Falls die Entfernung der Zäune nicht möglich ist, zu prüfen wie ein barrierefreier Fußweg hergestellt werden kann.
4. Der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde möge über den Sachverhalt informiert werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt am 27.03.2026 wie folgt Stellung:
zu 1.
Die Aufstellung der Zäune erfolgte regelkonform; sie orientieren sich an den Flurstücksgrenzen zwischen privatem und öffentlichem Grund. Die eingezäunte Fläche ist Privatgrund und wurde in den vergangenen Jahren vom Eigentümer tatsächlich dem allgemeinen Verkehr zugänglich gemacht. Eine rechtliche Verpflichtung des Eigentümers, diese Fläche dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, besteht jedoch nicht. Es steht dem Eigentümer frei, sein Flurstück beispielsweise durch einen Zaun der öffentlichen Nutzung zu entziehen. Zudem ist an dieser Stelle ausreichend öffentlicher Raum vorhanden.
zu 2.
Siehe zu 1.
zu 3.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird im Rahmen der regelhaften Unterhaltung die Herstellung eines barrierearmen Gehweges prüfen und im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten (Breite der vorhandenen Fläche und Wurzelbereiche der vorhandenen Bäume) umsetzen. Die Herstellung eines barrierefreien Fußweges bedürfte der Aufnahme in das Bauprogramm und würde aller Voraussicht nach mit dem Verlust von Bäumen und Parkständen einher gehen.
Zu 4.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird dem Regionalausschuss berichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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