Wegeverbindungen Haferblöcken
Letzte Beratung: 14.03.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 der nachfolgend aufgeführten Vorlage - Drs. Nr. 22-4330 einstimmig zugestimmt.
Seit Sommer 2016 besteht im Rahmen der Drucksache 21-2376 der Beschluss zur Schaffung einer Wegeverbindung zwischen den Quartieren Dringsheide und Haferblöcken. Bestandteil dieser Maßnah-me ist u. a. eine innerquartierliche Fuß- und Radwegeverbindung im Wohnquartier Haferblöcken West zwischen dem räumlich getrennten nördlichen und südlichen Bereich.
Das Teilprojekt 2, welches den westlich des Quartiers liegenden Gewässerschauweg am Jenfelder Bach und die Wegeverbindung zwischen der Hans-Rubbert-Straße und dem Fuchsbergweg umfasst, befindet sich bereits in der Ausführungsplanung. Die weitere Planung war in den letzten Monaten nicht möglich. Die Gründe sind ausstehende naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigungen, eine geeignete Ausgleichsfläche konnte bisher nicht gefunden werden, sowie die seit 02/2023 vakante Personalstelle. Letzteres wurde zum 01.11.2023 besetzt. Eine Lösung für den Ausgleich ist derzeit zeitlich nicht absehbar.
Das Teilprojekt 3, die Verbindung zwischen Fuchsbergweg und Rispengrasweg befindet sich in der Vor-planung. Aus kapazitären Gründen wird die Bearbeitung dieses Teilprojektes vorerst zurückgestellt und voraussichtlich in 2024 weiterbearbeitet.
Empfehlung der Verwaltung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte empfiehlt der Bezirksversammlung für eine Unterteilung des Teilprojek-tes 2 im Projekt „Wegeverbindungen Haferblöcken“ zu stimmen. Der erste Teil wäre der Gewässer-schauweg westlich Jenfelder Bach. Der zweite Teil wäre der nördliche Teil der innerquartierlichen Ver-bindung zwischen der Hans-Rubbert-Straße und dem Fuchsbergweg.
Begründung der Verwaltungsempfehlung:
Die Instandsetzung bzw. Sanierung des Gewässerschauweges am Jenfelder Bach bedarf keiner weiteren Genehmigungen. Herausgelöst aus dem Teilprojekt 2 könnte diese Maßnahme ggf. schneller zur Realisierung kommen.
Das Vorziehen und Umsetzen der Teilmaßnahme trägt der allgemeinen Akzeptanz des seit Jahren lau-fenden Vorhabens innerhalb der Bevölkerung bei und stellt eine auch bei nassen Witterungsbedingungen nutzbare Fußwegeverbindung bereit.
Die Bezirksversammlung wird um Beschluss über die Empfehlung gebeten.
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 01.03.2024 Folgendes mit:
Das in der Drucksache beschriebene Maßnahmenpaket wird wie folgt korrigiert:
Aufgrund des derzeitigen Projektfortschrittes ist ein Baubeginn des RISE-Teilprojektes 2 (TP2, Sanierung des Schauweges am Jenfelder Bach und Neubau der Wegeverbindung zwischen Hans-Rubbert-Straße und Fuchsbergweg) in 2024 realistisch. Gemäß aktuellem Projektstand werden die beiden Abschnitte aus TP2 in einer gemeinsamen Baumaßnahme ausgeführt. Eine Teilung, wie zuletzt angedacht, ist nicht mehr notwendig. Grund ist, dass die zuletzt ausstehenden naturschutzrechtlichen Ausgleichserfordernissen geklärt wurden. Eine geeignete Ausgleichsfläche ist ortsnah vorhanden. Innerhalb der Umsetzung des TP2 ist die Sanierung des Gewässerschauweges weiterhin priorisiert.
Das RISE-Teilprojekt 3 (TP3) umfasst die Schaffung einer Wegeverbindung zwischen Fuchsbergweg und Rispengrasweg. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen der Weg als Steganlage mit Stahl-Schraubfundamenten umgesetzt werden muss. Im weiteren Bereich der vorgesehenen Wegestrecke fließen mehrere oberirdische Entwässerungsgräben ein und es handelt sich um einen nicht ausreichend tragfähigen Baugrund aufgrund einer Torflinse im Untergrund.
Sowohl die Baukosten als auch die Unterhaltungskosten für eine derartige Anlage überschreiten die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich.
Die Kosten stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen. Es besteht eine alternative, unwesentlich längere Wegeverbindung über den Harry-Hartz-Weg und den Fuchsbergredder. TP3 wird derzeit als nicht realisierungsfähig bewertet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.