23-0010

Wasserplanschbecken für den Hammer Park herstellen (Antrag von SPD, GRÜNE, CDU und FDP)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.07.2024
Ö 11.1
Sachverhalt

 

Das historische und denkmalgeschützte Planschbecken im Hammer Park ist für die Anwohnenden eine unverzichtbare Möglichkeit, an heißen Sommertagen Erfrischung und Abkühlung zu finden. Besonders für Familien mit Kindern, die nicht die Möglichkeit haben, größere Freibäder oder Schwimmbäder zu besuchen, stellt das Planschbecken eine wichtige Freizeit- und Erholungsstätte dar.

Seit 2022 bemüht sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte intensiv, diese Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Jedoch erschweren die historischen baulichen Gegebenheiten und die aktuellen rechtlichen Anforderungen für den Betrieb des Planschbeckens erheblich. Die notwendigen Umbauten sind aufwendig und teuer und müssen langfristig beauftragt werden. Dazu müssen nach Informationen des Bezirksamtes Haushaltsmittel in erheblichem Umfang eingeworben werden. Sofern diese Mittel zeitnah bereitgestellt werden soll das Planschbecken möglichst bis zum Sommer 2025 vollumfänglich saniert und ertüchtigt werden.

Um das sehr beliebte Planschbecken dennoch kurzfristig auch in diesen Sommerferien in Betrieb nehmen zu können, muss eine pragmatische Alternativlösung entwickelt werden. Ziel ist ein provisorischer Betrieb des Planschbeckens während der Schulferien. Dieser sollte über einen Hydranten der Frischwasserleitung, die vorübergehende Verlegung neuer Strom- und Wasserzuleitungen sowie den Einbau einer Chlorungsanlage in einem provisorischen Container sichergestellt werden. Zur Bedienung, Betreuung und Überwachung der Anlage muss hierfür jedoch eine Fachfirma beauftragt werden, dabei fallen insbesondere auch erhebliche Personalkosten an. Ziel bleibt hierbei durch eine grundlegende Sanierung und Modernisierung das Planschbecken im Jahr 2025 wieder dauerhaft in Betrieb nehmen zu können.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Die Bezirksversammlung stellt dem Bezirksamt die für einen provisorischen Betrieb benötigten Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro aus dem Förderfonds konsumtiv zur Verfügung, um das Planschbecken umgehend und übergangsweise in Betrieb zu nehmen. Das Bezirksamt hat hierfür umgehend eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen.