Wartehäuschen Billhorner Deich (Wasserforum) und Kaltehofe Hauptdeich
Letzte Beratung: 12.09.2023 Cityausschuss Ö 6.5
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3922 einstimmig zugestimmt.
Die Buslinie 530 verkehrt hier kontinuierlich. Um Wartenden, insbesondere älteren, nicht mehr allzu mobilen Personen die Möglichkeit zu geben, dort trocken auf den Bus zu warten, plädieren wir an diesen beiden Standorten für Unterstände mit Seitenwänden und Sitzbank.
Petitum/Beschluss:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 10.08.2023 wie folgt Stellung:
Im Folgenden werden die Ergebnisse einer ersten Prüfung hinsichtlich der räumlichen Möglichkeiten zur Installation von Fahrgastunterständen (FGU) an den Haltestellen Billhorner Deich (Wasserforum) und Kaltehofe-Hinterdeich dargestellt.
Bei der Bushaltestelle Billhorner Deich (Wasserforum) in Richtung S-Bahn Rothenburgsort ist die Installation eines Fahrgastunterstandes (FGU) denkbar. Der Standort wird in die Vorhabenliste für FGUs aufgenommen.
In Gegenrichtung (Richtung Schule Mittlerer Landweg) an der Bushaltestelle Billhorner Deich könnten Fundamentarbeiten aufgrund des dortigen Baumbestandes (Kronen bzw. Wurzelbereich) nicht möglich sein. Hierzu bedarf es einer Klärung durch das zuständige Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte ggf. im Rahmen eines Umlaufverfahrens beim Antrag auf Sondernutzung.
Die Haltestelle Kaltehofe-Hinterdeich wird in beiden Fahrtrichtungen für die Buslinie 530 genutzt und liegt im Bereich des Hauptdeiches (Deichverteidigungsgebiet Bergedorf). Fundamentarbeiten sind hier nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die räumlichen
Voraussetzungen für die Installation eines FGUs wären gegeben, die deichrechtlichen Möglichkeiten werden von der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) im Austausch mit den zuständigen Stellen geklärt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine erste Einschätzung der oberflächlichen Möglichkeiten zur Installation von FGUs an den genannten Haltestellen handelt. Die tatsächliche Verwirklichung ist von der Erlaubnis der Sondernutzung und den späteren Bodenarbeiten abhängig.
Alle FGUs verfügen in der Regel über Sitzmöglichkeiten, es sei denn das zuständige Polizeikommissariat spricht sich dagegen aus bzw. fordert eine Entfernung. Seitenscheiben werden stets in Abhängigkeit der Auflagen der Straßenverkehrsbehörde, z. B. zu Sicherheitsabständen, gewählt.
Sachverhalt:
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3922 einstimmig zugestimmt.
Die Buslinie 530 verkehrt hier kontinuierlich. Um Wartenden, insbesondere älteren, nicht mehr allzu mobilen Personen die Möglichkeit zu geben, dort trocken auf den Bus zu warten, plädieren wir an diesen beiden Standorten für Unterstände mit Seitenwänden und Sitzbank.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 10.08.2023 wie folgt Stellung:
Im Folgenden werden die Ergebnisse einer ersten Prüfung hinsichtlich der räumlichen Möglichkeiten zur Installation von Fahrgastunterständen (FGU) an den Haltestellen Billhorner Deich (Wasserforum) und Kaltehofe-Hinterdeich dargestellt.
Bei der Bushaltestelle Billhorner Deich (Wasserforum) in Richtung S-Bahn Rothenburgsort ist die Installation eines Fahrgastunterstandes (FGU) denkbar. Der Standort wird in die Vorhabenliste für FGUs aufgenommen.
In Gegenrichtung (Richtung Schule Mittlerer Landweg) an der Bushaltestelle Billhorner Deich könnten Fundamentarbeiten aufgrund des dortigen Baumbestandes (Kronen bzw. Wurzelbereich) nicht möglich sein. Hierzu bedarf es einer Klärung durch das zuständige Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte ggf. im Rahmen eines Umlaufverfahrens beim Antrag auf Sondernutzung.
Die Haltestelle Kaltehofe-Hinterdeich wird in beiden Fahrtrichtungen für die Buslinie 530 genutzt und liegt im Bereich des Hauptdeiches (Deichverteidigungsgebiet Bergedorf). Fundamentarbeiten sind hier nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die räumlichen
Voraussetzungen für die Installation eines FGUs wären gegeben, die deichrechtlichen Möglichkeiten werden von der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) im Austausch mit den zuständigen Stellen geklärt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine erste Einschätzung der oberflächlichen Möglichkeiten zur Installation von FGUs an den genannten Haltestellen handelt. Die tatsächliche Verwirklichung ist von der Erlaubnis der Sondernutzung und den späteren Bodenarbeiten abhängig.
Alle FGUs verfügen in der Regel über Sitzmöglichkeiten, es sei denn das zuständige Polizeikommissariat spricht sich dagegen aus bzw. fordert eine Entfernung. Seitenscheiben werden stets in Abhängigkeit der Auflagen der Straßenverkehrsbehörde, z. B. zu Sicherheitsabständen, gewählt.
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