22-2276

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2021
Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden; sie müssen im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.

 

Derzeit ist ein Platz der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frei. Der Christliche Verein Junger Menschen zu Hamburg e.V. schlägt für die Besetzung Frau Hanifah Soylu vor.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII gebeten.