22-3700

Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Aufteilung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Doppelhaushalt 2023/24 (Ergänzung zu Drs. 22-3169)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.03.2023
22.03.2023
Sachverhalt

 

Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss im Rahmen der Drs. 22/10296 „Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Hamburgs Kultur- und Medienlandschaft im Blick – Faire Bezahlung in der Hamburger Kultur […]“ im Dezember 2022, dass „erneut zusätzliche 100.000 Euro pro Jahr zum Zwecke der Stabilisierung der Personalkostendeckung bereitgestellt und entsprechend der vereinbarten Schlüsselung (prozentualer Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerung der Stadt) auf die Einzelpläne der Bezirksämter verteilt werden“ sollen.

Gemäß der vereinbarten Schlüsselung werden dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 16.000 Euro zusätzlich für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt. Diese Erhöhung erfolgt ausdrücklich zusätzlich zu der im September 2022 im Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives behandelten Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur (siehe Drs. 22-3169).

Daraus ergibt sich für 2023 eine Gesamtsumme der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur in Höhe von 1.589.000 Euro (1.573.000 Euro + 16.000 Euro) und für 2024 eine Gesamtsumme in Höhe von 1.606.000 Euro (1.590.000 Euro + 16.000 Euro).

In der Drs. 22-3176.2 wurde jene Ergänzung auf der Ebene der Feinspezifikation bereits beschlossen (Kategorien: Geschichtswerkstätten, Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, soziokulturelle Stadtteilzentren, Kulturelle Projekte).

Damit die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen zeitnah von den weiteren Erhöhungen mittels Änderungsbescheiden profitieren können, muss eine Aufteilung der zusätzlichen Mittel auf die einzelnen Einrichtungen beschlossen werden.

Die Verwaltung hat zu diesem Zwecke eine Beschlussvorlage erarbeitet (siehe nicht öffentliche Anlagen). Diese berücksichtigt lediglich Stadtteilkultureinrichtungen mit sozialversicherungspflichtigem Personal. Alle berücksichtigten Stadtteilkultureinrichtungen (Kultur Palast Hamburg, Honigfabrik, Kulturladen St. Georg, Kulturladen Hamm, St. Pauli-Archiv) profitieren in Relation zu ihrer vorherigen Zuwendungshöhe in gleichem Maße (2023: +1,15 %; 2024: +1,14 %).

 

Petitum/Beschluss:

Um Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung wird gebeten.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss im Rahmen der Drs. 22/10296 „Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Hamburgs Kultur- und Medienlandschaft im Blick – Faire Bezahlung in der Hamburger Kultur […]“ im Dezember 2022, dass „erneut zusätzliche 100.000 Euro pro Jahr zum Zwecke der Stabilisierung der Personalkostendeckung bereitgestellt und entsprechend der vereinbarten Schlüsselung (prozentualer Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerung der Stadt) auf die Einzelpläne der Bezirksämter verteilt werden“ sollen.

Gemäß der vereinbarten Schlüsselung werden dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 16.000 Euro zusätzlich für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt. Diese Erhöhung erfolgt ausdrücklich zusätzlich zu der im September 2022 im Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives behandelten Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur (siehe Drs. 22-3169).

Daraus ergibt sich für 2023 eine Gesamtsumme der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur in Höhe von 1.589.000 Euro (1.573.000 Euro + 16.000 Euro) und für 2024 eine Gesamtsumme in Höhe von 1.606.000 Euro (1.590.000 Euro + 16.000 Euro).

In der Drs. 22-3176.2 wurde jene Ergänzung auf der Ebene der Feinspezifikation bereits beschlossen (Kategorien: Geschichtswerkstätten, Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, soziokulturelle Stadtteilzentren, Kulturelle Projekte).

Damit die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen zeitnah von den weiteren Erhöhungen mittels Änderungsbescheiden profitieren können, muss eine Aufteilung der zusätzlichen Mittel auf die einzelnen Einrichtungen beschlossen werden.

Die Verwaltung hat zu diesem Zwecke eine Beschlussvorlage erarbeitet (siehe nicht öffentliche Anlagen). Diese berücksichtigt lediglich Stadtteilkultureinrichtungen mit sozialversicherungspflichtigem Personal. Alle berücksichtigten Stadtteilkultureinrichtungen (Kultur Palast Hamburg, Honigfabrik, Kulturladen St. Georg, Kulturladen Hamm, St. Pauli-Archiv) profitieren in Relation zu ihrer vorherigen Zuwendungshöhe in gleichem Maße (2023: +1,15 %; 2024: +1,14 %).

 

Um Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung wird gebeten.