22-1539

Vertrag für Hamburg hinfällig? Systematik des Förderfonds Bezirke außer Kraft gesetzt - was nun? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.3

Sachverhalt

Mit dem Antrag 22-0820 wurde in der Bezirksversammlung Altona beschlossen, die Fachbehörde aufzufordern, die Systematik des Förderfonds Bezirke erneut auszusetzen.

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt grundsätzlich nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 350 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500.000 €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500.000 €).

r den Bereich des Wohnungsbaus erhalten die Bezirksämter nach dem Vertrag für Hamburg Wohnungsbau zu Jahresanfang eine Abschlagszahlung, zur Jahresmitte wird dann für den gesamten Förderfonds genau abgerechnet. Etwaige Überzahlungen sind nicht zurückzufordern, sondern zu verrechnen: erst mit den Beträgen für Wirtschaftsförderung, dann ggf. mit den Abschlägen des kommenden Jahres.

Der Förderfonds Bezirke soll somit ein Anreizsystem für die bezirkliche Politik sein, möglichst viele Wohnungsbaugenehmigungen und Baugenehmigungen für Gewerbeansiedlungen zu erteilen. Nach dem Vertrag für Hamburg hat der Bezirk Wandsbek die höchste zu erreichende Zielzahl mit 1.800 zu genehmigenden Wohneinheiten von allen Bezirken.

Im letzten Jahr hat alleine der Bezirk Wandsbek die im Vertrag für Hamburg vereinbarte Zielzahl im Wohnungsbau erreicht und sogar überschritten (2024: 1.952 genehmigte Wohneinheiten). Alle anderen Bezirke haben diese nicht erreicht. Der Senat hat den anderen Bezirken bereits im letzten Jahr trotz nicht Erfüllung der Zielzahlen im Wohnungsbau dennoch die volle Förderung (nach den Planzahlen) ausgezahlt. Diese Unterbrechung der Systematik scheint sich nunmehr zu verstetigen, da die Bezirksversammlung Altona am 27.03.2025 beschlossen hat, „als kurzfristige Maßnahme die Förderfonds Bezirke (konsumtiv und investiv) trotz nicht erreichen der Zielzahlen erneut in voller Höhe bereitzustellen.“ Die anderen fünf Bezirke dürften aufgrund der niedrigen erfüllten Zahlen bei den Baugenehmigungen im Wohnungsbau im letzten Jahr ähnliche Interessen haben. Zudem fordert die Bezirksversammlung Altona die zuständigen Fachbehörden auf, „zusammen mit der Bürgerschaft, den Bezirksämtern sowie den Bezirksversammlungen eine Arbeitsgruppe o.ä. einzurichten, um ein langfristig tragbareres Verfahren für die Bereitstellung der Förderfonds Bezirke zu finden. Hierbei sind sowohl die erhöhten Bedarfe als auch der tatsächliche Einfluss der Bezirksversammlungen auf die Zielzahlen zu berücksichtigen.“ Die Altonaer Kolleginnen und Kollegen führen als Begründung an, dass „der Einfluss auf die Anzahl der Baugenehmigungen im Bezirk (..) durch die Bezirksversammlung nur in geringem Umfang z.B. durch Ausweisung neuer Wohngebiete bzw. höhere Bebauung in Bebauungsplänen beeinflussbar“ sei.

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Mit dem Antrag 22-0820 wurde in der Bezirksversammlung Altona beschlossen, die Fachbehörde aufzufordern, die Systematik des Förderfonds Bezirke erneut auszusetzen.

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt grundsätzlich nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 350 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500.000 €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500.000 €).

r den Bereich des Wohnungsbaus erhalten die Bezirksämter nach dem Vertrag für Hamburg Wohnungsbau zu Jahresanfang eine Abschlagszahlung, zur Jahresmitte wird dann für den gesamten Förderfonds genau abgerechnet. Etwaige Überzahlungen sind nicht zurückzufordern, sondern zu verrechnen: erst mit den Beträgen für Wirtschaftsförderung, dann ggf. mit den Abschlägen des kommenden Jahres.

Der Förderfonds Bezirke soll somit ein Anreizsystem für die bezirkliche Politik sein, möglichst viele Wohnungsbaugenehmigungen und Baugenehmigungen für Gewerbeansiedlungen zu erteilen. Nach dem Vertrag für Hamburg hat der Bezirk Wandsbek die höchste zu erreichende Zielzahl mit 1.800 zu genehmigenden Wohneinheiten von allen Bezirken.

Im letzten Jahr hat alleine der Bezirk Wandsbek die im Vertrag für Hamburg vereinbarte Zielzahl im Wohnungsbau erreicht und sogar überschritten (2024: 1.952 genehmigte Wohneinheiten). Alle anderen Bezirke haben diese nicht erreicht. Der Senat hat den anderen Bezirken bereits im letzten Jahr trotz nicht Erfüllung der Zielzahlen im Wohnungsbau dennoch die volle Förderung (nach den Planzahlen) ausgezahlt. Diese Unterbrechung der Systematik scheint sich nunmehr zu verstetigen, da die Bezirksversammlung Altona am 27.03.2025 beschlossen hat, „als kurzfristige Maßnahme die Förderfonds Bezirke (konsumtiv und investiv) trotz nicht erreichen der Zielzahlen erneut in voller Höhe bereitzustellen.“ Die anderen fünf Bezirke dürften aufgrund der niedrigen erfüllten Zahlen bei den Baugenehmigungen im Wohnungsbau im letzten Jahr ähnliche Interessen haben. Zudem fordert die Bezirksversammlung Altona die zuständigen Fachbehörden auf, „zusammen mit der Bürgerschaft, den Bezirksämtern sowie den Bezirksversammlungen eine Arbeitsgruppe o.ä. einzurichten, um ein langfristig tragbareres Verfahren für die Bereitstellung der Förderfonds Bezirke zu finden. Hierbei sind sowohl die erhöhten Bedarfe als auch der tatsächliche Einfluss der Bezirksversammlungen auf die Zielzahlen zu berücksichtigen.“ Die Altonaer Kolleginnen und Kollegen führen als Begründung an, dass „der Einfluss auf die Anzahl der Baugenehmigungen im Bezirk (..) durch die Bezirksversammlung nur in geringem Umfang z.B. durch Ausweisung neuer Wohngebiete bzw. höhere Bebauung in Bebauungsplänen beeinflussbar“ sei.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.

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