22-4430

Verpflichtende Abstellflächen für E-Scooter

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 09.04.2024 Cityausschuss Ö 8.2

Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat am 28.02.2024 folgendes Schreiben übermittelt:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat u.a. den Auftrag aus der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten, mehr verpflichtende Abstellflächen für E-Scooter zu schaffen (Drucksache 22/14109 „Mehr Abstellflächen für E-Scooter für weniger Konflikt“). Im Zuge dessen wurde seitens der BVM in Kooperation mit der Hamburger HOCHBAHN ein Programm aufgelegt, das die Einrichtung von ca. 100 Abstellflächen für Mikromobilität in 2024/2025 vorsieht. Die Einrichtung der Abstellflächen für Mikromobilität soll im Rahmen von Sondernutzungsanträgen via hvv switch in Abstimmung mit den Bezirken erfolgen.

 

Auf Grundlage einer Echtzeitdatenplattform (BVM-Sharing-Dashboard) wurden Hot-Spots mit erhöhtem E-Scooter-Aufkommen in den Hamburger Bezirken identifiziert. Hot-Spots sind Standorte, an denen eine besonders hohe Anzahl an E-Scooter-Abstellungen stattfindet. Einige dieser Hot-Spots befinden sich in den Stadtteilen St. Pauli, Neustadt und St. Georg.

 

Da aufgrund des Flächendrucks insbesondere in den innenstadtnahen Quartieren das Gefährdungspotenzial mit Sharing-Fahrzeugen auf Gehwegen besonders hoch ist, sollen in Rücksprache mit dem Fachamt „Management des öffentlichen Raumes“ und den Kolleginnen und Kollegen aus dem Abschnitt „Verkehrsplanung“ des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (MR21) das Programm „Abstellfchen für Mikromobilität“ pilothaft starten.

 

r das Jahr 2024 ist daher die Einrichtung erster hvv switch-Abstellflächen für Mikromobilität an Hot-Spots in den Stadtteilen St. Pauli, Neustadt und St. Georg vorgesehen (siehe Anlagen).

Wichtige Erkenntnisse zur Prozessgestaltung und -optimierung sollen dokumentiert und auf die übrigen Bezirke im weiteren Programmverlauf übertragen werden. Weitere Abstellflächen für Mikromobilität an Hot Spots anderer Stadtteile/ Bezirke sollen im Jahr 2025 folgen.

 

In einem ersten Prozessschritt sollen prioritär an den ermittelten Hot-Spots des Stadtteils St. Pauli und im weiteren Verlauf in Neustadt und St. Georg, geeignete Standorte für potenzielle Abstellflächen identifiziert werden. Wir bitten den City-Ausschuss daher um Prüfung der im Anhang dargestellten Standortvorschläge (siehe Anlagen).

 

Die auf den beigefügten Karten gekennzeichneten Standorte sind dabei als Vorschläge für eine erste Annäherung zu verstehen. Die Flächenverfügbarkeit und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, würde erst in einem nächsten Arbeitsschritt erfolgen, sofern die Mitglieder des City-Ausschuss den hier skizzierten Standortvorschlägen zugestimmt haben.

 

Anhängig an die Karten zu Standortvorschlägen finden Sie eine Übersichtskarte zur Anzahl der E-Scooter-Abstellungen (Hot-Spot-Karten) in dem jeweiligen Gebiet. Sofern nach erster Einschätzung des Bezirks Mitte und der BVM keine freien Flächen an diesen Hot-Spots verfügbar sind, wurde auf das nächstmögliche Umfeld zurückgegriffen. Daher sind einzelne Standortvorschläge und E-Scooter-Hot-Spots z.T. nicht deckungsgleich beim Vergleich der Kartenansichten.

Im Fall einer Umsetzung wird die Abstellfläche mit einer Parkverbotszone im Umfeld umgesetzt; besteht vor Ort bereits eine Parkverbotszone wird diese entsprechend angepasst. Innerhalb einer Parkverbotszone ist die Beendigung des Leihvorgangs bei Sharing-Fahrzeugen technisch nur auf den baulich markierten Abstellflächen zulässig. Ermöglicht wird dies via Übermittlung der (georeferenzierten) Parkverbotszonen und Abstellflächen an die Sharing-Unternehmen zur Übernahme in deren Verleih-Apps. Die Anbieter befürworten die Einrichtung von Abstellflächen; formal ist die Übernahme in einer vertraglichen Vereinbarung der Anbieter mit der Stadt Hamburg festgelegt (siehe Elektro-Tretroller in Hamburg - hamburg.de).

 

In den vorliegenden Karten zu Abstellflächenvorschlägen wurde bewusst auf einen ersten Entwurf denkbarer Parkverbotszonen verzichtet, da deren Umsetzung maßgeblich von der Anzahl / Dichte der Abstellflächen abhängt, die der City-Ausschuss beschließt. Bereits bestehende Parkverbotszonen wurden ebenfalls zur besseren Darstellbarkeit nicht eingezeichnet. Eine aktuelle Übersicht über alle bestehenden E-Scooter-Abstellflächen und Parkverbotszonen kann dem FHH-Geoportal entnommen werden (siehe Geo-Online (geoportal-hamburg.de) ).

 

Bei der Einrichtung der Abstellflächen via Parkstandumnutzung empfehlen wir generell die Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Abstellflächen sollen grundsätzlich auf vorhandenen öffentlichen Pkw-Stellplätzen (quer zur Fahrbahn) eingerichtet werden und nur ausnahmsweise auf öffentlichen Nebenflächen, um
    1. E-Scooter, E-Bike- oder E-Moped-Fahrten auf Gehwegen zu vermeiden
    2. die Barrierefreiheit auf Gehwegen für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende nicht zusätzlich zu beschränken
    3. den Raum in Nebenflächen nicht weiter zu beschneiden.

Eine entsprechende Rücksprache mit der Behörde für Inneres und Sport wird hierzu noch erfolgen.

  • Eine Abstellfläche umfasst in der Regel die Größe von einem Pkw-Stellplatz [ca. 10m²] und bietet Platz für 10-12 E-Scooter; die Größe gilt für die Umnutzung von Pkw-Stellplätzen als auch von Abstellflächen in den Nebenflächen
  • Berücksichtigung der räumlichen Nähe zu Schnellbahnhaltestellen (Zugängen), Busbahnhöfen, zentralen Bushaltestellen, vorhandenen hvv switch Punkten, StadtRADStationen und sonstigen Fahrradabstellanlagen („Mikromobilität gemeinsam denken“)
  • glichst in der Nähe von Kreuzungen und Fußngerüberwegen zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Fußverkehrs
  • glichst randständige Lage zur Vermeidung potenzieller Behinderungen
  • In Gebieten mit erhöhtem Parkdruck ist eine bauliche Abgrenzung zur Fahrbahnseite empfehlenswert

 

Bei der Einrichtung der Abstellflächen auf Nebenflächen empfehlen wir zusätzlich die Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Die Regelbreite eines Seitenraums in der Nebenfläche (Fußweg) beträgt 2,65 Meter bei Tempo 50 [ReStra] bzw. 2,30 bei Tempo 30 [ReStra].
  • Zu digitalen und analogen Werbetafeln der Firma STRÖER ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.
  • Zu StadtRAD-Stationen ist ein Mindestabstand von 3-5 Metern einzuhalten.
  • Zur besseren Orientierung von Blinden und Sehbehinderten ist der Gehweg zu den Abstellflächen abzugrenzen.
  • Die fahrbahnabgewandte Begrenzung der Gehbahn (innere Leitlinie) muss generell freigehalten werden, da diese Sehbehinderten und Blinden als Orientierung dient.
  • Abstellflächen in öffentlichen Nebenflächen sollten sich in die Gestaltung des öffentlichen Raumes einfügen.

 

 

 

 

Wir bitten den City-Ausschuss um Rückmeldung folgender Punkte:

  • Wenn Sie bereits einen konkreten Vorschlag für die Verortung von Standorten auf Grundlage der aufgeführten Kriterien und ersten Standortannäherung (siehe Anlagen) haben, teilen Sie uns diese bitte mit.
  • Falls Sie zu den vorgeschlagenen Standortvorschlägen weitere Standorte ergänzen möchten, teilen Sie uns diese bitte mit Standortangabe (Straße/ Kreuzungsbereich) mit.
  • Sofern Sie Standorte als ungeeignet beurteilen, sagen Sie uns bitte, welche Standorte dies sind und teilen Sie uns bitte den Grund Ihrer Ablehnung mit.
  • Falls Ihnen Einschränkungen an den vorgeschlagenen Standorten bekannt sind, melden Sie uns diese bitte zurück (Bauvorhaben, sonstige Einschränkungen)

 

Sofern wir keine anders lautende Rückmeldung zu den hier skizzierten Standortvorschlägen für potenzielle Abstellflächen von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit dem Vorhaben an diesen Hot-Spots Abstellflächen für Mikromobilität einzurichten, grundsätzlich einverstanden sind. An diesen Hot-Spots würden wir die Suche nach geeigneten Flächen und die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange (TöBs) entsprechend aufnehmen.

 

Wir bitten um einen Beschluss des City-Ausschusses zum 05. März 2024, spätestens jedoch zum 9. April 2024.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

  • Abstellflächenvorschläge Karten 1-6: Standortvorschlägen im Umfeld von EScooter-Hot-Spots in den Stadtteilen St. Pauli, Neustadt und St. Georg
  • Hot-Spot-Karten 1-6: Übersichten zur E-Scooter-Abstellungen in den Stadtteilen St. Pauli, Neustadt und St. Georg
  • Liste der vorgeschlagenen Abstellflächen (siehe unten)

 

Abstellflächenvorschläge Karte 1: Messe / Planten un Blomen:

1. Eingang Messe West (Lagerstraße)

 

Abstellflächenvorschläge Karte 2: Karolinenviertel / Neuer Pferdemarkt

2. Neuer Pferdemarkt / Beim Grünen Jäger

3. Zugang U Feldstraße / Feldstraße

4. Marktstraße / Laeizstraße

5. Marktstraße / Glashüttenstraße

 

Abstellflächenvorschläge Karte 3: St. Pauli rdliche Reeperbahn / Millerntor

1. Paulinenplatz / Struensee Gymnasium

2. Paul-Roosen-Straße / Kleine Freiheit

3. Simon-von-Utrecht-Straße / Talstraße

4. Clemens-Schultz-Straße/ Simon-von-Utrecht-Straße / Detlev-Bremer-Straße

 

Abstellflächenvorschläge Karte 4: St. Pauli dliche Reeperbahn / Hafen

5. Zugang S Reeperbahn / Hans-Albers-Platz

6. Reeperbahn / Spielbudenplatz

7. Bernhard-Nocht-Straße / Davids Treppe

8. B.d. St. Pauli-Landungsbrücken / Alter Elbtunnel

9. Zugang Willi-Bartels-Treppe / Landungsbrücken

10. Zugang Hafentor / U Landungsbrücken

 

 

Abstellflächenvorschläge Karte 5: St. Georg Außenalster / Lange Reihe

11. An der Alster I Hotel Atlantik

12. An der Alster / Gurlitt-Insel

13. Danzigerstraße / Lange Reihe

14. Lange Reihe / Schmilinskystraße

 

Abstellflächenvorschläge Karte 6: St. Georg Hauptbahnhof I Berliner Tor

15. Zugang U Hauptbahnhof Nord / Kunsthalle

16. Zugang U Hauptbahnhof Nord / Heidi-Kabel-Platz

17. Steindamm / Stralsunder Straße

18. Zugang U Lohmühlenstraße / Stiftstraße

19. Zugang U Lohmühlenstraße / HAW

20. Zugang U Berliner Tor / Westphalensweg

21. Zugang S+U Berliner Tor / Beim Strohhause

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2024
Ö 8.2
Lokalisation Beta

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