22-3274.1

Vermüllung Horner Moor, hier: Beiratsempfehlung des Quartiersbeirates Horner Geest vom 12.09.2022

Mitteilung öffentlich

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19.01.2023
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-3274 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.11.2022 bestätigt.

 

An warmen Tagen, vor allem an Wochenenden, wird der Park Horner Moor stark von Besuchern frequentiert. Viele Besucher:innen halten sich dort längere Zeit auf, und sind mit Grillausrüstung, Grillgut und anderen Lebensmitteln und Getränken ausgestattet. Dies führt dazu, dass am Wochenbeginn meist der Park stark verschmutzt ist.

Die vorhandenen Mülltonnen sind zu klein und die Anzahl zu gering. An jedem Wochenende werden darüber hinaus die glühende Grillkohle zurückgelassen und teilweise in der Nähe von Bäumen weg-  parken dort. Beschwerden hierzu bei der Polizei können aufgrund von zu wenig Personal meistens nicht bearbeitet werden.

Die vielen Besucher:innen nutzen außerdem große Teile der Parkanlage als WC. Es wird hinter die Bäume oder in die Hecken uriniert.

Der Quartiersbeirat Horner Geest formuliert vor diesem Hintergrund folgende Empfehlung an den Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde / Rothenburgsort:

 

          Müllbeseitigung: Zu wenig Mülleimer und größere Mülleimer der Stadtreinigung

          Container zur Rückgabe glühender Grillkohle.

          mehr Kontrollen durch die Polizei bezüglich des Befahrens des Parks

          Eine öffentliche WC-Anlage (ein kreativer Gestaltungsvorschlag aus Darmstadt siehe https://www.darmstadt.de/presseservice/einzelansicht/news/einweihung-kreativer-komposttoiletten-im-herrngarten?type=97).

 

 

Gesamt

Stimmberechtigte Mitglieder

Politik

Dafür

10

9

1

Dagegen

0

0

0

Enthaltung

0

0

0

 

 

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu den polizeilichen Aspekten des Beschlusses mit Schreiben vom 20.12.2022 wie folgt Stellung:

 

Der Polizei sind nur vereinzelte Meldungen / Hinweise zum Befahren der Parkanlage Horner Moor im Sinne der Sachverhaltsdarstellung des Quartiersbeirates bekannt.

Nach Recherchen des zuständigen Polizeikommissariats (PK) 42 liegen für das Jahr 2022 bislang sechs entsprechende Einsätze vor.

Die an das PK 42 herangetragenen Meldungen / Hinweise wurden durch Funkstreifenwagen – unter Berücksichtigung prioritärer Einsatzlagen - wahrgenommen. Im Rahmen dieser Einsätze wurden überwiegend Angler festgestellt, die mit ihren Pkw direkt zum See fuhren. Schwerpunkteinsätze fanden nicht statt, da die polizeilich bekannte Lage hierfür keinen Anlass ergab.

Darüber hinaus wurden keine Hinweise oder Beschwerden an den zuständigen „besonderen Fußstreifendienst“ herangetragen.

Der Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten liegen keine Beschwerden bezüglich des Zurückstellens von Einsätzen in der Parkanlage Horner Moor aufgrund von Personalmangel bei der Polizei vor.

Die Polizei kann die durch den Quartiersbeirat beschriebene Problematik in Bezug auf das Befahren des Parks und Defizite bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung nicht bestätigen, so dass eine generelle Ausweitung der derzeitigen Präventionsmaßnahmen nicht vorgesehen ist. Die Lage im Park wird weiterhin und insbesondere vor dem Hintergrund dieses Schreibens durch die Polizei beobachtet, so dass bei entsprechenden Feststellungen Maßnahmen intensiviert werden können.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Beschluss mit Schreiben vom 16.01.2023 wie folgt Stellung:

 

-            Müllbeseitigung: Die Zahl und das Volumen der im Park vorhandenen Papierkörbe wird zunächst als ausreichend angesehen. Die SRH wird anlässlich der Beiratsempfehlung den Bedarf in 2023 überprüfen und ggf. weitere Papierkörbe ergänzen.

 

-            Grillkohlebehälter: Grillen wird in den meisten Hamburger Grünanlagen lediglich geduldet, auch in der Grünanlage Horner Moor gibt es keine bezirklich ausgewiesene Grillzone. Bei der Ausweisung solcher Zonen sind die unterschiedlichen Interessen der Anwohnenden und der Nutzerinnen und Nutzer der Parkanlagen zu berücksichtigen. Die SRH stellt Grillkohlebehälter grundsätzlich nur in Grillzonen auf, so dass derzeit keine Grillkohlebehälter zur Verfügung gestellt werden können.

 

-            Öffentliche WC-Anlage: Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wird immer nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar sein, sodass die bestehenden Bedarfe insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen sein werden.

Obwohl prioritäre, sowohl aus dem Bezirk Hamburg-Mitte aber auch aus anderen Bezirken signalisierte Bedarfe noch nicht berücksichtigt werden konnten, sind die im gesamten Zeitraum des Haushaltsplanes 2023/2024 zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten bereits überwiegend durch konkrete Aufträge gebunden.

 

WC-Anlagen in Parkanlagen, die keine überregionale Ausstrahlung haben und dem Charakter nach überwiegend von Anliegenden genutzt werden, die aufgrund der örtlichen Nähe Zugang zu ihren private WC-Anlagen haben, sind daher absehbar leider nicht zu finanzieren.

 

Die Beiratsempfehlung in einem als ebensolcher „Quartierspark“ eingestuften Gebiet, dem Horner Moor, eine zusätzliche öffentliche Toilette zu errichten und zu betreiben, kann die BUKEA daher nur als Standortvorschlag in möglicherweise zukünftig zu konkretisierenden Planungen aufnehmen, sieht aber derzeit keine greifbare Realisierungsmöglichkeit.

 

Ungeachtet der fehlenden Realisierungsmöglichkeit ist der Betrieb von Komposttoiletten aus vielerlei Hinsicht nicht empfehlenswert: Komposttoiletten entsprechen nicht den für die öffentlichen Toiletten umzusetzenden Hygieneanforderungen.

 

-       Es gibt keine Waschmöglichkeiten. Die Nutzenden müssen die Streustoffe – in der Regel Holzspäne – händisch per Schaufel beifügen.

-       Es wird ein hohes Risiko der Fehlnutzung oder Fehldosierung der Streustoffe durch die Nutzenden gesehen.

-       Es gibt keine zertifizierten umweltfreundlichen Entsorgungswege für Kompost aus menschlichen Exkrementen.

-       Erfahrungswerte aus einem Testbetrieb in Marienhöhe zeigten, dass die Geruchsbelästigung viel höher ist als erwartet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.