Vermüllung der Sitzbänke auf dem Billstedter Marktplatz
Letzte Beratung: 09.06.2020 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.16
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-0612.1 in ihrer Sitzung am 23.01.2020 einstimmig beschlossen.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0612 einstimmig zugestimmt.
Aufgrund von Beschwerden von Bürgern wurde eine erhebliche Vermüllung auf den Sitzbänken des Billstedter Marktplatzes festgestellt. Wie hier dargestellt, sind alle Sitzbänke mit Essensresten, Kippen usw. völlig verdreckt und bilden einen Nährboden für zum Teil schädliche Bakterien und Schimmelpilze, die besonders für jüngere und ältere Menschen gefährlich sein könnten.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die regelhafte Reinigung der Sitzgelegenheiten im Bereich der öffentlich gewidmeten Wegeflächen erfolgt durch die SRH. Der Reinigungsumfang ergibt sich nach den Regelungen des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Hiernach sind loser Unrat von den Sitzflächen sowie den übrigen Oberflächen zu entfernen (§ 28 HWG). Diese Tätigkeiten reichen jedoch nicht aus, um einen zufriedenstellenden Reinigungszustand insgesamt herzustellen bzw. den im Sachverhalt geschilderten möglichen Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Zwischen den Streben der Sitzflächen bleiben heruntergefallene oder vom Wind angewehte kleine Gegenstände liegen. Durch die Bauart der Sitzflächen ist ein Herausnehmen dieser Gegenstände laut SRH sehr zeitaufwendig (etwa 20-30 Minuten pro Bank). Unter der Sitzfläche bleibt nach jedem Reinigungsversuch eine unansehnliche Fläche aus loser, herangewehter Erde, Sand und Ähnlichem zurück.
Für umfangreichere Reinigungsleistungen, Grundreinigungen oder weiterreichende Unterhaltungsmaßnahmen ist das Bezirksamt zuständig. Die SRH kann hier für zusätzliche Leistungen lediglich als Dienstleisterin im Rahmen eines gewerblichen Auftrags tätig werden. Eine bauliche Veränderung der Sitzflächen wird von der SRH dringend empfohlen. Hierzu hat der in dem Bereich tätige Kümmerer der SRH bereits 2018 Kontakt mit den Wegewarten des Bezirksamtes aufgenommen. Bis zu einem entsprechenden Umbau durch das Bezirksamt wird die SRH wie bisher reinigen und eine wöchentliche Foto-Dokumentation vornehmen.
Fotos: SRH
Das Bezirksamt teilt hierzu ergänzend mit:
Das Revier Billstedt hat im März eine Firma mit der kurzfristigen Reinigung (Nassreinigung) und Entfernung der Ablagerungen und Müll-Einzelteile beauftragt.
Die komplette Entfernung der Bankbeläge gestaltet sich schwieriger als ursprünglich angenommen und realisierbar. Es wird daher angestrebt, einen Teil der Bankbeläge in zentraler Lage (Marktplatz) durch eine Fachfirma ersetzen zu lassen.
Wie vorgesehen, wird der alte Belag entfernt und durch einen neuen vollflächigen Kunststoffbelag ersetzt.
Die alte Beplankung dient als Schnittvorlage und kann deshalb erst entfernt werden, wenn die neue gefertigt wird.
Das Revier Billstedt wird aus Unterhaltungsmitteln einzelne Bankflächen austauschen.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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