22-4733.1

Verlegung eines geeigneten Hallenbodens in der mobilen Traglufthalle

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.07.2024
Ö 10.1
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4733 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Nach der Gasexplosion der Sporthalle der Stadtteilschule Finkenwerder wurde einen mobile Tragluftsporthalle aufgebaut, damit der Schul- aber auch Vereinssport weiter stattfinden kann.

Die derzeitige Ausstattung der mobilen Traglufthalle mit einem Hartgummiboden erfüllt nicht die notwendigen Anforderungen für den Hallensport. Besonders betroffen sind der Schulsport der Stadtteilschule Finkenwerder sowie die Handballabteilung des TuS Finkenwerder.

Der Hartgummiboden hat eine raue Oberfläche, die zu einem erhöhten Verletzungsrisiko, insbesondere bei Stürzen, führt. Die Rutschfestigkeit ist unzureichend, was das Verletzungsrisiko zusätzlich erhöht. Für den Handballsport, aber auch Schulsport ist ein Bodenbelag notwendig, der eine optimale Ballkontrolle bietet. Diese Voraussetzungen sind mit dem derzeitigen Hartgummiboden nicht gegeben.

r den Schulsport sind vielseitige Sportarten und Bewegungsabläufe vorgesehen, die einen Boden erfordern, der entsprechende Markierungen hat, die auf dem Hartgummiboden nicht vorhanden sind.

Die Verlegung eines geeigneten Hallenbodens in der mobilen Traglufthalle ist eine dringende Notwendigkeit, um die Sicherheit und sportliche Leistung der Handballabteilung des TuS Finkenwerder sowie den Spaß an Sport und Bewegung der Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule Finkenwerder zu gewährleisten. Wir bitten daher um eine positive Entscheidung im Hauptausschuss. Die Anschaffung ist mit allen Nutzern der Halle, und dem Vermieter der Traglufthalle abgestimmt und könnte noch in diesen Sommerferien realisiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen, die Verlegung eines geeigneten Hallenbodens in der mobilen Traglufthalle am Sportplatz Uhlenhoffweg zu genehmigen und die erforderlichen Mittel in Höhe von EUR 30.000,00 aus investiven Mitteln des Förderfonds Bezirke dem TuS Finkenwerder zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die bezirkliche Fläche Sport Uhlenhoffweg liegt in der Bewirtschaftung und Verwaltung der Sportabteilung des Bezirksamtes. Bauliche Veränderungen liegen somit auch in der Verantwortung des Bezirksamtes. Die beschlossenen Mittel sollten nicht dem TuS Finkenwerder, sondern dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt werden, da ansonsten die Verantwortlichkeit einer sach- und fachgerechten Umsetzung mit nachfolgenden Pflichten komplett an den Verein TuS Finkenwerder übergehen würde.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss des Hauptausschusses dahingehend zu korrigieren, dass die Mittel in Höhe von 30.000,00 € dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt werden.