Verlegung des Taxistands an der S-Bahn Veddel
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.9
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel/Kleiner Grasbrook hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1206 einstimmig zugestimmt.
Der Taxistand an der S-Bahn-Station Veddel befindet sich derzeit auf der Nordseite des S-Bahnhofs Veddel. Dort wird er nur wenig genutzt. Stattdessen wird die für die Zufahrt der Taxis geöffnete Gehwegfläche am Wilhelmsburger Platz häufig als Parkplatz oder Durchfahrtsstraße missbraucht. Dies führt zu erheblichen Gefährdungen, insbesondere für Kinder und andere vulnerable Gruppen. Zugleich entspricht der Standort nicht den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen. Die Menschen, die auf der Nordseite aussteigen, wohnen zum großen Teil im Stadtteil und benötigen seltener ein Taxi. Auf der Südseite hingegen steigen viele Fahrgäste um und setzen ihre Reise fort. Hier besteht der Bedarf nach einem Taxiangebot, da Umsteigerinnen und Umsteiger bei verpassten Bussen oder für die Weiterfahrt auf flexible Angebote angewiesen sind.
Bereits 2021 hat die damalige Koalition aus SPD, CDU und FDP in einem Antrag auf die unzureichende Situation hingewiesen und gefordert, im Zuge des geplanten Mobilitäts-Hubs auf der Südseite einen Taxistand vorzusehen. Der damals geplante „ZusammenHUB“ wird jedoch nicht realisiert. Stattdessen beginnen neue Planungen für das Gebiet, in die verschiedene Akteure wie Hochbahn, Bezirksamt und weitere eingebunden sind. Dieser neue Planungsprozess bietet die Chance, an der Stelle den Taxistand zu realisieren.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass
1. der bestehende Taxistand auf der Nordseite der S-Bahn Veddel aufgehoben und auf der Südseite für mindestens zwei Taxis eingerichtet wird,
2. die Verlegung des Taxistands so bald wie möglich erfolgt,
3. die für den motorisierten Verkehr geöffnete Gehwegfläche am Wilhelmsburger Platz so geschlossen wird, dass eine Nutzung als Parkplatz oder Durchfahrtsstraße künftig unterbunden wird.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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