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Verlässliche Kontrollen, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen und im öffentlichen Raum - Einführung eines Bezirklichen Kontrolldienstes in Hamburg-Mitte (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion) (geändert beschlossen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.8

Sachverhalt

 

Bis vor einigen Jahren gab es in Hamburg sogenannte Bezirkliche Ordnungsdienste. Im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Vier-Säulen-Modells wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) destrukturiert und im Anschluss aufgrund eines Beschlusses des Senats am 1. Januar 2014 aufgelöst, da er sich aufgrund seiner eingeschränkten Zuständigkeiten und fehlenden Exekutivrechten in der damaligen Form nicht bewährt hat.

Die Segmentierung öffentlicher Kontroll- und Ordnungsaufgaben in kleine Verwaltungseinheiten ist aber nicht effektiv und hat nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt. Insbesondere in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie öffentlichen Freiflächen zeigen sich erhebliche Defizite in Sachen Sauberkeit und Ordnung. Vermüllung, nächtliche Ruhestörungen, Wildwuchs bei Großveranstaltungen und die Okkupation von Plätzen durch Trinkgelage u.a. haben zugenommen.

Die Koalition setzt auf einen starken, funktionsfähigen Staat, der verlässlich für Ordnung und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgt. Wir wollen die Sauberkeit erhöhen und das Sicherheitsempfinden durch eine stärkere Präsenz bezirklicher Ordnungskräfte erhöhen. Ziel ist eine stärkere Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch höhere Kontrolldichte im öffentlichen Raum in Hamburg-Mitte.

Auch aus den bezirklichen Beiräten sowie aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wurde der Ruf nach mehr Kontrollen und Durchsetzung der geltenden Regeln gerade bei Großveranstaltungen und in den Party- und Ausgehvierteln deutlich formuliert. Der Quartiersbeirat Wohlwillstraße hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den Bedarf nach Aufsicht durch einen Ordnungsdienst im Stadtteil thematisiert. So wurde festgestellt, dass bei Regelungsbedarfen in vielen alltäglichen Situationen ein bezirklicher Kontrolldienst außerordentlich hilfreich erachtet wird. Ebenso äußerte sich der Stadtteilbeirat St. Georg in seiner Sitzung am 27.09.2017. Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in der betreffenden Sitzung sogar einen Antrag zur Forderung der Wiedereinführung eines bezirklichen Kontrolldienstes einstimmig beschlossen. Entsprechende Forderungen seitens verschiedener Beiräte gab und gibt es auch weiterhin.

Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von CDU, SPD und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung für den Bezirk Hamburg-Mitte festgelegt, dass in Frage kommende Abteilungen des Bezirksamtes geeignete Kräfte gebündelt und zu einem neuen bezirklichen Kontrolldienst zusammengeführt werden sollen.

Ziel ist es, die exekutivtätigen Fachstellen und Abteilungen mit dem Ziel von Synergien zu bündeln, um somit Schwerpunktkontrollen und umfassende Betrachtung, Umsetzung von bezirklichen Vorgaben und Regelungen zu kontrollieren oder im Zweifel diese mit staatlicher Autorität durchzusetzen.

Insgesamt verfügt das Bezirksamt Hamburg-Mitte nach wie vor über diverse Fachstellen und Abteilungen, die unterschiedlichste Kontrollaufgaben wahrnehmen. Dazu gehören etwa die Lebensmittelkontrolle, Überwachung der Nutzung öffentlicher Flächen im Rahmen von Außengastronomie oder bei Veranstaltungen, Straßen, Wege und Plätze, Grünflächen, illegale Müllentsorgung, Wohnraumschutz, Bauprüfabteilung, Altautos, der Wegewart und seit diesem Jahr auch für Personal für die Überwachung und Kontrolle von Großveranstaltungen.

Durch die Änderungen zur Beurteilung, Genehmigung, Durchführung und der Kontrolle von Großveranstaltungen im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) werden insbesondere die Fachämter für Verbraucherschutz -VS- und Management des öffentlichen Raumes -MR- künftig deutlich fach- und sachgebietsübergreifender arbeiten müssen, so dass es in diesem Zuge geboten scheint, interne Umstrukturierungen zur Optimierung der internen Prozesse vorzunehmen. Dadurch können Synergieeffekte genutzt werden und in vielen Bereichen effizientere Arbeitsprozesse gestaltet werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Dies vorausgeschickt bittet die Bezirksversammlung das Bezirksamt um Umsetzung folgender Punkte:

 

1. Die Bezirksversammlung spricht sich für die Einrichtung eines zentralen, fachübergreifenden Bezirklichen Dienstes aus, um aus den verschiedenen Kontrollbereichen die Kompetenzen und Ansprechpartner zu bündeln und einen einheitlichen Außenauftritt als übergeordnete Organisationseinheit zu ermöglichen.

2. Durch die Bündelung der verschiedenen vorhandenen Kontrolldienste aus den Bereichen Verbraucherschutz und Management des öffentlichen Raumes sollen Synergieeffekte entstehen, die eine effizientere Ausübung der Funktionen insgesamt möglich machen.

3. Diese neue Organisationseinheit soll die Bezeichnung „Bezirklicher Kontrolldienst“ tragen, abgekürzt „BKD“.

4. Die Mitarbeitenden sind für den Außendienst adäquat mit einheitlicher Dienstkleidung und Dienstfahrzeugen auszustatten, so dass ihre Präsenz sowie die Zugehörigkeit zum „Bezirklichen Kontrolldienst“ in der Öffentlichkeit gut und angemessen wahrnehmbar sind. Kleidung und Fahrzeuge sind mit entsprechenden Schriftzügen zu versehen.

5. Die technische bzw. EDV-Ausstattung (z.B. Tablets, Smartphones) sollte derart ausgestaltet sein, dass auch im Außendienst Zugriff auf notwendige Daten, Akten, Genehmigungen u.ä. besteht, so dass etwa genehmigte Flächen für die Außengastronomie vor Ort nachvollzogen und kontrolliert werden können, ohne mit der Verwaltung Rücksprache halten zu müssen. Gleiches gilt für die Kontrollen im Außendienst bei Großveranstaltungen.

6. Die Mitarbeitenden des „Bezirklichen Kontrolldienstes“ sollen durch ihren Einsatz bei identifizierten Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder Auflagen diese entsprechend ihrer bisherigen Kompetenzen ahnden und ggf. sanktionieren. Das Vorgehen durch den „BKD“ soll dabei im Rahmen der kontrolldienstlichen Aufgaben einerseits die Kräfte der Polizei entlasten und insgesamt möglichst deeskalierend und niedrigschwellig angelegt sein.

7. Im Rahmen der definierten Aufgaben soll der „BKD“ auch den Gewerbetreibenden in den Quartieren als sichtbarer Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

8. Die Mitarbeitenden mögen, soweit erforderlich, fachlich und psychologisch weiterqualifiziert werden, damit sie auch über ihren jeweiligen bisherigen Zuständigkeits- und Kompetenzbereich hinaus im Rahmen der Zuständigkeiten des „Bezirklichen Kontrolldienstes“ insgesamt eingesetzt werden können.

9. Als Ansprechpartner in der Bezirksversammlung möge der „City-Ausschuss“ festgelegt werden. Dieser ist – wie bisher – regelmäßig insbesondere hinsichtlich innerstädtischer Großveranstaltungen zu informieren. Bei besonderen lokalen oder regionalen Belangen wie etwa Vermüllung soll der jeweils geeignete Fachausschuss bzw. Regionalausschuss in angemessenem Umfang informiert und beteiligt werden.

10. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Behörden für einen zusätzlichen Stellenaufwuchs einzusetzen, um die Leistungsfähigkeit des bezirklichen Kontrolldienstes zu erhöhen. 

11. Die Bezirksversammlung wird über die Ergebnisse unterrichtet.

 

 

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