22-2146

Verlängerung des Zuwendungszeitraums zum Antrag auf Stadtteilkulturmittel K 2/20 "Kulturflut Open Air"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.08.2021
Sachverhalt

 

Der Verein Stacksignale e.V. beantragte im Herbst 2019 für das „Kulturflut Open Air 2020“ eine Projektförderung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 13.000 Euro (K 2/20). In der Sitzung des Ausschusses für Musik, Kultur und Kreatives vom 07.11.2019 wurde eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro beschlossen.

 

Anfang 2020 rief der antragstellende Verein die Mittel ab, um die Planung des Open Airs zu beginnen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Vorbereitungen im Frühjahr gestoppt und das Festival für das Jahr 2020 abgesagt werden.

 

Der Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, dass bereits beschiedene und ausgezahlte Stadtteilkulturmittel im Rahmen des ursprünglichen Antrags mit neuem Durchführungszeitraum weiterverwendet werden dürfen, wenn die entsprechende Veranstaltung bis zum 31.12.2021 durchgeführt bzw. nachgeholt werden kann (s.a. Drucksache Nr. 22-1065). 

 

Stacksignale e.V. strebte eine Durchführung des „Kulturflut Open Air“ im August 2021 an. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Planung einer solchen Veranstaltung musste sich der Verein bis spätestens April 2021 festlegen, ob das Open Air im August 2021 im Hinblick auf die Pandemielage würde stattfinden können. Das Festival wurde wegen der Corona-bedingten hohen finanziellen Risiken für das Jahr 2021 erneut abgesagt. Es soll stattdessen am 26./27.8.2022 stattfinden.

 

Aus zuwendungsrechtlicher Perspektive handelt es sich nicht um eine Verlängerung des Zuwendungszeitraums eines Projekts, denn das Projekt wurde abgesagt, und ein neues wird für 2022 geplant. Zudem entfällt nach dem 31.12.2021 die Gültigkeit von Drs. Nr. 22-1065, welche bisher die Grundlage für die Verlängerung des Zuwendungszeitraums darstellte. Das Projekt müsste als „nicht gemäß Zuwendungs- bzw. Änderungsbescheidbestimmungen umgesetzt“ gewertet und über einen Widerruf und eine Rückforderung abgewickelt werden.

 

Eine weitere Verlängerung des Zuwendungszeitraums ist der Verwaltung nur möglich, wenn das zuständige Gremium einen Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses Drs. Nr. 22-1065 bis zum 31.12.2022 fassen würde.

 

Bei positivem Beschluss würde der antragstellende Verein aufgefordert, für das Open Air im Jahr 2022 einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Veranstaltungsgenehmigung vorzulegen.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.