23-0775

Verlängerung der Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Spielbudenplatzes bis zum 31.12.2029

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 10.06.2025 Cityausschuss Ö 7.5

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beabsichtigt die laufende Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Spielbudenplatzes vorzeitig bis zum 31.12.2029 zu verlängern.

Die aktuelle Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Spielbudenplatzes ist an die Spielbudenplatzbetreibergesellschaft mbH mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 vergeben.

Vertraglich ist eine Verlängerung über die aktuelle Laufzeit nicht vorgesehen.

Die Spielbudenplatzbetreibergesellschaft mbH bittet mit Schreiben vom 25.10.2024 um eine Verlängerung der vergebenen Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2029.

Durch die während der Pandemie erlassenen Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie war es der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft in den Jahren 2020 und 2021 nicht möglich, den abgeschlossen Vertrag zu erfüllen.

Nach § 313 Abs. 1 BGB können Verträge dadurch beeinträchtigt werden, dass sich die Umstände nachträglich unerwartet ändern. Dieses kann dazu führen, dass das von den Vertragsparteien vorausgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in einem das übliche Vertragsrisiko übersteigenden Maß beeinträchtigt wird.

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen im Veranstaltungsbereich haben es für einen nicht unerheblichen Zeitraum unmöglich gemacht, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Es ist davon auszugehen, dass die Spielbudenplatzbetreibergesellschaft mbH bei Kenntnis der durch die Corona-Pandemie nicht möglichen Leistungserbringung eine entsprechende Verlängerungsoption als Vertragsinhalt gewollt hätte. Alle Planungen der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft mbH (Einnahmen und Investitionen/Ausgaben) legen eine zehnjährige Vertragslaufzeit zugrunde.

Eine Anpassung der Vertragslaufzeit für die Dienstleistungskonzession Betrieb und Unterhaltung des Spielbudenplatzes bis zum 31.12.2029 ist wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs.1 BGB möglich und von der Verwaltung befürwortet.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.06.2025
Ö 7.5
Lokalisation Beta

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