Verkehrssituation im Umfeld der Abfahrt Wilhelmsburg-Mitte
Letzte Beratung: 22.09.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 dem Antrag der SPD-, CDU-, FDP- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-2699 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Die Verlegung der ehemaligen Reichsstraße B 75 hat Wilhelmsburg verändert. Neue Wohnungsbaupotentiale entstehen und der Stadtteil wächst zusammen.
Seit Oktober 2019 ist die neue Trasse der B 75 mit der verlegten Abfahrt „Hamburg- Wilhelmsburg“ an der Dratelnstr. in Betrieb und die ehemalige Abfahrt an der zentralen Ost-West-Achse (Neuenfelder Str./Mengestr.) im Rückbau. Inzwischen ist die Test- und Anpassungsphase der neuen Abfahrt abgeschlossen. Es bleibt das Problem, dass die Abfahrt großräumig Verkehr, auch aus dem naheliegenden Hafen anzieht, dass der Verkehr schlecht abfließt und sich der Verkehr im Weiteren auf Straßen verlagert, die dafür nicht vorgesehen sind. Die möglichen Ausweichrouten, wie der Vogelhüttendeich/Schlenzigstr., die Neuenfelder Str./Kirchdorfer Str./Otto-Brenner-Str. und sogar die Thielenstr. sind dazu auch teilweise nicht in der Lage. Im Süden der Dratelnstr. ist die Kreuzung teilweise so überlastet, dass sich der Verkehr häufig weit zurückstaut.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge beschließen:
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel bittet den Leiter des Bezirksamtes sich dafür einzusetzen, dass die Dienststellen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer und die IBA Hamburg GmbH über die verkehrliche Situation berichten. Der Bericht soll dabei die gesamtverkehrliche Situation im Umfeld der Abfahrt Wilhelmsburg- Mitte und deren Auswirkungen und mögliche Lösungsvorschläge im Blick haben. Hierzu sollen auch bereits vorliegende Gutachten zugestellt und vorgestellt werden.
Nach Klärung der Zuständigkeiten und erfolglosen Einladungen von Referent:innen hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende angeboten, einen schriftlichen Bericht abzugeben. Die übrigen Dienststellen werden dabei beteiligt. Nach § 27 BezVG ist hierfür ein Beschluss der Bezirksversammlung erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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