Verkehrssicherungsmaßnahme BAB 253
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 dem Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-3702 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Ausschusses in ihrer Sitzung am 23.11.2017 bestätigt und die zu Grunde liegende Drucksache damit einstimmig beschlossen. Die BIS / Polizei Hamburg hat sich mit Stellungnahme vom 07.12.2017 zu dem Anliegen geäußert.
Die Ausfahrt Hamburg-Kirchdorf-Süd von der Bundesautobahn 253 ist durch die Baumaßnahmen zur Verlegung der B 4 / B 75 und den Arbeiten an der Hafenbahn im alten Kreuzungsbereich der Kornweide verändert geführt worden. Hierbei ist die Abbiegung auf die weiterführende Ausfahrt im Zuge der „neuen“ Kornweide so spitzwinklig, dass sich bereits mehrere Unfälle ereignet haben. Die verunfallten Kraftfahrer konnten den Winkel nicht einschätzen und sind so mehrfach in die gegenüberliegende Leitplanke gefahren. Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit ist hier mit 50 km/h angegeben. Einen Hinweis auf die scharfe Kurve ist nicht vorhanden.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel wird über das Ergebnis informiert.
Die Polizei Hamburg/ Verkehrsdirektion VD 51 nimmt am 07.12.2017 wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Bei der angesprochenen Örtlichkeit dürfte es sich um den ehemaligen Knotenpunkt der BAB A 253 Ausfahrt HH – Wilhelmsburg – Süd in Richtung HH – Stillhorn handeln. Dieser Knotenpunkt war und ist im Rahmen der Neugestaltung der Wilhelmsburger Reichstraße temporär umfassender Bau- und Veränderungsmaßnahmen und Neugestaltung von Fahrbeziehungen unterworfen. Dieses Provisorium bleibt bis zum endgültigen Anschluss der neuen Wilhelmsburger Reichstraße im Winter 2019 bestehen. Derzeit wird der regelhafte Verkehr auf den Rampen und im Knotenbereich mit einer innerstädtischen Max-Geschwindigkeit von 50 km/h geführt.
Zur Fragestellung: Seit Oktober 2016 kann auf der Rampe keine Unfallhäufungsstelle festgestellt werden. Die Auswertung registrierte lediglich vier Unfälle in diesem Zeitfenster. Als Unfallursache konnte in zwei Fällen eine zu hohe Fahrgeschwindigkeit bei Kradfahrern und in einem Fall ein Alkoholproblem festgestellt werden.
Die Rampe ist somit unauffällig und eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h (VZ 274 – 40) und der Aufbau mit Richtungstafeln (VZ 625 – 20) nicht opportun.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 16.01.2018 dem nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE zur Stellungnahme der Polizei Hamburg/ Verkehrsdirektion VD 51 einstimmig zugestimmt:
Richtzeichen, Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Sinnbilder und andere Verkehrseinrichtungen sollen den ruhenden und fließenden Verkehr in sinnvoller Weise regeln und lenken um den Gesamtverkehr sicher und zielführend zum avisierten Zielort bzw. Standort zu bringen. Der Verkehrsteilnehmer soll hierbei eigenverantwortlich handeln, wobei die Akzeptanz und Eindeutigkeit der Verkehrsvorschriften Grundvoraussetzungen für einen sicheren Straßenverkehr darstellen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 km/h, ohne Zusatzangabe auf sichtlich gut ausgebauten Straßen, finden (u.a. durch fehlende Verkehrsmoral) statistisch gesehen weniger Akzeptanz. Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aber mit einem Zusatzschild, z.B. Schule oder Kindergarten versehen, steigt die Akzeptanz deutlich an und die Verkehrsteilnehmer reduzieren die Geschwindigkeit merklich.
Die hier vorliegende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h signalisiert dem Verkehrsteilnehmer eine sichere Fahrt auf der Abfahrtsrampe, wenn er die Geschwindigkeitsbegrenzung einhält. Der Antwort auf die Drucksache ist zu entnehmen, dass es bereits zwei Unfälle wegen der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gab. Wenn die Verkehrsteilnehmer nun denn verunfallt sind, weil sie 55-60 km/h fuhren, ist statistisch gesehen davon auszugehen, dass diese Unfälle hätten vermieden werden können. Wenn dem Verkehrsteilnehmer vorab kenntlich gemacht wird (VZ 625-20), dass er sich einer Gefahrenstelle (scharfe Kurve) nähert und daher die Geschwindigkeit auf 40 km/h (VZ 274-40) reduzieren muss, ist von einer höheren Akzeptanz durch die Ausschilderung auszugehen.
Die in der Drucksache benannte Ortsangabe und Situation, stellt selbst erfahrene und ortskundige Verkehrsteilnehmer, bei trockener Fahrbahn, auf eine große Probe. Aus eigener Fahrerfahrung ist festzustellen, dass die Kurve am Ende der Abfahrt nur mit 42 km/h befahren werden kann, ohne die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.
Weiterhin ist der Antwort zu entnehmen, dass für die Restzeit der temporären Verkehrsführung mit vier weiteren Unfällen aufgrund der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sowie zwei weiteren Unfällen aus anderen Gründen zu rechnen ist.
U.E. ist hier nach § 45 Abs. 9 StVO aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten, die geforderten Verkehrszeichen anzuordnen.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der Polizei Hamburg VD 51 dafür einzusetzen, dass diese ihre Entscheidung nochmals überdenkt und die erforderliche Verkehrssicherheit herstellt, da selbst ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer, die hier vorliegende Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.