22-0325.2

Verkehrssicherheit auf der Langen Reihe verbessern

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.01.2020
Sachverhalt

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 den nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-,

CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 21-0325 beraten. Er empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig dem

Antrag (bzw. nun der Vorlage) zuzustimmen. Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 24.10.2019 bestätigt.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Empfehlung zu folgen.

In mehreren Beiratssitzungen des Stadtteilbeirats St. Georg in 2018 und 2019 ist über Verkehrssicherheitsaspekte auf der Langen Reihe debattiert worden. Es wurden mehrere Empfehlungen im Zusammenhang mit der insgesamt als positiv gesehenen Busbeschleunigung gefasst, die zur weiteren Verbesserung der Situation beitragen sollten. Leider konnten die Rückmeldungen der befassten Verwaltungsstellen nicht überzeugen – ggf. waren die Empfehlungen des Beirats nicht konkret genug.

 

Der Cityausschuss ist nun übereingekommen, zwei eindeutige Verbesserungsvorschläge im Sinne der Beiratsempfehlungen zu formulieren.

 

Es geht zum einen um die Aufstellung von zwei flexiblen Begrenzungspfosten auf der sog. Sprunginsel am Carl-von-Ossietzky-Platz auf Höhe der Buchhandlung Wohlers. Da die Sprunginsel in einer leichten Verschwenkung der Langen Reihe liegt und zudem sehr flach aufgebaut ist (sie soll grundsätzlich z.B. für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge im Einmündungsbereich der Greifswalder Str. überfahrbar bleiben), wird sie von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern übersehen. Die Aufstellung von entsprechenden Baken (Foto anbei) sorgt für eine bessere Wahrnehmung und schlussendlich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger.

 

Zum anderen spricht sich der Cityausschuss dafür aus, dass das Überholen der Busse an der Bushaltestelle Gurlittstraße stadtauswärts verhindert wird. Dabei soll keine feste Mittelbarriere wie in entgegengesetzter Richtung installiert werden. Die Anbringung von sog. Leit-Boys, d.h. flexibler Markierungen des Mittelstreifens wie beispielsweise am Steindamm, scheint hier ausreichend zu sein. Diese Leit-Boys sollen zwischen der Fußgängerampel am Carl-von-Ossietzky-Platz und der Bushaltestelle in der Mitte der Fahrbahn aufgebracht werden.


Dies vorausgeschickt wird der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

1. dass die Fußgängerinsel am Carl-von-Ossietzky-Platz mit zwei flexiblen Baken oder vergleichbaren Begrenzungen versehen wird

2. dass der Mittelsteifen vor der Bushaltestelle Gurlittstraße stadtauswärts wie beschrieben mit Leit-Boys oder vergleichbaren Begrenzungen versehen wird

3. dass dem Cityausschuss hierzu berichtet wird

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 03.01.2020 wie folgt Stellung:

 

Das Aufbringen von flexiblen Baken oder vergleichbaren Begrenzungen auf der Sprunginsel soll einen Zustand beheben, der erst durch den Einbau der niedrigen Borde der Sprunginsel entstanden ist. Verkehrsinseln und die hier vorgelagerten Sperrflächen dürfen ohnehin nicht be- oder überfahren werden. Dies gilt im Übrigen auch für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge.

Nach der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden (Rdnr. 7). Die Anordnung von Leitboys  ist somit unzulässig. Zudem werden sie aus hiesiger Sicht nach § 33 II StVO als „Verkehrsbeeinträchtigung“ eingestuft.

Dem PK 14 als zuständiger Straßenverkehrsbehörde liegen keine Erkenntnisse vor, dass die betreffende Verkehrsinsel von Verkehrsteilnehmern übersehen wurde, in der Ausgestaltung unzureichend erkennbar wäre oder dass vermehrt Überholvorgänge von haltenden Bussen im Bereich der Bushaltestelle Gurlittstraße stadtauswärts stattfinden würden.

Eine Unfallauswertung für den Bereich Lange Reihe zwischen Danziger Straße und Lange Reihe 38 ergab, dass seit der Einrichtung der Verkehrsinsel an dieser Stelle noch kein Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen wurde, für welchen die bauliche Ausgestaltung ursächlich gewesen wäre.  

Aus den vorgenannten Gründen können die Empfehlungen nicht berücksichtigt werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.