22-0891.1.1

Verkehrschaos vermeiden, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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30.06.2020
Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2020 den nachfolgenden Antrag der CDU, SPD und FDP-Fraktion, Drs. 22-0891 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen. Die noch ausstehende Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird dem Regionalausschuss Wilhemsburg/Veddel zur Kenntnisnahme gegeben.

 

 

Am Reiherstieg Hauptdeich soll voraussichtlich Anfang 2022 auf dem ehemaligen Gelände der Saftfabrik ein neues sehr großes Logistikzentrum „Four Parx“ eröffnet werden. Bevor eine Betriebsgenehmigung erteilt werden kann, muss die Zufahrt für die Lkws´s vergrößert und angepasst werden. Der Kreuzungsbereich des Reiherstieg Hauptdeichs und der Neuhöfer Straße muss diesbezüglich über plant werden. Zeitgleich steht auch noch eine Deicherhöhung an, wodurch die Sohle des Reiherstieg Hauptdeichs deutlich vergrößert wird. Baubeginn voraussichtlich Sommer 2021.

 

Im Klütjenfelder Hafen wird die Veddelkanalbrücke von der HPA saniert. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich bis zu 16 Monate. Hierfür muss die Wegeverbindung dann voll gesperrt werden. Aufgrund der hohen Belastung durch den motorisierten Verkehr hat die HPA bereits im April 2019 den Kreuzungsbereich Reiherstieg Hauptdeich und Neuhöfer Str. „optimiert“ und für eine höhere Kapazität ausgelegt. Der Sperrung der Veddelkanalbrücke soll voraussichtlich ab September 2020 erfolgen.

 

Aus leidiger Erfahrung wissen die Wilhelmsburger und die Veddeler, von unzureichenden Absprachen unter den Verantwortlichen für Straßenbau zu berichten. Leider hat die zuständige Koordinierungsstelle auch nicht immer ein „glückliches Händchen“. Eine Sperrung der Veddelkanalbrücken von September 2020 bis dann mindestens Ende 2021 bei zeitgleicher Sperrung der Kreuzung Reiherstieg Hauptdeich und Neuhöfer Str. (Sommer 2021 bis Ende 2021) wäre unverantwortlich.

 

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass der Bezirk sowie die HPA (BWVI) die Straßensperrungen der Klütjenfelder Str. (Veddelkanalbrücke) und des Reiherstieg Hauptdeichs mit der Kreuzung Neuhöfer Str. (Deicherhöhung / Umbau Kreuzung) so abstimmen, dass es zu keiner gleichzeitigen Sperrung kommt. Gegebenenfalls ist ein Vorhaben soweit zu verschieben, dass das andere Vorhaben vollständig abgeschlossen ist.

Über das Ergebnis der Entscheidung ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.

 

 

Die  Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 07.05.2020 wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das neue Logistikzentrum „Four Parx“ wurde festgestellt, dass die zusätzlichen Verkehrsmengen, die durch die Ansiedlung erzeugt werden, am Knotenpunkt Reiherstieg-Hauptdeich/Neuhöfer Straße nicht abgewickelt werden können. Es gab einen behördenübergreifenden Konsens (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Hamburg Port Authority AöR (HPA), Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), Bezirk Hamburg-Mitte), dass die Baugenehmigung im Jahr 2019 vom Bezirksamt erteilt werden kann, jedoch mit der Bedingung, dass die endgültige Betriebsgenehmigung erst erteilt wird, wenn der Knotenpunkt ausgebaut ist. Planung und Ausführung der Ausbaumaßnahme (jeweils eine zusätzliche Fahrspur im westlichen und im südlichen Arm) erfolgen durch den LSBG. Die Umsetzung soll im Sommer/Herbst des Jahres 2021 erfolgen.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die BWVI auf Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt Stellung:

 

Die Erneuerung der Veddelkanalbrücken und Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang erfordern eine Vollsperrung der Klütjenfelder Straße. Die Bauabläufe sind mit der zentralen Baustellenkoordination abgestimmt und müssen generell eingehalten werden, damit es nicht zu Engpässen in der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes kommt.

Es besteht Einigkeit mit dem LSBG, dass die Baumaßnahmen zur Erweiterung des Knotens Reiherstieg-Hauptdeich/Neuhöfer Straße nicht aufgeschoben werden können, bis alle Baumaßnahmen der HPA, mit denen eine Vollsperrung der Klütjenfelder Straße einhergeht, beendet sind.

Da die Erweiterung des Knotens Reiherstieg-Hauptdeich/Neuhöfer Straße nach Fertigstellung eine deutliche Kapazitätserweiterung für das gesamte Straßennetz am östlichen Hafenrand darstellt, soll diese Baumaßnahme nach Abwägung der verschiedenen verkehrlichen Belange und Abstimmung zwischen HPA und LSBG planmäßig parallel zur Veddelkanalbrückenerneuerung stattfinden. Die Baumaßnahme Veddelkanalbrücken kann aus den o. g. Gründen nicht so lange aufgeschoben werden, bis die Erweiterung des Knotens Reihersteig-Hauptdeich/Neuhöfer Straße abgeschlossen ist.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.