Verkehrsberuhigung an der Stadtteilschule Öjendorf
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 den Antrag 21-4489 Verkehrsberuhigung an der Stadtteilschule Öjendorf (Antrag der AfD-Fraktion) mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Ausschuss für Verkehr und Umwelt überwiesen. Die Mitteilungen 21-3035.2 und 21-3035.3 sind als Anlagen beigefügt.
Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2018 mit dem Antrag befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich – gegen die Stimme der AfD-Fraktion -, den Antrag abzulehnen.
Die Öjendorfer Höhe ist eine lange Wohnstraße, die sich westlich von der Merkenstraße bis östlich zur Schlangenkoppel erstreckt. Entlang der Öjendorfer Höhe befinden sich sowohl eine Schule (Stadtteilschule Öjendorf), als auch eine Kindertagesstätte (Kita Öjendorfer Höhe). Die Straße wird von Autofahrern gerne als Ausweichstrecke zur Parallelstraße Möllner Landstraße genutzt, wobei es Anwohnern zufolge regelmäßig zur Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo-30-Zone) kommt.
Ganz offensichtlich reichen die bestehenden Beschilderungen nicht aus, um die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Dasselbe gilt für örtliche Kontrollen durch die Polizei, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht an jedem Tag durchgeführt werden können. Daher sind bauliche Maßnahmen notwendig, um Unfälle mit den schwächsten Verkehrsteilnehmern wirksam vermeiden zu können.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und der Herr Bezirksamtsleiter werden gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für geschwindkeitsreduzierende Einzelmaßnahmen (z.B. Fahrbahnverengungen, Schwellen- oder Teilaufplasterungen, Pflanzenkörbe/inseln) an der Stadtteilschule Öjendorf einzusetzen. Durch geeignete bauliche Veränderungen soll die Fahrgeschwindigkeit in beiden Richtungen niedrig gehalten und die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erhöht werden.
Dem Regionalausschuss Billstedt ist nach der Fertigstellung zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.