21-3035.3

Verkehrssicherheit an der Merkenstrasse erhöhen - Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3035 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in Ihrer Sitzung am 20.04.2017 einstimmig bestätigt.

 

In der unmittelbaren Nähe zur Merkenstraße befindet sich: eine Kindertagesstätte, die Stadtteilschule Öjendorf und das Kurt-Körber-Gymnasium. Die Schulkinder aus dem Wohngebiet können auf dem Weg zur den Schulen die Merkenstraße nur an der Ampel Öjendorfer Höhe überqueren. Vielfach überqueren sowohl die Kinder als auch Fußgänger die Merkenstraße nicht regelhaft und gefährden sich und die Autofahrer. Hierzu gab es in der Vergangenheit mehrere Berichte der Anwohner*innen (Autofahrer*innen) aber auch Beschwerden zur dem regelwidrigen Parkverhalten der Autofahrer*innen.

Die Merkenstraße hat acht Kreuzungen, die Vorfahrtsreglung die hier Anwendung findet ist „rechts vor links". Aus der Sicht des Autofahrers bedeutet es das dieser alle 100 m die Fahrt verlangsamen muss um ggf. die Vorfahrt von rechts gewähren, um dann anschließend erneut zu beschleunigen. Die Schaffung der 30 km/h Zone wird zu einem gleichmäßigen Befahren der Merkenstraße führen.

Die gefährliche Verkehrssituation Merkenstraße war schon in 2011 bekannt. Aus diesem Grund wurde sie in die Gesamtübersicht Tempo-30-Zonen (1. + 2. Tranche) Vorschläge des Senats aufgenommen. Vgl. Erklärung der Pressestelle des Senats vom 18. Mai 2011/bwvi18

 

Aus folgender Erklärung des Senats: Nach einer umfassenden Prüfung durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Abstimmung mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV), den Verkehrsbetrieben, der Polizei und der Feuerwehr in diesem Jahr können nun weitere 50 Straßen für Tempo-30-Zonen empfohlen werden.“

Es wird daher angenommen, dass die Merkenstraße Teil des Tempo-30-Konzeptes ist und das die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Merkenstraße umgesetzt werden kann.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr möge daher beschließen:

 

Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Merkenstraße umgesetzt wird.

 

Dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr wird über die Schritte der Umsetzung berichtet. Die Behörde r Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport hat sich im Rahmen einer Eingabe an die Bürgerschäft zuletzt im Dezember 2016 mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Merkenstraße befasst. In diesem Zusammenhang ist polizeilich festgestellt worden, dass ein besonderes Gefahrenpotential für Schul- und „Kita-Kinder“ in der Merkenstraße nicht ersichtlich ist. Auch ist die Gesamtunfalllage in der Merkenstraße unauffällig.

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone liegt in der konzeptionellen Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Hamburg-Mitte. Im Rahmen der Eingabe hat die BWVI ihre Zustimmung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen der Möllner Landstraße und dem Mattkamp bestätigt. Darüber hinaus hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte als Straßenbaulastträger mitgeteilt, dass inzwischen die Planungen zur Errichtung einer Tempo-30-Zone in der Merkenstraße konkret aufgenommen wurden.

Nach Vorliegen und Prüfung der planerischen Unterlagen wird die Straßenverkehrsbehörde eine Tempo-30-Zone anordnen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Merkenstraße:

Die Merkenstraße zwischen Möllner Landstraße und Mattkamp wurde im Jahr 2011 von einem behördenübergreifen Arbeitskreis geprüft und als grundsätzlich für eine Tempo-30-Zone geeignet eingestuft. Um mögliche Beeinträchtigungen für die damalige Buslinie 233 zu kompensieren, wurde eine Beeinflussung der Lichtsignalanlage Möllner Landstraße/Merkenstraße und Glinder Straße/Kohlbergen mit der VHH vereinbart.

Im Bereich Merkenstraße wurde zum Dezember 2014 die damalige Buslinie 233 durch die heutige Linie 432 mit geänderter Linienführung und zusätzlichen Haltestellen u.a. in der Merkenstraße (Öjendorfer Höhe) ersetzt. Die Linie verläuft nun zwischen den U-Bahnstationen Billstedt und Steinfurther Allee mit entsprechenden Anschlüssen zur U-Bahn und weiteren auch regionalen - Buslinien an beiden Linienenden. Das Fahrplankonzept der 432 ist so aufgebaut, dass in U-Billstedt ankommende Busse der Linien 130, 230 oder 330 unmittelbar als Linie 432 in Richtung U-Steinfurther Allee weiterfahren; in Gegenrichtung entsprechend umgekehrt. Am Linienendpunkt U-Steinfurther Allee wird in den Hauptverkehrszeiten „kurz“ gekehrt, das heißt, dass unmittelbar nach Ankunft ohne Zeitpuffer die Rückfahrt in Richtung Billstedt aufgenommen wird. Hierdurch wurde es erst möglich, das heutige Angebot der 432 mit möglichst geringem Fahrzeug- und Personalbedarf leisten zu können.

 

Die Einführung einer Tempo-30-Zone würde neben Fahrzeitverlängerungen weitere Rechts-vor-Links-Regelungen als bisher schon bedingen, welche zu Komforteinbußen des Busbetriebes führen.

Die VHH steht der Verkehrsberuhigung vor diesem Hintergrund ablehnend gegenüber.

 

Mit Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 Ziffer 6 StVO nunmehr innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden, ohne dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt.

 

Die zuständige Fachbehörde erarbeitet derzeit behördenübergreifend die Grundlagen für eine Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung und einheitliche Handhabung der Neuregelungen der StVO in Hamburg. Hierbei soll an die seit 1994 in Hamburg bewährte Praxis und an Kriterien der Anordnung von Tempo-30-Strecken vor Schulen angeknüpft und diese sollen auf weitere sensible Einrichtungen im Sinne der StVO-Novelle ausgedehnt werden. Die Umsetzung soll zudem den vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die verkehrlichen Grundfunktionen in einer Millionenmetropole wie Hamburg gleichermaßen Rechnung tragen.

Bezogen auf die Merkenstraße bedeutet dies, dass ein Prüfbedarf bezüglich der in der Merkenstraße ansässigen Kita und weiteren sensiblen Einrichtungen im unmittelbaren Umfeld besteht. Die BIS erarbeitet z.Z. an einer Fachanweisung und einheitlichen Handhabung der Neuregelungen der StVO. Nach Fertigstellung wird mit dem Prüfprozess durch die BIS begonnen.

Vorteil einer Tempo-30-Streckenregelung in der Merkenstraße wäre die Beibehaltung der derzeitigen Vorfahrtsregelung. Bei einer Umgestaltung zu einer Tempo-30-Zone würde die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links gelten. Dies würde neben der Tempobegrenzung Einschränkungen des Fahrkomforts für den vorhandenen Busbetrieb bedingen. Eine Umgestaltung zu einer Teempo-30-Zone wäre zudem mit baulichen Anpassungen verbunden.

Die Planung einer Umgestaltung des Bezirkes zu einer Tempo-30-Zone sollte vor diesem Hintergrund bis zu einer abschließenden Prüfung, ob eine Tempo-30-Strecken Regelung in der Merkenstraße möglich ist, zurückgestellt werden.

 

Mattkamp

Der Mattkamp zwischen Glinder Straße und Merkenstraße wird ebenfalls von der Buslinie 432 befahren. Die oben beschriebene Problematik der Auswirkungen auf den Busbetrieb gilt demnach auch hier.

Der Mattkamp ist zudem einseitig anbaufrei und weniger dicht bebaut. Eine Tempo-30-Zone wird daher vor dem Hintergrund der zusätzlichen Beeinträchtigungen für den Busbetrieb nicht befürwortet.

Eine Tempo-30-Streckenregelung scheidet aufgrund der fehlenden o.g. Einrichtungen aus.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.