Verbesserung des Radwegenetzes - hier: Bereich U-Bahnhaltestelle Hammer Kirche (Antrag der AfD-Fraktion)
Hamburg ist in den letzten Jahren darum bemüht, den Zustand des Radwegenetzes kontinuierlich zu verbessern, um den Anteil des Fahrrades als Verkehrsträger im Stadtbereich zu erhöhen. In diesem Kontext wurden bereits viele bauliche und organisatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht, dennoch gibt es selbstverständlich stets Optimierungsbedarf. Ziel weiterer Maßnahmen muss es sein, die Sicherheit, den Verkehrsfluss und die Orientierungshilfen im Radwegenetz zu erhöhen, bzw. zu verbessern.
Von Westen kommend, verläuft die Veloroute 8, über weite Strecken auf gut ausgebauten, beidseitig befahrbaren Radwegen durch Grünanlagen im Zuge der U-Bahnlinie U2. Dies ermöglicht sowohl eine günstige Entflechtung der Verkehrsträger, als auch ein angenehmes Fahrerlebnis. Hinter der U-Bahnhaltestelle „Hammer Kirche“ ist jedoch ein Wechsel aus der Grünanlage auf den Horner Weg erforderlich, um auf diesem die kreuzenden S-Bahngleise überqueren zu können. Dieser Routenwechsel ist vor Ort leider nur schwer erkennbar. Aufgrund fehlender Ausschilderung der Veloroute und der vorhandenen Straßenführung, werden Radfahrer dazu verleitet, dem Hammer Berg in Richtung Osten zu folgen und hinter der U-Bahnstation „Raues Haus“ auf die Horner Landstraße zu fahren, um auf dieser die Kreuzenden S-Bahngleise zu unterqueren. An dieser Stelle ist die Verbindung zur Veloroute vermeintlich verloren und die Radfahrer setzen Ihren Weg entlang der stark befahrenen Horner Landstraße, auf einem derzeit nur mangelhaft instand gehaltenen Radweg fort. In umgekehrter Richtung ist der Routenwechsel ebenfalls nur schwer erkennbar, so das auf dem Horner Weg, von Ost nach West fahrende Radler oft erst auf der Höhe der U-Bahnhaltestelle „Hammer Kirche“ zurück auf die Veloroute kommen, was allerdings tatsächlich eine Abkürzung und keinen Umweg darstellt.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss / der Regionalausschuss möge beschließen,
den Bezirksamtsleiter anzuweisen,