22-2070.1

Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Steinbeker Teich, Glinder Au, Wildpark Steinfuhrt, Steinfurths Diek

Mitteilung öffentlich

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16.09.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU-, FDP-Fraktion und Fraktion DIE LINKE einstimmig zugestimmt.

 

 

Erholungsräume: Steinbeker Teich, Glinder Au, Wildpark Steinfuhrt, Steinfurths Diek haben für sich unterschiedliche Schwerpunkte, bilden aber zusammen gesehen einen einmaligen Park im Südosten von Billstedt.

Der Park bietet für 20.000 Anwohner aus den angrenzenden Quartieren wie Mümmelmannsberg, Kirchsteinbek, Sonnenland und Kaltenbergen einen Erholungsraum an. Die Anwohner schätzen den Wert der Grünanlagen für ihre Aufenthalts- und Lebensqualität. Einige Erholungsangebote wie Hundewiese, See für Bootsmodelbauer, Anglermöglichkeiten, Wildpark, Grillplätze, Kinderspielplätze, Laufstrecken sollen hier genannt werden

In den letzten Jahren wurde einiges für die o.g. grünen Erholungsflächen im Regionalbereich Billstedt getan, weitere Maßnahmen sind in der Planung.

Bei den Begehungen haben wir den Focus auf die Verbesserungspotentiale gerichtet. Die Durchführung der im Petitum vorgeschlagenen Maßnahmen führt zu einer positiven Beurteilung der Aufenthaltqualität im Park.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

1. Rund um die Hundewiese befinden sich heute zwei Sitzbänke. Der Bedarf an Sitzgelegenheiten um die Hundewiese ist gestiegen, daher ist der Aufbau zwei zusätzlichen Sitzbänke an diesem Standort erforderlich.

2. Aufbau von mindestens einer Sitzbank und einem Müllbehälter auf der Nordseite des Steinfurths Diek zu veranlassen. Heute ist an der langen Nord Strecke keine einzige Bank und kein Müllbehälter vorhanden.

3. Wiederaufbau von zwei Sitzbänken auf der Südseite des Steinfurths Diek am ehemaligen Bootssteg durchzuführen.

4. Schaffung eines sicheren Aussichtpunktes (Verweilfläche) am ehemaligen Bootssteg und Verbesserung des Zustandes der Uferpalisade durchzuführen. Sie weist heute Lücken auf.

5. Umzug der zwei Sitzbänke vom Kirchnerweg an eine Stelle mit Ausblick auf die Grünfläche des Parks durchzuführen. Heutige Lage der Bänke bietet die Aussieht auf die Rückseite der Hauswand „Max-Pechstein-Straße“ an.

6. Aufbau von mindestens einer Sitzbank und einem Mülleimer an dem Fußgängerweg zwischen der Straße Mümmelmannsberg und dem Steinbeker Teich (s.g. II-te Hundewiese) zu veranlassen.

7. Zusätzlich zu den Hinweisschildern "Bitte keine Wasservögel füttern!“ weitere Schilder mit Erklärung der Folgen der Fütterung der Wasservögel für dies Ökosystem Steinfurths Dieks aufzustellen.

8. Hinweisschilder "Bitte keine Wasservögel füttern!“ und der Erklärung der Folgen der Fütterung der Wasservögel für dies Ökosystem Steinbeker Teich auf der Brücke zwischen Glinder Au und Wildpark Steinfuhrt aufzustellen. Die Brücke ist ein beliebter Ort für die Fütterung

9. Wiederherstellung des informellen Fußwegs mit Neubau der Brücke sowie die Öffnung des Zugangs zum Fußweg von der Straße „An der Glinder Au“ zum Wildpark Steinfuhrt durchzuführen.

10. Maßnahmen zur Beseitigung des Faulschlammes und Erhöhung der Wassertiefe Steinfurths Diek durchführen.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu den Ziffern 2. und 6. des Beschlusses mit Schreiben vom 01.07.2021 wie folgt Stellung:

Die SRH ist gern bereit, einen zusätzlichen Papierkorb auf der Nordseite des Steinfurths Diek und einen weiteren Papierkorb an dem Fußgängerweg zwischen der Straße Mümmelmannsberg und dem Steinbeker Teich aufzustellen.

Idealerweise möchte die SRH mit der Gestellung der Papierkörbe abwarten, bis die geforderten Sitzbänke montiert sind. Dadurch können sie im richtigen Abstand zur Sitzbank aufgestellt werden. Nach Installation der Sitzbänke benötigt die SRH zeitnah eine Information seitens des Bezirks, damit die Papierkörbe gestellt werden können.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Die zwei Bänke sollen aufgestellt werden.

 

Zu 2.:

Die Bank soll aufgestellt werden. Im Anschluss wird die Stadtreinigung informiert zwecks Aufstellung eines Abfallbehälters.

 

Zu 3.:

Die zwei Bänke sollen aufgestellt werden. Die genauen Standorte werden geprüft.

 

Zu 4.:

Für den Aussichtspunkt sollen Varianten geprüft werden. Die Uferbefestigung wird geprüft.

 

Zu 5.:

Ein Umsetzen der Bänke soll ab Herbst erfolgen.

 

Zu 6.:

Die Bank soll aufgestellt werden. Im Anschluss wird die Stadtreinigung informiert zwecks Aufstellung eines Abfallbehälters.

 

Zu 7.:

Die Schilder sollen aufgestellt werden. Statt eines Erläuterungsschildes, das erfahrungsgemäß schnell Graffiti und Aufkleber anzieht, soll ein kleines Schild mit QR-Code angebracht werden, das auf die Erläuterungen hinweist.

 

Zu 8.:

Siehe Antwort zu 7.

 

Zu 9.:

Die Wiederherstellung des Weges und der Brücke werden geprüft.

 

Zu 10.:

Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss Hamburg die Durchgängigkeit der Gewässer für im Wasser lebende Lebewesen herstellen. Da es sich bei der Glinder Au im Bereich des Steinfurts Diek um ein künstlich aufgestautes Gewässer handelt, das einen stillgewässerähnlichen Charakter hat, können Fische den Steinfurts Diek aufgrund der fehlenden Lockströmung nicht flussaufwärts durchschwimmen. Der Umsetzung der WRRL kommt langfristig eine Verlandung entgegen. Es sind daher keine aufwendigen Eingriffe in diesem Gewässerabschnitt zur Herstellung größerer Wassertiefen geplant. Geplant sind hingegen die Durchgängigkeit des Gewässers durch eine Fischaufstiegsanlage im Bereich des Staubauwerkes und eine Fließgewässergerinne (By-Pass im Gewässer) zu ermöglichen.

 

Abschließend wird angemerkt, dass bereits vor einiger Zeit Bänke bestellt wurden, es jedoch erhebliche Lieferschwierigkeiten gibt. Ein Zeitpunkt für die Aufstellung der Bänke kann daher nicht genannt werden. Das Bezirksamt rechnet jedoch nicht vor Spätherbst diesen Jahres bzw. ggf. auch Frühjahr nächsten Jahres mit einer Aufstellung. Die übrigen  Arbeiten sollen nach der Vegetationsperiode durchgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.