22-2935.1

Unterstützung für den KGV -769- bei der Herstellung eines Schmutzwassersielanschlusses als Ersatz für eine defekte Abwasser - Sammelgrube - Kostenbeteiligung für Maßnahmen gemäß Kampfmittelverordnung, hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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19.05.2022
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 den Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2935 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen.

 

 

Der „Kleingartenverein 769 „Gartengemeinschaft Windmühle e. V.“, gelegen an der Kirchdorfer Straße, betrieb bisher eine Abwasser-Sammelgrube, die undicht geworden ist.

In Zusammenarbeit mit Hamburg Wasser ist ein Konzept für die Herstellung eines Schmutzwassersielanschlusses als Ersatz für die defekte Grube entwickelt worden.

Der ursprünglich vorgesehene Standort der Pumpenanlage wurde wegen des vorhandenen Baumbestandes durch die Naturschutzabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte abgelehnt und ist nunmehr auf dem Vereinsparkplatz vorgesehen. Laut Hamburg Wasser ist eine weitere Alternative nicht gegeben.

Die beabsichtigten durchzuführenden Bauarbeiten machten eine Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) erforderlich.

Hierdurch hat sich ein Verdacht auf Bombenblindgänger durch registrierte Verdachtspunkte bzw. ein allgemeiner Bombenblindgängerverdacht ergeben.

Nach  der Kampfmittelverordnung ist die Veranlasserin (d. h. in diesem Fall der Kleingartenverein) von Eingriffen in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung von Bauarbeiten erforderlich sind (Verursacherprinzip).

Neben den Bau- und Sielanschlußkosten (voraussichtlich ca. 14.067,--€), die der Verein alleine trägt, hat der KGV 769 nunmehr zusätzlich die Kosten einer Gefahrenbeurteilung durch ein geeignetes Fachunternehmen zu tragen, um zu klären, ob eine (Teil-) Kampfmittelsondierung geboten ist.

Dem KGV 769 gegenüber hat die Fa. HKB GmbH ein Angebot zur sondierungstechnischen Begleitung in Höhe von 2.103,92€ (Bruttosumme) abgegeben.

Da es für Kleingartenvereine immer besonders wichtig ist, für alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner eine funktionierende und ökologischen Standards entsprechende Abwasserentsorgung anzubieten, ist die zeitnahe Schaffung eines Sielanschlusses eine wichtige Maßnahme.

Der Verein kann diese zusätzlichen Kosten leider nicht aus seinen Eigenmitteln stemmen. Der Bezirksversammlung ist besonders wichtig, dass hier langfristig  gedacht wird und der Verein auch noch mehrere Jahre nach aktuellen Standards eine nachhaltige Abwasserentsorgungsanlage betreiben und somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten kann.

Hierzu sollen dem Verein bis zu 2.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Der Verein stellt hierbei für die Maßnahme 10% Eigenmittel zur Verfügung.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Für die Herstellung eines Schmutzwassersielanschlusses stellt die Bezirksversammlung dem Kleingartenverein 769 (Gartengemeinschaft Windmühle e.V.) bis zu 2.000,00 € aus dem Förderfonds (konsumtiv oder investiv) zur Verfügung.
  2. Die Bedingung für die Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksversammlung ist, dass der Verein 10% der Maßnahme aus Eigenmitteln finanziert.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.