Unterstützung des Jubiläums 400 Jahre Reeperbahn - Förderung nachbarschaftlicher Mikroprojekte (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.6
Im Jahr 2026 feiert Hamburg-Mitte ein besonderes historisches Ereignis: das 400-jährige Jubiläum der Reeperbahn. Dieses Jubiläum bietet die Möglichkeit, die wechselvolle Geschichte der Reeperbahn und ihrer umliegenden Straßen sichtbar zu machen und einem breiten Publikum näherzubringen. Vielen Hamburger:innen ist heute kaum noch bekannt, wie sich die Reeperbahn im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat undwie die Straßennamen des Viertels entstanden sind.
Die Bezirksversammlung begrüßt ausdrücklich, dass eine der bekanntesten Straßen Deutschlands in unserem Bezirk liegt und dieses Jubiläum angemessen gefeiert werden soll. Besonders positiv wird hervorgehoben, dass die Organisator:innen des Jubiläums nicht nur große Veranstaltungen im Blick haben, sondern gezielt auch die Nachbarschaft einbeziehen möchten. Kleine Projekte, Initiativen und Beiträge aus dem Quartier sollen ebenfalls Raum bekommen und das Jubiläumsjahr bereichern.
Um dieses Ziel zu unterstützen, soll der Lebendiges Kulturerbe St. Pauli e.V. in die Lage versetzt werden, niedrigschwellige finanzielle Förderungen an einzelne Personen, Initiativen, Vereine oder Gruppen im Stadtteil auszureichen. Dadurch soll es möglich werden, vielfältige kreative, kulturelle und nachbarschaftliche Beiträge zum Jubiläum zu realisieren und die Identifikation der Bewohnerschaft mit „400 Jahre Reeperbahn“ zu stärken.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Dem Lebendiges Kulturerbe St. Pauli e.V. werden 15.000 Euro aus konsumtiven Fördermitteln zur Verfügung gestellt, um daraus Mikroförderungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Projekt an einzelne Antragsteller:innen auszureichen, die sich mit eigenen Aktionen, Projekten oder Beiträgen am Jubiläum „400 Jahre Reeperbahn“ beteiligen möchten.
Gefördert werden können insbesondere kulturelle, künstlerische, geschichtsbezogene sowie nachbarschaftliche Projekte, wie z. B. Ausstellungen, Workshops, Nachbarschaftsfeste, Performances, Lesungen oder vergleichbare Formate mit lokalem Bezug.
2. Die Vergabe der Mikroförderungen erfolgt auf Grundlage transparenter Förderkriterien durch den Lebendiges Kulturerbe St. Pauli e.V. in eigener Verantwortung.
3. Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel entsprechend bereitzustellen und den Lebendiges Kulturerbe St. Pauli e.V. bei der zuwendungsrechtlichen Umsetzung zu unterstützen.
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