Unterstützung der Flussschifferkirche, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.4
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1379 einstimmig zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.11.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Die Flussschifferkirche, welche eine fast 150 Jahre alte Tradition in der Binnenschifferseelsorge hat, ist ein fester und wichtiger Bestandteil in der Seelsorge-Landschaft in Hamburg-Mitte. Die Kirche liegt am Kehrwiedersteg in Hamburg Mitte, hat eine lange Vorgeschichte und kümmert sich um die Binnenschiffer und ihre Familien, außerdem Menschen, die in Hafennähe wohnen. Die Trägerschaft der Kirche ging 2007 auf den privaten Förderverein der Flussschifferkirche über. Seitdem betreibt dieser Verein die einzige schwimmende Kirche in Deutschland und trägt zum Erhalt dieser schönen Hamburgensie bei. Da der Verein durch geistliche wie auch kulturelle Veranstaltungen die Betriebskosten einspielt, ist die Flussschifferkirche weitestgehend autark und bietet für Hochzeiten und kulturelles Leben einen zentralen Anlaufpunkt in unserem Bezirk.
Die Flussschifferkirche und damit auch ihr Förderverein, leiden, wie viele andere Institutionen dieser Stadt, unter massiven Einbußen durch den Wegfall von größeren Veranstaltungen seit März.
Die Versicherungen, welche immer am Ende eines Jahres anfallen, können durch die Einnahmen, welche der Förderverein dieses Jahr nicht hatte, nicht bezahlt werden, wodurch der Förderverein sich nicht halten kann.
Die Kosten für die Versicherungen belaufen sich auf ca. 5000 Euro.
Dies vorausgeschickt möge der Cityausschuss beschließen:
Der Förderverein der Flussschifferkirche soll bis zu 5000 Euro aus den regionalen Sondermitteln für den Citybereich zur Verwendung zur Bezahlung der Versicherungen erhalten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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