21-2988.1

Unterstützende Maßnahmen zum 100jährigen Jubiläum des Gartenbauvereins Finkenwerder e.V. 101

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.11.2019 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 6.2

Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2017 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-2988 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.

_________________________________________________________________________________

 

Der Gartenbauverein Finkenwerder e.V. 101 wird im Jahre 2020 sein 100jähriges Jubiläum feiern. Mit seinen 421 Parzellen zählt der Verein zu den größten Gartenbauvereinen Hamburgs. In den Sommermonaten bietet die Anlage ca. 1.000 Menschen die Möglichkeit zur Erholung und Entspannung vom hektischen Großstadtleben. Derzeit sind die Gräben, Hauptwege und Parkplätze allerdings in einem schlechten Zustand, besonders in dem  Grünanlagenanteil der Kleingartenanlage, für den das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig ist.  Der Grünanlagenanteil besteht aus der Rahmenpflanzung mit Bäumen und Gehölzen, den Hauptwegen mit den zugehörigen Hecken und Rasenflächen und den Hauptgräben inklusive Bewuchs.

Der Gartenbauverein möchte den Zustand der Kleingartenanlage gerne bis zu seinem Jubiläum Anfang des Jahres 2020 verbessern. Er ist bereit sämtliche Hecken (auch zwei Mal jährlich die 4000 Meter im Bereich des Bezirkes an den Hauptwegen und den Parkplätzen) zu pflegen (den Grünschnitt müsste weiterhin das Bezirksamt nach einem Telefontermin entsorgen). Hinsichtlich der Herstellung und Pflege der Stichwege, für die der Gartenbauverein zuständig wäre, fehlen diesem die technischen Mittel, so dass der Bezirk diese Aufgabe – sozusagen im Tausch – übernehmen möge.

Das kleinräumige Grün des  Gartenbauverein Finkenwerder e.V. 101 schließt direkt an die Naturschutzgebiete Westerweiden und Alte Süderelbe an und erfüllt daher wichtige Biotopverbund-Funktion für Flora und Fauna. Die unten aufgeführten Maßnahmen dürfen nicht zu einem Verlust an Grünvolumen führen.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge bis Anfang des Jahres 2020 in Absprache mit dem Gartenbauverein Finkenwerder e.V. 101 – insbesondere was die Abfolge der Arbeiten angeht – folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Die Gräben insgesamt, aber besonders die unter den Wegen führenden Verrohrungen müssen durch das Bezirksamt auf Fließwasser geprüft und gereinigt werden, damit die Parzellen bei anhaltenden Regenfällen nicht unter Wasser stehen.
  2. Alle Haupt- und die befestigten Stichwege müssen durch das Bezirksamt mit Granulat aufgeschüttet werden.
  3. Die drei Parkplätze am Neßdeich, den Westerweiden und dem Finkenwerder Landscheideweg werden durch das Bezirksamt grundüberholt.
  4. Die Bäume innerhalb der Rahmenpflanzung des Grünanlagenanteils des Bezirkes werden durch das Bezirksamt in einen verkehrssicheren Zustand gebracht. Hierbei soll gleichzeitig darauf geachtet werden, alte Bäume prioritär zu erhalten. Sollte der Erhalt nach fachlicher Einschätzung nicht möglich sein, müssen sie nachgepflanzt werden.
  5. Mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., dem Gartenbauverein und dem Bezirksamt sowie der BUE soll ein verbindlicher Pflegeplan für die Grünflächen am Kleingartenverein, die Wege und die Gräben verhandelt und aufgestellt werden sowie dem Regionalausschuss Finkenwerder zu Kenntnis gegeben werden.
  6. Sollte es aus personellen oder finanziellen Gründen Schwierigkeiten mit der Umsetzung der o.g. Maßnahmen geben, ist der Regionalausschuss Finkenwerder davon umgehend in Kenntnis zu setzen.

Der Regionalausschuss erhält vor Beginn der Maßnahme eine Kostenaufstellung zur Kenntnis.

 

__________________________________________________________________________________

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu Punkt 6 des Petitums, wie aus der Anlage ersichtlich, Stellung.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neßdeich

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.