21-4523.1

Unterhaltungszustand der Brücken im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Mitte

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion in ihrer Sitzung am 20.09.2018 einstimmig beschlossen.

 

 

Der Brückeneinsturz in Genua vor wenigen Wochen mit vielen Toten und Verletzten sowie die Ursachenforschung sind derzeit ein Hauptthema in den Medien.

Das verheerende Unglück in Italien gibt Anlass, ein verstärktes Augenmerk auf die Brückenbauwerke in der Hansestadt respektive im Bezirk Hamburg-Mitte zu werfen. Hamburg gilt mit seinen 2.700 Brücken als eine der brückenreichsten Städte in Europa. Die Zuständigkeiten für die Verwaltung und Unterhaltung der Brücken sind verteilt – für rund 354 der Hamburger Brücken sind die Bezirke zuständig. Parlamentarische Anfragen in der Hamburgischen Bürgerschaft hatten in der Vergangenheit aufgezeigt, dass sich viele Brücken zwar grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, allerdings sanierungsbedürftig sind.

 

 

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung:

  1. Der Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Verkehr und Umwelt über die Brückenbauwerke und insbesondere über deren baulichen Zustand im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zu informieren. Insbesondere soll auch Auskunft darüber gegeben werden, wie hoch die jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Brücken sind und wie sich der Investitionsbedarf für die Zukunft darstellt. Zudem wird um eine Prognose des Bezirkes gebeten, bezüglich etwaiger sicherheitsbedingter Teil- oder Vollsperrungen, auf den von ihm verwalteten Brücken.
  1. Der Bezirksamtsleiter wird außerdem gebeten, zu veranlassen, dass ½ jährlich im Verkehrsausschuss ein kurzer Sachstandsbericht über aktuelle Veränderungen und Erhaltungsmaßnahmen an Brücken des Bezirkes erfolgt.

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu der Referentenanfrage auf Grundlage von Auskünften des Landesbetriebs für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Zustand der Hamburger Brücken wird ständig nach DIN 1076 überwacht. Durch diese regelmäßige Bauwerksprüfung werden Schäden zuverlässig erkannt und bewertet. Der genaue Zustand der Hamburger Brückenbauwerke im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, die sich im Verwaltungsbestand des LSBG befinden, ist in beigefügter Anlage dargestellt. Die Stand- und Verkehrssicherheit ist bei allen in der Anlage aufgeführten Brücken gegeben. Anhand der Ergebnisse der Bauwerksprüfungen werden je nach Ausmaß der festgestellten Schäden und der verkehrlichen Bedeutung der Brücken Programme für Instandsetzung oder Ersatzneubau für die nächsten Jahre aufgestellt. Kosten für den zukünftigen Investitionsbedarf können derzeit noch nicht genannt werden, da die Kosten für die einzelnen Maßnahmen erst im Zuge der noch zu beginnenden Entwurfsplanungen ermittelt werden. Zur generellen Planung des Investitionsbedarfs siehe Drs. 21-13592. Das hier genannte Assetmanagement befindet sich derzeit im Aufbau.

Kosten für die jährliche Unterhaltung sind durch das Bezirksamt zu benennen.

 

Zu 2.:

Die Beantwortung obliegt dem zuständigen Bezirksamt.

 

Aufgrund der vorstehenden Stellungnahme wird von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten abgesehen.

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Dem Bezirksamt stehthrlich ein Grund-Budget von 250.000,- € zur Verfügung. Damit wird die sogenannte „Kleine Bauunterhaltung“  (kleine Reparaturarbeiten, örtlich begrenzte Ausbesserung von Bauteilen, Reinigung der Bauwerke) an Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken durchgeführt. Um auch hier eine bedarfsgerechte Mittelausstattung zu erzielen, ist zukünftig auch für die kleine Bauunterhaltung ein entsprechendes Unterhaltungsmanagement geplant.

 

 

Zu 2.:

Um den nicht unerheblichen Aufwand der Berichtserstattung in Grenzen zu halten, schlägt Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hier vor,hrlich einen Sachstandsbericht abzugeben, ernzt durch entsprechende Informationen durch die BWVI / LSBG über Maßnahmen, in die das Fachamt MR nicht eingebunden ist.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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