Unfallschwerpunkt Diagonalstraße - Querungshilfe schnellstmöglich einrichten (Antrag der AfD-Fraktion)
Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.2
Die Eingabe von mehreren Anwohnern zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Diagonalstraße: Einrichtung einer Querungshilfe, vom 27. Januar 2025, wurde am 02. April 2025 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur behandelt und einstimmig beschlossen.
Im Anschluss erfolgte eine Einschätzung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsunfallauswertung für die Diagonalstraße zwar unauffällig sei, jedoch kam es in dem Bereich zu zwei verletzten Fußgängern in den letzten drei Jahren. Die Straßenverkehrsbehörde stellte abschließend fest, dass die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (im Folgenden FGÜ) gegeben seien und die Behörde diese konstruktiv begleiten werde, sofern das Bezirksamt Hamburg-Mitte – als Straßenbaulastträger – die Einrichtung eines FGÜ avisiert.
Im September 2025 wurde im KUMS-Ausschuss einstimmig die Einrichtung eines FGÜ im nördlichen Bereich der Diagonalstraße beschlossen und in das Arbeitsprogramm Straße aufgenommen – allerdings ohne Priorisierung. Im Februar dieses Jahres wurde eine Fußgängerin schwer von einem Kfz verletzt, als sie versuchte die Straße zu überqueren. Immer wieder sind Fußgänger zu beobachten, die versuchen, inmitten des Verkehrsdrucks, die Straße zu überqueren. Der aktuelle Unfall macht die dringende Notwendigkeit deutlich und bringt die Bezirksversammlung und das Bezirksamt in die Verantwortung zeitnah zu handeln. Konkret bedeutet dies eine Priorisierung und kurzfristige Umsetzung des einstimmig befürworteten Fußgängerüberwegs.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
Wie im KUMS-Ausschuss parteiübergreifend beschlossen und durch die Straßenverkehrsbehörde befürwortet, wird die Einrichtung einer nördlichen Querungshilfe in der Diagonalstraße im Arbeitsprogramm Straße vorrangig behandelt. Es wird zeitnah mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte – als Straßenbaulastträger – wird aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, um eine kurzfristige Einrichtung der Querungshilfe zu realisieren.
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