22-4562

Umwidmung der Altländer Straße (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.04.2024
Sachverhalt

 

Gegenüber den Deichtorhallen plant die Sprinkenhof AG die Sanierung von mindestens 10 Kasematten in der Altländer Straße, die in zwei Jahren zur Vermietung freigegeben werden sollen. Bereits ab Ende März 2024 werden die "Bar 227", die "Beat Boutique" und das "Fundbureau" dort provisorisch einziehen. Diese Clubs mussten im Zuge der beginnenden Abrissarbeiten für die neue Sternbrücke ihre bisherigen Standorte aufgeben. Es ist geplant, dass sie nach der Sanierung dauerhaft in den Deichtorkasematten bleiben.

In Fussnähe zum Hauptbahnhof und dem Live-Musik-Club "Markthalle" passt eine Ansiedlung weiterer Musikclubs in die Szenerie. Verkehrstechnisch gut mit ÖPNV zu erreichen, jedoch ohne direkte Anwohnerschaft, ist mit Lärmbeschwerden nicht zu rechnen. Auch städtebaulich bietet die Wiederbelebung von weiteren Kulturbetrieben in den Deichtorkasematten in direkter Nachbarschaft zur Deichtorhalle eine Chance.

Es ist davon auszugehen, dass in der Folge eine vermehrte Nutzung der Altländer Straße durch Besucher*Innen, die zu Fuß kommen, zu verzeichnen sein wird. Als Sackgasse wird dieser Abschnitt der Altländer Straße in erster Linie vom ruhenden Verkehr genutzt. Deshalb ist es sinnvoll, den ohnehin durch Autoverkehr wenig genutzten Straßenabschnitt der Altänder Straße von der Ecke Banksstraße in Richtung Amsinckstraße in einen Platz umzuwidmen. Eine Nutzung als Platz käme den Kulturbetrieben entgegen und würde mit einer Aufwertung für den gesamten Standort einhergehen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Dies vorausgeschickt beschließt der Cityausschuss:

Das zuständige Fachamt wird gebeten zu prüfen, ob eine Umwidmung des oben genannten Abschnitts der Altländer Straße in einen Platz möglich ist.

Unter dieser Voraussetzung zusätzlich zu prüfen

  • welche Lösungen für den Fahrrad- und Lieferverkehr der Deichtorhallen und der zukünftigen Betriebe in den Deichtorkasematten möglich sind,
  • welche Möglichkeiten der Begrünung im Sinne des Hitzeschutz möglich sind und
  • welche baulichen Maßnahmen hierfür getroffen werden müssen.