22-0901.1

Umwandlung investiver in konsumtive Förderfonds-Mittel, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0901 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Der Förderfonds konsumtiv ist durch die erhöhten Ausgaben im vergangenen Jahr sehr dezimiert. Ungeachtet dessen beantragen Vereine und Initiativen aus dem Bezirk Hamburg-Mitte auch in diesem Jahr Zuwendungen, die deren Stadtteilarbeit unterstützen.

Aktuell hat sich herausgestellt, dass durch ein Büroversehen die von der Bezirksversammlung bereitgestellten Gelder für die Woche des Gedenkens in Höhe von 40.000 € nicht im Förderfonds konsumtiv eingeplant wurden (s. Drs. 22-0511.1 und 22-0680). Mit dieser entsprechenden Mittelreservierung ist der Förderfonds konsumtiv mit 27.998,52 € im Minus.

Im Förderfonds investiv stehen nach aktuellem Stand noch 205.389,61 € zur Verfügung. Dieser „Topf“ wurde in den letzten Jahren nie voll ausgeschöpft. Ein Blick in die vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass die Bezirksversammlung mehr Geld aus dem Förderfonds konsumtiv als aus dem Förderfonds investiv ausgegeben hat.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt einen erneuten Versuch unternehmen, die Umwandlung von investiven in konsumtive Förderfonds-Mittel bei der Finanzbehörde zu beantragen, damit die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auch im 2. Halbjahr konsumtive Zuwendungen beschließen kann.

Da die Beantragung nur anhand von Einzelmaßnahmen erfolgen kann, wird das Bezirksamt die Ausgestaltung der Woche des Gedenkens zum Anlass nehmen und eine Umwandlung in Höhe von 40.000 € aus dem Förderfonds investiv in den Förderfonds konsumtiv erwirken. Voraussetzung ist ein Beschluss der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses gemäß § 15 Absatz 3 BezVG.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.