22-1907

Transport zum Impfzentrum für über 80-Jährige organisieren und finanzieren (II) (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.04.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.8

Sachverhalt

 

In einer Pressemitteilung vom 7. April (https://www.hamburg.de/corona-impfung/14855932/mobilitaet/) weist die die Sozialbehörde darauf hin, dass es für Hamburgerinnen und Hamburger über 80 Jahren, die für ihren zweiten Impftermin nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder mit einer Begleitperson in das Corona-Impfzentrum kommen können, es die Möglichkeit gibt, einen Transport durch das DRK oder per Taxi zum Corona-Impfzentrum zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist ein bereits vereinbarter Termin für eine Corona-Schutzimpfung und die Tatsache, dass das Impfzentrum auf keine andere Weise erreicht werden kann.

 

Im Rahmen dieser Vereinbarung werden Personen befördert, die 80 Jahre oder älter sind, die keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nach § 60 SGB V haben, eine erste Impfung bereits vor dem 6. April 2021.erhalten haben und einen zweiten Impftermin im Hamburger Impfzentrum vereinbart haben. Gegebenenfalls eine Begleitperson, die nicht zwingend einen Termin im Impfzentrum haben muss.

Die Beförderung können NICHT in Anspruch nehmen:

          Personen, die einen Termin für die Zweitimpfung im Impfzentrum haben.

          Personen, die ihren ersten Impftermin haben.

          Personen, deren Erstimpfung nach dem 5. April 2021 erfolgt ist.

          Personen, die einen Termin im Impfzentrum haben jedoch jünger als 80 Jahre alt sind.

          Personen, die einen Anspruch auf eine Kostenerstattung für die Fahrt zum Impfen durch die Krankenversicherung nach § 60 SGB V haben.

          Personen, die aufgrund anderer besonderer Einschränkungen ihrer Mobilität einen speziellen Transport benötigen.

Kurz: Befördert werden dürfen lediglich noch Personen über 80 Jahren, die bereits einen Erstimpftermin vor dem 5. April war genommen haben. Diese geänderte Praxis der Sozialbehörde ist unverständlich und entspricht nicht der Intention der interfraktionell durch den Hauptausschuss beschlossenen Drucksache 22-1642.3.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge deshalb beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass

1. weiterhin ein sicherer und professioneller Transport zwischen Wohnung und Impfzentrum für Menschen, die der besonders durch COVID-19 gefährdeten Gruppe der über 80-Jährigen angehören, gewährleistet ist.

2. die Kosten für diesen Transport sowohl zur Erstimpfung als auch Zweitimpfung von der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin übernommen werden.

 

 

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