21-5146.2

Temporäre Autofreiheit im Rathausquartier

Mitteilung öffentlich

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06.08.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 dem Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5146 in der nachfolgend aufgeführten Fassung mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.

 

 

Das Rathausquartier ist für Hamburg und die Innenstadt von Bedeutung. Zwischen Großer Johannisstraße, Domstraße und Nikolaifleet tummeln sich Geschäfte, Restaurants und Büros. Die Straßen sind überwiegend klein und fast vollkommen dem motorisierten Individualverkehr im Sinne von Parkraum und Fahrstreifen vorbehalten. Im Vergleich zu anderen deutschen Städten ist die Fläche von Fußgängerzonen in der Hamburger Innenstadt sehr gering (lediglich die Spitalerstraße bietet eine große Fußgängerzone). Seit längerem setzt sich die Initiative „Altstadt für Alle“ dafür ein, weitere Bereiche autofrei zu gestalten und will ein Modellprojekt im Rathausquartier durchführen, um eine wissenschaftliche Grundlage zu erhalten. Dies wollen wir unterstützen.

 

Das Viertel ist relativ klein und kann einfach mit ÖPNV, Fahrrad und zu Fuß erreicht und durchquert werden, wodurch es sich perfekt für einen Modellversuch eignet. Forschung zu Projekten und Umgestaltungen in anderen Städten haben gezeigt, dass autofreie Zonen den Besucher*innenstrom anregen können, Menschen dort länger verweilen und auch der Umsatz gesteigert werden kann. Gerade auch Kinder sowie ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen profitieren von Autofreiheit, da sie - geschützt vor Verkehr - nicht befürchten müssen, überfahren zu werden.

 

Nicht immer ist Autofreiheit automatisch besser, weshalb diese temporär im Rathausquartier - als Pilotprojekt für die Hamburger Altstadt - ausprobiert werden soll. Kombiniert mit einer Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Sitzmöglichkeiten, Fahrradabstellmöglichkeiten, Grün und Flächen für spielende Kinder kann getestet werden, wie die Hamburger*innen und Besucher*innen dieser Stadt auf einen Teil autofreie Innenstadt reagieren. Damit die Erkenntnisse daraus gut aufbereitet werden und für andere Viertel verwendbar sind, soll eine wissenschaftliche Begleitforschung unter Beteiligung des Institut für Verkehrsplanung und Logistik der TUHH erfolgen. Ein mögliches Mess- und Erfolgskriterium wäre Aufenthaltsqualität, welche nach den Methoden des dänischen Stadtplaners Jan Gehl bewertet werden kann. Die Initiative hat schon Vorschläge erarbeitet, die noch diesen Sommer umgesetzt werden können. Diese sind genauer in der Projektskizze „Temporäre Autofreiheit“ beschrieben. Vorher durchgeführte Umfragen unter Anlieger*innen des Viertels ergaben Zustimmung zu der Idee von 87%  unter Gastronom*innen und 59%  von allen Befragten (Quelle: Altstadt für Alle/D-Plan).

 

Demnach möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

1. nach Vorlage eines abgestimmten Konzepts eine temporäre autofreie Zone in der Innenstadt zwischen Großer Johannisstraße, Rathausstraße und Domstraße zwischen 11:00 und 23:00 täglich für den Sommer 2019 (für drei Monate im Zeitraum Juni bis September) einzurichten.

2. Dem Radverkehr die Durchfahrt des Bereichs weiterhin zu gestatten.

3. Der Initiative „Altstadt für Alle“, vertreten durch die Patriotische Gesellschaft von 1765 e.V., werden für Sachkosten 60.000€ aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung gestellt.

4. Der Bezirksversammlung zu berichten.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten:

5. sich bei Bürgerschaft und Grundeigentümer*innen dafür einzusetzen, sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde für Inneres und Sport haben bereits mit der Mitteilung Drs. Nr. 21-5146.1 Stellung bezogen, das Bezirksamt hatte einen Zwischenstand gegeben.

 

Nun teilt das Bezirksamt mit, dass die Sondernutzungserlaubnis für die temporäre Erprobung des fußgängerfreundlichen Rathausquartiers erteilt wurde. Im Bereich der Schauenburgerstraße, Kleine Johannisstraße, Dornbusch und Rolandsbrücke wurden die Nutzungen

  • Aufstellen Sitzbänken und Pflanztrögen
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
  • Flächen für Kultur- und Kinderangeboten
  • Flächen für Rad-Abstellanlagen

genehmigt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.