21-4755

Tempobeschränkung an der Öjendorfer Höhe (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.01.2019
Sachverhalt

 

Durch rücksichtlose Fahrweise, eine unübersichtliche Verkehrssituation und dem verstärkten Transport von Kindern zur dortigen Stadtteilschule sowie der KITA kommt es immer wieder zu erheblichen Verkehrsgefährdungen an der Öjendorfer Höhe nahe der Merkenstraße. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Straße Öjendorfer Höhe bei hohem Verkehrsraufkommen als Ausweichstrecke genutzt wird.

Die Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Km/h in unmittelbarem Bereich von Schulen und Kindertageseinrichtungen etc. angeordnet werden können, ist vielfach noch nicht umgesetzt. Gerade in Bereichen, wo noch weitere Gefahrpotentiale bestehe, sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30km/h   zügig angeordnet werden.

Um kurzfristig die vor Ort bestehende Verkehrsgefährdung zu minimieren sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

         Durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen und Polizeipräsenz in den Zeiten zu Schulbeginn und Schulende ist insbesondere die Einhaltung der gegenwärtig vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h zu überprüfen.

 

         Die Parkverbotsregelung an der Öjendorfer Höhe ist so zu treffen, dass durch parkende Autos an beiden Straßenseiten der Verkehr verlangsamt wird.

 

         Die Änderung der Straßenverkehrsordnung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen in unmittelbarem Bereich von Schulen, Kindertageseinrichtungen etc. sollte in der Straße Öjendorfer Höhe umgesetzt werden.

Im gesamten Bezirk Hamburg-Mitte sollte außerdem die Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen zügig erfolgen.

 

Petitum/Beschluss:

 

Der Regionalausschuss Billstedt möge beschließen:

  1. Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten, verstärkt darauf einzuwirken, dass es vor Ort nicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.
  2. Die zuständige Verkehrsbehörde wird aufgefordert, durch entsprechende Regelung zu Parkverbotszonen den Verkehr auf der Öjendorfer Höhe zu verlangsamen.
  3. Der Regionalausschuss soll über den Fortschritt der Maßnahmen informiert werden.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Durch rücksichtlose Fahrweise, eine unübersichtliche Verkehrssituation und dem verstärkten Transport von Kindern zur dortigen Stadtteilschule sowie der KITA kommt es immer wieder zu erheblichen Verkehrsgefährdungen an der Öjendorfer Höhe nahe der Merkenstraße. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Straße Öjendorfer Höhe bei hohem Verkehrsraufkommen als Ausweichstrecke genutzt wird.

Die Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Km/h in unmittelbarem Bereich von Schulen und Kindertageseinrichtungen etc. angeordnet werden können, ist vielfach noch nicht umgesetzt. Gerade in Bereichen, wo noch weitere Gefahrpotentiale bestehe, sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30km/h   zügig angeordnet werden.

Um kurzfristig die vor Ort bestehende Verkehrsgefährdung zu minimieren sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

         Durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen und Polizeipräsenz in den Zeiten zu Schulbeginn und Schulende ist insbesondere die Einhaltung der gegenwärtig vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h zu überprüfen.

 

         Die Parkverbotsregelung an der Öjendorfer Höhe ist so zu treffen, dass durch parkende Autos an beiden Straßenseiten der Verkehr verlangsamt wird.

 

         Die Änderung der Straßenverkehrsordnung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen in unmittelbarem Bereich von Schulen, Kindertageseinrichtungen etc. sollte in der Straße Öjendorfer Höhe umgesetzt werden.

Im gesamten Bezirk Hamburg-Mitte sollte außerdem die Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen zügig erfolgen.

 

 

Der Regionalausschuss Billstedt möge beschließen:

  1. Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten, verstärkt darauf einzuwirken, dass es vor Ort nicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.
  2. Die zuständige Verkehrsbehörde wird aufgefordert, durch entsprechende Regelung zu Parkverbotszonen den Verkehr auf der Öjendorfer Höhe zu verlangsamen.
  3. Der Regionalausschuss soll über den Fortschritt der Maßnahmen informiert werden.