22-0548.2

Tempo 30 vor der Wohngruppe Nessdeich (Leben mit Behinderung) Neßdeich 74

Mitteilung öffentlich

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13.02.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0548 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 19.12.2019 bestätigt.

 

 

Mit der Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung vom März 2019, ist das Einführen von Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern deutlich erleichtert worden. In Finkenwerder befindet sich auf der Hauptdurchgangsstraße Norderdeich/Neßdeich  neben einer Kita, für deren Bereich bereits ein Prüfantrag für eine Tempo 30 Zone interfraktionell gestellt wurde, auch eine Wohngruppe des Trägers Leben mit Behinderung Hamburg in direkter Straßenlage.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, inwieweit und auf welcher Länge vor der Einrichtung Wohngruppe Nessdeich, Neßdeich 74, Tempo 30 angeordnet werden kann.

 

Der Regionalausschuss spricht sich grundsätzlich für die Einführung von Tempo 30 in diesem Bereich aus.

 

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion nimmt zu dem Schluss im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 47 mit Schreiben vom 05.02.2020 wie folgt Stellung:

 

„Gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 ist festgelegt worden, wann streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden dürfen bzw. sie ausgeschlossen sind. Punkt 3 der Richtlinie führt dazu aus:

 

Vom Geltungsbereich erfasst werden weiterhin Alten- und Pflegeheime. Das Altenheim ist eine stationäre Einrichtung, in der Menschen wohnen, betreut und versorgt werden, die aufgrund vorwiegend altersbedingter Beeinträchtigungen nicht in einer eigenen Wohnung leben können oder wollen. Die Terminologie ist bundesweit allerdings uneinheitlich. Begriffe wie Altersheim, Feierabendhaus, Seniorenheim oder Seniorenresidenz werden synonym gebraucht, andererseits wird unter dem Begriff Altenheim teilweise auch ein Pflegeheim verstanden. Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. Alten- und Pflegeheime im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO stellen alle Einrichtungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI dar.

 

Die Wohngruppe Nessdeich im Neßdeich 74, 21129 Hamburg, gilt nicht als Einrichtung im Sinne des § 72 SGB XI. Die Einrichtung einer Tempo 30 - Strecke ist daher rechtlich nicht zulässig.

 

Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wurde durch die Polizei jedoch zusätzlich auch die aktuelle Verkehrssituation überprüft. Sowohl das Geschwindigkeitsniveau als auch die Verkehrsunfalllage sind völlig unauffällig. Es liegen keinerlei Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite vor. Zudem gilt im Straßenzug Finkenwerder Norderdeich/Neßdeich schon seit langer Zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Busse und LKW über 3,5 t, was die allgemein gefahrenen Geschwindigkeiten weiter senkt.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.